Zeugen bei der Geburt

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  • Merle
    Erfahrener Benutzer
    • 27.07.2008
    • 1274

    Zeugen bei der Geburt

    Hallo zusammen,

    ich frage mich, ob die Zeugen, die bei der Eintragung der Geburt (Geburtsurkunden vom Standesamt) genannt werden, Paten, Freunde, d.h. den Eltern nahestehende Personen sind oder ob hier als Zeuge einfach irgendwer genommen wurde (der Polizist um die Ecke oder der Bäcker von nebenan...). Habt Ihr Erfahrungen damit?

    Gruß
    merle
  • gudrun
    Erfahrener Benutzer
    • 30.01.2006
    • 3277

    #2
    RE: Zeugen bei der Geburt

    Hallo Merle,

    Taufpaten können alle möglichen Leute sein. Aber meistens ist es irgendwer aus der Familie. Das heißt jetzt, versuchen, die Familie zu erforschen. Was in neuerer Zeit etwas Schwierig ist, da das Standesamt keine Auskünfte über Geschwister gibt, Auskunft erhält man nur in direkter Linie.
    Also ist der Besuch bei den diversen Verwandten angesagt.

    Viele Grüße
    Gudrun

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    • Merle
      Erfahrener Benutzer
      • 27.07.2008
      • 1274

      #3
      RE: Zeugen bei der Geburt

      Hallo Gudrun,

      danke für die Info, aber es geht nicht um die Taufpaten, sondern um die Zeugen bei der Eintragung der Geburt auf dem Standesamt. Auf diesen amtlichen Geburtsurkunden sind nämlich Zeugen genannt und mich interessieren Eure Erfahrungen, in welcher Beziehung diese zur Familie stehen.

      Gruß
      merle

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      • viktor
        Erfahrener Benutzer
        • 17.01.2007
        • 1187

        #4
        Rein rechtlich darf/muss ein jeder, der von der Geburt eines Kindes Kenntnis erlangt, dieses beim Standesamt anmelden.
        In der Realität beschränkt sich diese Verpflichtung auf Personen, die unmittelbar mit dem Geburtsereignis konfrontiert sind.
        Also engste Familienangehörige oder Geburtshelfer bei Hausgeburten.
        Oder die Krankenhausverwaltung bei Niederkunft im Krankenhaus.

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        • #5
          Hallo Merle,

          bei meinen Forschungen sind bei Geburten immer zwei Zeugengenannt. Sie sind entweder nahe Verwandte (Bruder des Vater, Schwiegervater, Onkel), Freunde oder Nachbarn der Eltern.

          Als Paten trifft dieses auf nahe stehende Verwandte und Freunde zu. Oft ist ein Zeuge auch Pate und dann gibt es häufig noch eine Patin. Ich habe im Übrigen noch keinen einzigen weiblichen Zeugen in meiner 250jährigen Forschung entdecken können.

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          • Merle
            Erfahrener Benutzer
            • 27.07.2008
            • 1274

            #6
            Hallo Ursula,

            genau diese zwei Zeugen meine ich.

            Angezeigt wird die Geburt nach meiner Erfahrung entweder vom Vater oder der Hebamme (bei unehelichen Geburten). Aber dann gibt es immer noch zwei weitere Zeugen, in deren Beisein das Ausfüllen der Urkunde stattgefunden hat...

            Stimmt, das sind bei mir auch nur Männer...

            Gruß
            merle

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            • niederrheinbaum
              Gesperrt
              • 24.03.2008
              • 2557

              #7
              RE: Zeugen bei der Geburt

              Hallo, Merle!

              Bei den Zeugen zu Geburtseinträgen hatte ich bisher nahe Verwandte, auch Freunde und Nachbarn.

              Bei unehelichen Kindern haben die Hebammen teilweise die Beurkundungen vornehmen lassen und als Zeuginnen
              mit unterschrieben.

              Bei Todesfällen durch Unfälle o.ä. haben z.T. Amtspersonen als Zeugen unterzeichnet.

              Viele Grüße, Ina

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              • roi
                Erfahrener Benutzer
                • 15.11.2006
                • 377

                #8
                Zu Beginn des 19.Jahrhunderts gab es im Rheinland (wegen des französischen Rechts) schon Standesämter. Dabei war vorgeschrieben, dass der Vater das Kind im Beisein von zwei Zeugen auf die Mairie bringen musste, wo sich der Bürgermeister persönlich über das Geschlecht des Kindes informierte. Diese beiden Zeugen waren immer Männer, Nachbarn oder Verwandte. Ich habe mich oft gefragt, ob zusätzlich auch noch eine Frau mitgenommen wurde oder wie diese Leute das grundsätzlich gemeistert haben. Zum einen gab es ja oft einen langen Fußweg, bei dem das Neugeborene (erst 1 oder 2 Tage alt) vermutlich schlief - aber spätestens, wenn es dann ausgepackt wurde, dürfte es ja wach geworden sein und Hunger gehabt haben - nur, die Mutter war ja zu Hause und es ist unwahrscheinlich, dass eine Amme zur Hand war, ebenso gab es noch keine Flaschennahrung - von Pampers gar nicht zu reden. Das dürfte dann wohl regelmäßig ein ziemliches Gechrei gegeben haben...

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                • #9
                  Hi alle,

                  meine obengenannten Eintragungen sind aus Polen/Russland/Polen. Und da gab es Zeugen und Paten auch schon früher.

                  Dagegen ist mir aufgefallen, dass in den KB aus dem Harz nur Paten/Gevattern vorhanden sind (zwischen 1675 bis 1874). Dafür aber häufig sehr viele. Der Bekannten- u. Verwandtenkreis muss bei der Kinderschar (ganz selten mal ein Pate für zwei Kinder der gleichen Familie) schier unendlich gewesen sein.

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