Standesamt: Frage zum Datenschutz

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  • Mats
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2009
    • 3390

    #16
    Zitat von OliverS Beitrag anzeigen
    Ja die "Sprache" der Standesämter! Du musst aufpassen:

    Abschrift <<-- ist allgemein das was wir Kopie nennen!
    Eine "(beglaubigte) Abschrift aus dem Sterberegister mit Randbemerkungen / Hinweisen". Da bekommt man dann eine Kopie des Originaleintrages !

    Kopie: Neu ausgestellte Urkunde (also eine Urkunde von 2017) mit den alten Daten.
    Da werden aber die Nebeneinträge NICHT mit übernommen! Und diese Art kostet immer 10€ (mit Beglaubigung mehr?!)
    Hallo,

    da muß ich doch gleich mal nachhaken.

    Man sollte als Ahnenforscher erstmal das Wort Urkunde aus seinem Sprachgebrauch streichen. Geburten, Ehen und Sterbefälle wurden vom Standesbeamten in sogenannte "Register" eingetragen. Eine Urkunde ist ein Formular, in das der Standesbeamte aus dem Registereintrag abgeschriebene Daten einträgt und beglaubigt. -> für die Ahnenforschung völlig uninteressant.

    Begriffe wie "Abschrift" und "Auszug" sind missverständlich. Für mich ist eine Abschrift genau das was das Wort sagt: etwas Abgeschriebenes - das heißt, wenn der Standesbeamte oder Archivmitarbeiter so denkt wie ich, bekommst Du genau das: jemand schaut in das Register und schreibt die Daten für Dich ab. Genau so der "Auszug": jemand liest den Registereintrag und stellt Dir einen Teil der darin enthaltenen Informationen zusammen -> beides für die Ahnenforschung völlig uninteressant.

    Es gibt nur eine unmissverständliche Formulierung:

    "eine unbeglaubigte vollständige Kopie des Originaleintrags im Geburtsregister inklusive aller Randvermerke"
    (analog "Sterberegister" oder "Heiratsregister")

    Selbst wenn Ihr dann eine beglaubigte Kopie bekommt (etwas teurer) habt Ihr trotzdem genau das Benötigte: jemand legt das Register auf den Kopierer und schickt Euch die Fotokopie.

    Grüße aus OWL
    Anja

    Kleine Ergänzung noch zur Eingangsfrage:

    ich würde erstmal Kontakt mit dem Standesamt aufnehmen und nachfragen. Bei mir hat bisher immer eine Kopie des Personalausweises gereicht.

    Grüße
    Anja
    Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
    der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
    also ist heute der richtige Tag
    um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
    Dalai Lama

    Kommentar

    • OliverS
      Erfahrener Benutzer
      • 27.07.2014
      • 2938

      #17
      tja Anja, so unterschiedlich sind die Standesämter
      Hab ich ja geschrieben, gibt auch welche die Kopie tatsächlich als (Foto)Kopie verstehen.
      Auch ich habe bereits neue Urkunden (!) ja das heutige Formular mit der Überschrift "Geburtsurkunde" erhalten, als ich nach einer Kopie fragte und musste mich von denen eben darüber belehren lassen, das es Abschrift heisst.
      Zuletzt geändert von OliverS; 06.09.2017, 07:57.
      Dauersuchen:

      1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
      2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
      3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

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      • Mats
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2009
        • 3390

        #18
        siehste, und ich habe eine Abschrift, also so was wie oben beschrieben und eine Geburtsurkunde (PC-Ausdruck mit Wasserzeichen) für meine Urgroßmutter *1899

        Wenig charmant sowas.

        Nur mit der oben genannten Formulierung hab ich immer das bekommen, was ich wollte.

        Grüße aus OWL
        Anja
        Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
        der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
        also ist heute der richtige Tag
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        Dalai Lama

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