Zitat von OliverS
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da muß ich doch gleich mal nachhaken.
Man sollte als Ahnenforscher erstmal das Wort Urkunde aus seinem Sprachgebrauch streichen. Geburten, Ehen und Sterbefälle wurden vom Standesbeamten in sogenannte "Register" eingetragen. Eine Urkunde ist ein Formular, in das der Standesbeamte aus dem Registereintrag abgeschriebene Daten einträgt und beglaubigt. -> für die Ahnenforschung völlig uninteressant.
Begriffe wie "Abschrift" und "Auszug" sind missverständlich. Für mich ist eine Abschrift genau das was das Wort sagt: etwas Abgeschriebenes - das heißt, wenn der Standesbeamte oder Archivmitarbeiter so denkt wie ich, bekommst Du genau das: jemand schaut in das Register und schreibt die Daten für Dich ab. Genau so der "Auszug": jemand liest den Registereintrag und stellt Dir einen Teil der darin enthaltenen Informationen zusammen -> beides für die Ahnenforschung völlig uninteressant.
Es gibt nur eine unmissverständliche Formulierung:
"eine unbeglaubigte vollständige Kopie des Originaleintrags im Geburtsregister inklusive aller Randvermerke"
(analog "Sterberegister" oder "Heiratsregister")
Selbst wenn Ihr dann eine beglaubigte Kopie bekommt (etwas teurer) habt Ihr trotzdem genau das Benötigte: jemand legt das Register auf den Kopierer und schickt Euch die Fotokopie.
Grüße aus OWL
Anja
Kleine Ergänzung noch zur Eingangsfrage:
ich würde erstmal Kontakt mit dem Standesamt aufnehmen und nachfragen. Bei mir hat bisher immer eine Kopie des Personalausweises gereicht.
Grüße
Anja
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