Das Leben in den Dörfern um Erfurt:
In den KB-Einträgen stößt man oft auf die Bezeichnung „Altarmann“; „Oberaltarmann“ bzw. „Unteraltarmann“. Es handelt sich hier um ein kirchliches Pflichtamt. Jährlich wurden zwei neue Altarmänner gewählt, wobei der Unteraltarmann als Stellvertreter und Gehilfe dem Oberaltarmann unterstand. Der Bezahlung war von Dorf zu Dorf verschieden, belief sich aber bis in die erste Hälfte des 18. Jh. um die 12 Groschen für den Oberaltarmann und ab dann 1 Taler 21 Groschen für ihn und 20 Groschen für den Unteraltarmann.
Zur Wahl mussten sich alle Männer, gleich welchen Alters stellen, die im Jahr zuvor geheiratet hatten.
Die Gewählten mussten das Amt antreten oder ihnen drohte eine Bestrafung.
Warum das Amt nicht sehr beliebt war könnte sich damit erklären lassen, dass es neben den beruflichen Arbeiten als Bauer oder Handwerker, eine zusätzliche Belastung bedeutete. Die Tätigkeiten umfassten das Führen der Kirchenrechnungen (Erbzinsbücher, Pachtbücher, allgemeiner Einnahmen und Ausgaben usw.) sowie das Erledigen von Dienstwegen bei Einkäufen bzw. Verkäufen im Namen und zum Wohle der Kirche und der Schule.
Erst nach der Mitte des 19. Jh. wurde das Amt einem ständigen Kirchrechnungsführer anvertraut.
In den KB-Einträgen stößt man oft auf die Bezeichnung „Altarmann“; „Oberaltarmann“ bzw. „Unteraltarmann“. Es handelt sich hier um ein kirchliches Pflichtamt. Jährlich wurden zwei neue Altarmänner gewählt, wobei der Unteraltarmann als Stellvertreter und Gehilfe dem Oberaltarmann unterstand. Der Bezahlung war von Dorf zu Dorf verschieden, belief sich aber bis in die erste Hälfte des 18. Jh. um die 12 Groschen für den Oberaltarmann und ab dann 1 Taler 21 Groschen für ihn und 20 Groschen für den Unteraltarmann.
Zur Wahl mussten sich alle Männer, gleich welchen Alters stellen, die im Jahr zuvor geheiratet hatten.
Die Gewählten mussten das Amt antreten oder ihnen drohte eine Bestrafung.
Warum das Amt nicht sehr beliebt war könnte sich damit erklären lassen, dass es neben den beruflichen Arbeiten als Bauer oder Handwerker, eine zusätzliche Belastung bedeutete. Die Tätigkeiten umfassten das Führen der Kirchenrechnungen (Erbzinsbücher, Pachtbücher, allgemeiner Einnahmen und Ausgaben usw.) sowie das Erledigen von Dienstwegen bei Einkäufen bzw. Verkäufen im Namen und zum Wohle der Kirche und der Schule.
Erst nach der Mitte des 19. Jh. wurde das Amt einem ständigen Kirchrechnungsführer anvertraut.