Wahrheitsgehalt polizeiliche Meldekarte

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  • Erich82
    Erfahrener Benutzer
    • 08.03.2011
    • 795

    Wahrheitsgehalt polizeiliche Meldekarte

    Hallo zusammen,

    vielleicht habe ich endlich einen Durchbruch bei der Suche des Vaters meiner Oma gemacht.

    Ich habe im Kreisarchiv
    folgende Meldekarte gefunden, die in der 50er jahren begonnen wurde un d laufend fortgeschrieben wurde.

    Kann man die Angabe des vaters als verbindlich betrachten?

    Welche Erfahrung habt ihr mit solchen Karten gemacht?

    Bei der angabe der eltern mussten doch sicher Personenstandsunterlagen bei der Polizei vorgelegen haben oder nicht?

    Beste Grüße
    Erich
    Angehängte Dateien
  • Franz Malangeri
    Erfahrener Benutzer
    • 05.11.2006
    • 160

    #2
    Hallo Erich,
    Meldekarten sind auch amtliche Dokumente und es macht meines Erachtens wenig Sinn, den Inhalt an zu zweifeln. Diese Angaben sind ja nicht willkührlich erstellt, sondern auf Basis von An- und Abmeldungen usw.
    herzliche Grüße, Franz

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    • Erich82
      Erfahrener Benutzer
      • 08.03.2011
      • 795

      #3
      Bin nur misstrauisch, weil meine Urgroßeltern erst im März 1937 geheiratet haben und meine Oma aber 1931 geboren ist.

      Sie hat immer den Geburtsnamen der Mutter behalten und nicht den Namen Klausch des "Vaters" angenommen.

      Aber wenn die Vaterschaft nicht anerkannt worden wäre, hätte er doch sicher nicht dort als Vater eingetragen werden dürfen oder?

      Wenn er nur der Stiefvater gewesen wäre ohne Adoption oder Vaterschaftsanerkennung kann man doch nicht einfach ihn als Vater angegeben. Aber die Tatsache mit dem Nachnamen meiner Großmutter spricht doch eindeutig gegen die Vaterschaft ....

      Kommentar

      • Klingerswalde39_44

        #4
        Hallo,

        dem kann ich so nicht zustimmen. Meine Großmutter hat nach der Flucht aus Ostpreußen auf ihrer Meldekarte, die Geburtsdaten ihrer Eltern auch nicht exakt angegeben, vermutlich waren sie bereits tot und wie wir in einem anderen thread schon feststellten, waren Geburtsdaten oftmals nicht so wichtig. Außerdem hatten viele einfach keine Dokument mehr, mit denen sie irgendwas belegen konnten.
        Ich habe viele amtliche Dokumente inklusive eidesstattlicher Versicherungen aus der Zeit nach dem Krieg gesehen, wo ganz und gar nicht die Wahrheit angegeben war, mal weil man es nicht genau wusste, aber auch mit Absicht.
        Beispielsweise behauptete ein Mann er wäre ledig und hätte keine Kinder, obwohl er sehr wohl verheiratet war und derer fünf hatte. Die komplette Familie hatte den Krieg auch überlebt. Man(n) hat dann ein neues Leben angefangen. Ich bin mir sicher, viele haben diese Zeit nach dem Krieg dazu genutzt.

        Viele Grüße, Gabi

        Kommentar

        • Erich82
          Erfahrener Benutzer
          • 08.03.2011
          • 795

          #5
          Also die Geburtsdaten und Namen stimmen auf jeden Fall, auch die der Kinder. Diese sind auch vollzählig angegeben.

          Kommentar

          • WinterLue
            Erfahrener Benutzer
            • 19.04.2010
            • 224

            #6
            Nicht zu vergessen, dass diese Karten von Menschen ausgefüllt werden und Menschen machen auch mal Fehler ;-)
            So habe ich auf einer Meldekarte ein Kind vermerkt, dass ich aber im Geburtsregister nicht gefunden habe und auch sonst niemand in der Familie Kenntnis hatte.
            Bin ja mal gespannt, ob ich das "Problem" irgendwann mal gelöst bekomme.
            Phillipps / Philipps: Mengerskirchen / Dillhausen / Iserlohn
            Mackenroth: Witzenhausen / Straßburg / Iserlohn
            Stüber: Ober-Weischlitz / Iserlohn / Tampere
            Winter: Hohenlimburg / Heimach (Nahe) / Schreibersdorf Kr Neumarkt

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            • WortSpiel

              #7
              Zitat von Franz Malangeri Beitrag anzeigen
              .. Meldekarten sind auch amtliche Dokumente und es macht meines Erachtens wenig Sinn, den Inhalt an zu zweifeln.
              Dem kann ich nicht zustimmen. Anmeldungen wurden, je nach Zeit, häufig aufgrund mündlicher Angaben gemacht. Teilweise wußten die Betroffenen weder ihr genaues Geburtsdatum noch ihren genauen (nach Geburtsurkunde) Namen.
              Nach Auswertung der Meldebücher/-kartei eines Ortes ab 1850 bis 1930 und der Standesamtsunterlagen der entsprechenden Zeit kann ich nur feststellen, daß Meldeunterlagen weitaus häufiger fehlerhaft sind als Standesamtsunterlagen (die auch so ihre Macken haben).

              WS

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              • Mats
                Erfahrener Benutzer
                • 03.01.2009
                • 3419

                #8
                Zitat von Erich82 Beitrag anzeigen
                Aber wenn die Vaterschaft nicht anerkannt worden wäre, hätte er doch sicher nicht dort als Vater eingetragen werden dürfen oder?
                Hallo Erich,

                das ist kein Indiz für eine Vaterschaft. Die Geschichte mit dem Namen ist allerdings ein starkes Indiz gegen die Vaterschaft. Auf der Meldekarte meines Urgroßvaters steht auch das uneheliche Kind meiner Uroma drauf, obwohl er nicht der Vater ist.
                Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                also ist heute der richtige Tag
                um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                Dalai Lama

                Kommentar

                • Erich82
                  Erfahrener Benutzer
                  • 08.03.2011
                  • 795

                  #9
                  Die entscheidene Frage ist doch, wie werden und wurden solche Karten erstellt:

                  Auf Zuruf oder durch Vorlage von Dokumenten. Heute und auch zu DDR Zeiten, und aus DDR Zeiten stammt die Karte, mußte man zum Beispiel beim Umzug den Mietvertrag vorlegen. Man kann nicht einfach irgendeine Adresse angegeben.

                  Dasselbe sollte doch eigentlich bei den Verwandten der Fall sein. Leider habe ich noch keinen sprechen können, der nach dem Krieg in der "Neuzeit", vor allem zu DDR Zeiten solche Karten angefertigt hat bzw. mit An und Abmeldungen betraut war und ist.

                  Kommentar

                  • sachsen-sammler
                    Erfahrener Benutzer
                    • 15.08.2011
                    • 176

                    #10
                    Zitat von Erich82 Beitrag anzeigen
                    Heute und auch zu DDR Zeiten, und aus DDR Zeiten stammt die Karte, mußte man zum Beispiel beim Umzug den Mietvertrag vorlegen. Man kann nicht einfach irgendeine Adresse angegeben.
                    Hallo,

                    das kann ich so aber nicht bestätigen, ich bin aus beruflichen Gründen schon einige Male umgezogen, einen Mietvertrag musste ich bei der Ummeldung nie vorlegen, mündliche Angabe der neuen Anschrift hat immer genügt.

                    Viele Grüße,
                    René

                    Kommentar

                    • Mats
                      Erfahrener Benutzer
                      • 03.01.2009
                      • 3419

                      #11
                      Eine Bestätigung meiner Vermieter musste ich nur vorlegen, als ich von Niedersachsen nach NRW gezogen bin.

                      Davon abgesehen ist für mich eher die Frage: konnte sie nach der Flucht überhaupt noch Urkunden vorlegen? Oder waren die vielleicht verloren gegangen bei der Flucht?

                      Grüße vom Wiehengebirge
                      Anja
                      Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                      der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                      also ist heute der richtige Tag
                      um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                      Dalai Lama

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                      • Katze58
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.02.2009
                        • 340

                        #12
                        Hallo Erich!

                        Wenn die Geburt so lange vor der Heirat lag und dann bei der Heirat nicht der Name des Vaters angenommen wurde, wäre das für mich schon ein Indiz, dass er nicht der Vater ist. Es gab ja schließlich ohne Probleme die Möglichkeit der nachträglichen Anerkennung der Vaterschaft bei Heirat. Außerdem käme noch eine einfache Namenserteilung in Frage und dann natürlich noch eine offizielle Adoption. Wenn er dann später in irgendwelchen Meldeakten als Vater bezeichnet wird ist das mit Sicherheit ohne die Vorlage von Dokumenten, einfach angenommen worden.

                        LG
                        - Petra -
                        LG - Petra -


                        Das Chaos sei willkommen -
                        die Ordnung hat versagt !

                        Mein toter Punkt: Christopherus Wieners und Eva Catharina Melchers erstmals im Lichtenauer KB (Paderborn) 1760 genannt. Woher stammt das Ehepaar????

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                        • Siwit
                          Erfahrener Benutzer
                          • 11.10.2011
                          • 103

                          #13
                          Im Rahmen des Bürokratieabbaus wurde die Vorlage eine Mietvertrages o.ä. bei Ummeldung in den meisten Gemeinden abgeschafft. Das Melderecht kann sich glaube ich aber unterscheiden, weil es wohl kein Bundesgesetz ist.
                          Als ich an meinen jetzigen Wohnort 1997 gezogen bin, musste ich noch den Mietvertrag vorlegen. Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde im Jahr 2004 musste ich gar nichts mehr vorlegen.
                          M.E. ist dadurch Tür und Tor geöffnet für Scheinanschriften, aber das ist ja ein anderes Thema :-)
                          Forschungsgebiete:
                          Ostpreußen, Kreis Niederung - Tawe und Hohenberge
                          Namen - Wittke und Brauer
                          Oberschlesien, Kreis Kreuzburg, Kreis Namslau, Kreis Oppeln, Kreis Rosenberg - Bischdorf, Bodland, (Neu-, Alt- )Budkowitz, Dammer, Jakobsdorf, Laskowitz, Nassadel, Schollendorf, Skalung, Wierschy, (Neu-, Alt)Wundschütz
                          Namen - Borth, Gatzmanga, Klimek, Miosga, Molek, Poka, Putzalla, Skzypek, Smyrek, Spahn, Werner, Zielonka

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                          • Erich82
                            Erfahrener Benutzer
                            • 08.03.2011
                            • 795

                            #14
                            Also ich wohne in Berlin und mußte immer einen Mietvertrag vorlegen, auch meine Eltern müßten zu DDR Zeiten die neue Anschrift "beweisen".

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