Die Wappenrolle !
Per Definition ist ein Familienwappen einem Markenzeichen oder Gebrauchsmuster gleichzusetzen!
Eine Wappenrolle ist daher gleichzusetzen mit einer Muster- oder Markenrolle, die bei einem Patentamt geführt wird.
Daher besteht auch die Pflicht der Publizierung, damit Marken- Wappenverletzungen nicht vorkommen können/sollen.
Laut Gesetz muß eine solche Publizierung in Buchform oder ähnlich durchgeführt werden.
Es darf nicht als Loseblattform veröffentlicht werden, sondern gebunden.
Grundsätzlich müssen diese Bücher zur Einsicht in mindestens der Deutschen Bibliothek und in der jeweiligen Staatsbibliothek ausliegen.
Eine Veröffentlichung im Internet oder in Vereinsheften ist nicht ausreichend.
Wappenregistrierung
Es fragen sich viele Menschen die Wappen führen, warum soll ich mein Wappen eintragen lassen. Es gibt viele Gründe dafür:
- Die Eintragung eines Wappens dient der Sicherheit des Wappenführenden, dass es sich bei dem Zeichen auch um ein wirkliches Wappen handelt.
- Es schützt den Eintragenden bei gerichtlichen Auseinandersetzungen um das Wappen.
- Es verhindert, dass das Wappen jemals in Vergessenheit geraten kann.
- Es dient zur Dokumentation der Familiengeschichte und der Führungserlaubnis.
Wappenrollen werden heute nicht mehr von Heroldsämtern geführt, sondern eingetragene Vereine (e.V.) sind an deren Stelle getreten.
Es ist ähnlich wie beim TÜV, der als Verein auch Kontrollaufgaben übernommen hat.
Der Verein, der die Wappenrolle führt wird das einzutragende Wappen nach heraldischen Kriterien überprüfen. Diese Kriterien sind:
-Wappenwahrheit
-Wappenklarheit
-Wappenausschließlichkeit
Nur ein Wappen, dass alle diese Kriterien erfüllt ist auch ein Wappen, welches nach BGB automatisch geschützt ist.
Gesetzlich muss ein Wappen geführt werden, eine Führung ist nur dann gewährleistet, wenn dieses auch dokumentiert ist.
Aus diesem Grunde werden die meisten Wappenrollen nach dem Muster eine Musterrolle des Patentamts geführt.
Aus gesetzlichen Gründen müssen die Wappen veröffentlicht werden. Wie eine Veröffentlichung zu erfolgen hat, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
In allen Fällen wird allerdings eine Veröffentlichung in einer zur Dokumentation und zur Aufbewahrung geeigneten Form verlangt.
Damit ist die Veröffentlichung der Wappen in Buchform vorgeschrieben.
Von diesen Büchern müssen auch Freiexemplare z.B. an die Deutsche Bibliothek und an die Staatsbibliotheken gesandt werden, damit Sie der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Nur eine Eintragung eines Familienwappens bietet genügend rechtliche Sicherheit für den Stifter eines Wappens.
Für Weiterführende Informationen nutzen sie unser Forum oder nehmen bei Interesse bezüglich einer Registrierung Kontakt mit einer der Wappenrollen auf.
Diese verfügen über das nötige Fachwissen um sie kompetent beraten zu können.
und so nebenbei :
Per Definition ist ein Familienwappen einem Markenzeichen oder Gebrauchsmuster gleichzusetzen!
Eine Wappenrolle ist daher gleichzusetzen mit einer Muster- oder Markenrolle, die bei einem Patentamt geführt wird.
Daher besteht auch die Pflicht der Publizierung, damit Marken- Wappenverletzungen nicht vorkommen können/sollen.
Laut Gesetz muß eine solche Publizierung in Buchform oder ähnlich durchgeführt werden.
Es darf nicht als Loseblattform veröffentlicht werden, sondern gebunden.
Grundsätzlich müssen diese Bücher zur Einsicht in mindestens der Deutschen Bibliothek und in der jeweiligen Staatsbibliothek ausliegen.
Eine Veröffentlichung im Internet oder in Vereinsheften ist nicht ausreichend.
Wappenregistrierung
Es fragen sich viele Menschen die Wappen führen, warum soll ich mein Wappen eintragen lassen. Es gibt viele Gründe dafür:
- Die Eintragung eines Wappens dient der Sicherheit des Wappenführenden, dass es sich bei dem Zeichen auch um ein wirkliches Wappen handelt.
- Es schützt den Eintragenden bei gerichtlichen Auseinandersetzungen um das Wappen.
- Es verhindert, dass das Wappen jemals in Vergessenheit geraten kann.
- Es dient zur Dokumentation der Familiengeschichte und der Führungserlaubnis.
Wappenrollen werden heute nicht mehr von Heroldsämtern geführt, sondern eingetragene Vereine (e.V.) sind an deren Stelle getreten.
Es ist ähnlich wie beim TÜV, der als Verein auch Kontrollaufgaben übernommen hat.
Der Verein, der die Wappenrolle führt wird das einzutragende Wappen nach heraldischen Kriterien überprüfen. Diese Kriterien sind:
-Wappenwahrheit
-Wappenklarheit
-Wappenausschließlichkeit
Nur ein Wappen, dass alle diese Kriterien erfüllt ist auch ein Wappen, welches nach BGB automatisch geschützt ist.
Gesetzlich muss ein Wappen geführt werden, eine Führung ist nur dann gewährleistet, wenn dieses auch dokumentiert ist.
Aus diesem Grunde werden die meisten Wappenrollen nach dem Muster eine Musterrolle des Patentamts geführt.
Aus gesetzlichen Gründen müssen die Wappen veröffentlicht werden. Wie eine Veröffentlichung zu erfolgen hat, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
In allen Fällen wird allerdings eine Veröffentlichung in einer zur Dokumentation und zur Aufbewahrung geeigneten Form verlangt.
Damit ist die Veröffentlichung der Wappen in Buchform vorgeschrieben.
Von diesen Büchern müssen auch Freiexemplare z.B. an die Deutsche Bibliothek und an die Staatsbibliotheken gesandt werden, damit Sie der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Nur eine Eintragung eines Familienwappens bietet genügend rechtliche Sicherheit für den Stifter eines Wappens.
Für Weiterführende Informationen nutzen sie unser Forum oder nehmen bei Interesse bezüglich einer Registrierung Kontakt mit einer der Wappenrollen auf.
Diese verfügen über das nötige Fachwissen um sie kompetent beraten zu können.
und so nebenbei :