Totenschein

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  • Lutz-MOL
    Neuer Benutzer
    • 17.07.2008
    • 16

    Totenschein

    Hallo,

    mich beschäftigt gerade folgende Problematik:

    Heute habe ich mir aus dem Sterberegister unseres Standesamtes den Auszug zum Tod einer meiner Urgroßmütter besorgt. Dort ist sinngemäß zu lesen, daß Wilhelm M. (ihr Sohn) beim Tod anwesend war und ihn jetzt gegenüber dem Standesamt anzeigt. Im Auszug ist als Todesursache Altersschwäche angegeben. Das war im Oktober 1945.

    Meine Fragen: Sicherlich konnte nicht jeder zum Standesamt gehen und sagen, daß XY gestorben ist. War immer ein Totenschein dafür nötig? Und wenn ja, warum steht dann nicht im Auszug, Dr. XYZ hat den Tod festgestellt? Andererseits gibt es eine Todesursache?

    Vielleicht wurde diese Problematik auch schon im Forum behandelt und ich habe es übersehen.

    Wer weiß mehr?

    Viele Grüße, Lutz.

  • #2
    RE: Totenschein

    Hallo Lutz,

    ich habe in einer Sterbeurkunde aus Husum v. 1915 folgendes

    -vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute der Persönlichkeit nach bekannt die Leichenfrau Martha Jürgens geb. Solterbeck wohnhaft zu ....... und zeigte an, daß der Arbeiter Johann Friedrich Jacobsen 81 Jahre alt ev. Religion wohnhaft zu....... verstorben sei. Die Dame gab dann noch an mit wem der Verstorbene verheiratet war und um welche Uhrzeit er verstorben sei. Die Anzeigende erklärte von diesem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterichtet zu sein. Gelesen, unterschrieben und unterzeichnet ....-
    So ging das damals in Husum und wahrscheinlich anderswo auch. Den Tod hat mit Sicherheit ein Arzt bestätigen müssen (Totenschein). Heute übernimmt in der Regel der Bestattungsunternehmer den Behördengang.

    liebe Grüße Regine

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    • Merle
      Erfahrener Benutzer
      • 27.07.2008
      • 1274

      #3
      RE: Totenschein

      Hallo Lutz,

      ich habe einen Fall, da ist der Tod durch den Vorsteher des Krankenhauses angezeigt worden (das war 1941). Da war ein Arzt ja nicht weit weg.
      Aber bei einem anderen Fall ist 1968 in Köln der Tod beim Standesamt mündlich von einem Freund oder Nachbarn (auf jeden Fall keine Verwandtschaft) angezeigt worden. Habe noch nie darüber nachgedacht, aber es ist in der Tat schon merkwürdig, daß da "irgendwer" das gemeldet hat und nichts Offizielles vermerkt ist.
      Bin mal gespannt, ob jemand etwas Näheres über das Prozedere weiß.

      Gruß
      merle

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      • #4
        RE: Totenschein

        Hallo Lutz,

        der Sohn ist ja nicht irgendwer und damit ist der Meldevorgang völlig korrekt.

        Wie Regine bereits geschrieben hat, geschieht die Abmeldung beim Standesamt heute normalerweise durch ein Bestattungsinstitut unter Vorlage des von einem Arzt ausgestellten und vom Gesundheitsamt unterzeichneten Totenscheines. Und dann wird vom Standesamt die Sterbeurkunde ausgestellt.

        Es kann aber auch ein Verwandter/Nachbar/Freund diese Aufgabe durchführen. Immer vorausgesetzt, der Totenschein ist ordnungsgemäß unterzeichnet.

        Aus der Sterbeurkunde geht heute ja nicht mehr draus hervor, wer die Abmeldung beim Standesamt durchführt.

        Du kannst das aber auch hier nachlesen.


        Kommentar

        • Lutz-MOL
          Neuer Benutzer
          • 17.07.2008
          • 16

          #5
          RE: Totenschein

          Hallo Carlton,

          soweit ist das in Ordnung, aber Du beschreibst die Situation heute. Aber es gab ja auch eine Zeit vor dem Personenstandsgesetz, eine Zeit mit einer geringen Ärzte-Dichte (besonders auf dem platten Land), eine Zeit mit einer eingeschränkten Mobilität (keine oder wenige Autos, kein ÖPNV), eine Zeit mit nur geringen Kommunikationsmöglichkeiten (wenige oder keine Telefonanschlüsse) u.v.a.m..

          Die Meldepflicht ist die eine Sache, aber ab wann gab es ärztliche Todesbescheinigungen?

          Im Internet habe ich nichts darüber gefunden. Bei meinem nächsten Besuch im Standesamt werde ich mal fragen, wie das 1875 und später war. Oder auch mal die Pastorin. Oder auch eine alteingesessene Bestattungsfirma vor Ort.

          Das kriege ich raus.

          Viele Grüße, Lutz.

          Anmerkung: In Schleswig-Holstein gibt es auch noch eine andere Regelung. Sollte einem Arzt ein Kommen auf einer Insel oder Hallig nicht möglich sein, dann kann auch eine geeignete Person den Tod feststellen. Und die Regelung der Leichenschau ist, wie es immer so schön heißt, Ländersache. Selbst das ist nicht bundeseinheitlich geregelt, nur eben das Personenstandsgesetz.

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          • #6
            RE: Totenschein

            Hallo Lutz,

            vielleicht ist der Beitrag für Dich interessant. Unter dem Punkt "Geschichte" findest Du eine Erläuterung die Dir bei der Klärung Deiner Frage helfen könnte.




            liebe Grüße Regine

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            • Lutz-MOL
              Neuer Benutzer
              • 17.07.2008
              • 16

              #7
              RE: Totenschein

              Hallo Regina,

              vielen Dank für den Link. Der Artikel war interessant.

              Ich glaube auch, daß sich einer die Leiche angeschaut hat. Wer auch immer. Ansonsten hätte man ja dem Verbrechen Tür und Tor geöffnet.

              Viele Grüße, Lutz.

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              • Johannes v.W.
                Erfahrener Benutzer
                • 02.05.2008
                • 1150

                #8
                Hallo Lutz,
                Das ist eine interessante Fragestellung, ich möchte aber noch den Todeszeitpunkt zu bedenken geben: ein halbes Jahr nach Kriegsende. Das war eine Zeit größter Not und Mangels. Die meisten Männer waren (wenn nicht gefallen) in Kriegsgefangenschaft und kamen erst nach und nach zurück. Da war medizinisches Personal absolut rar, und die ländlichen Gebiete wurden nurmehr über die Kreiskrankenhäuser versorgt, welche total überlastet waren. Möglich, daß ärztliche Totenscheine außerhalb der Krankenhäuser gar nicht ausgestellt werden konnten.

                Viele Grüße J.
                Dergleichen [genealogische] Nachrichten gereichen nicht nur denen Interessenten selbst, sondern auch anderen kuriosen Personen zu einem an sich unschuldigen Vergnügen; ja, sie haben gar oft in dem gemeinen Leben und bei besonderen Gelegenheiten ihren vielfältigen Nutzen. Johann Jakob Moser, 1752

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                • Hibbeln
                  Erfahrener Benutzer
                  • 12.04.2008
                  • 469

                  #9
                  RE: Totenschein

                  Hallo Lutz,

                  die von Dir aufgeworfene Frage ist nach dem zum Todeszeitpunkt geltenden Personenstandsgesetz zu beurteilen. Die Anzeige des Todes und die mögliche Todesursache (natürlicher oder unnatürlicher Tod) sind zwei völlig verschiedene Dinge.
                  Nach dem heute geltenden Personenstandsgesetz ist im § 33 geregelt wer zur Anzeige gegenüber dem Standesamt verpflichtet ist.

                  § 32

                  Der Tod eines Menschen muß dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er gestorben ist, spätestens am folgenden Werktage angezeigt werden.


                  § 33

                  (1) 1Zur Anzeige sind, und zwar in nachstehender Reihenfolge, verpflichtet
                  1.das Familienhaupt,
                  2.derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
                  3.jede Person, die bei dem Tode zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist.
                  2Eine Anzeigepflicht besteht nur, wenn eine in der Reihenfolge früher genannte Person nicht vorhanden oder an der Anzeige verhindert ist.
                  (2) Die Anzeige ist mündlich zu erstatten.


                  mit freundlichen Grüßen aus Detmold

                  Dieter

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