Hasenclever - Familienwappen

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  • Hasenclever
    Benutzer
    • 02.09.2017
    • 33

    #46
    @Duppauer: so hatte ich das dann auch verstanden. Hätte meine Frau ihr Grafiktablet benutzen lassen, um es zu digitalisieren und anhand der Farbtabellen (waagerecht=blau usw.) colorieren lassen.
    Wenn Gerd recht hat, geht das aber nicht wg. Urheberrecht. Somit würde ich dann das vom Siebmacher nehmen, da es ja der Blasonierung entspricht. Unterschiede finde ich auch nur in Form des Schildes und dem Helm. Da dies wie gesagt auf dem Sippenbuch ist, allerdings einmal mit Blick des Wappentieres nach vorne und einmal zum betrachter, würde es sich ja auch anbieten, damit es gleich aussieht.

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    • Hasenclever
      Benutzer
      • 02.09.2017
      • 33

      #47
      @Johannes: vielen Dank. Wir waren auch ganz aufgeregt, als wir so weit zurück gekommen sind. :-)
      Möglichkeiten es ganz neu zu machen oder eine der Vorlage vernünftig umzusetzen habe ich durch meine Frau. Das Studium muss sich ja mal bezahlt machen. :-)
      (hoffentlich sieht sie das nicht *gg*)

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      • Johannes v.W.
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2008
        • 1150

        #48
        2 Anmerkungen:
        - Die Varianten von Schild (uebrigens in der Heraldik: der Schild) und Helm spielen kaum eine Rolle. Sie entsprechen eher dem jeweiligen Zeitgeschmack.
        - Die Kolorierung einer historischen sw.-Abbildung wird schoener mit Pinsel und Hand, weil sie dadurch in sich etwas changierend (Aquarell-Effekt) und in den Farben nicht so plakativ-modern ist. Die Farben mit PC-Programmen passen eher zu neuen Aufrissen. Ist aber auch Geschmackssache.

        VG und viel Freude mit dem Wappen!
        Dergleichen [genealogische] Nachrichten gereichen nicht nur denen Interessenten selbst, sondern auch anderen kuriosen Personen zu einem an sich unschuldigen Vergnügen; ja, sie haben gar oft in dem gemeinen Leben und bei besonderen Gelegenheiten ihren vielfältigen Nutzen. Johann Jakob Moser, 1752

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        • Hasenclever
          Benutzer
          • 02.09.2017
          • 33

          #49
          @Johannes: gute Idee. Ist ja beides möglich, sobald es sauber digitalisiert ist. :-)

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          • Duppauer
            Erfahrener Benutzer
            • 30.03.2014
            • 686

            #50
            Na dann ist ja alles zu einem gutem Ende gekommen
            Ich bin nach wie vor der Meinung das das Wappen aus der ADW Bd.2 Seite 305, sich auf das Wappen im Siebmacher Bürgerliche Bd. 5, 8 Abt. Seite 23, Tafel 26, bezieht
            Ich wünsche Dir Ingo und Deiner Familie, viel Freude mit dem schönen Wappen.
            Und wie gesagt in eine Wappenrolle einzutragen brauchst Du es nicht, da es ja schon in der ADW eingetragen wurde.
            Aber Dir bleibt es natürlich freigestellt, es auch in anderen Wappenrollen eintragen zu lassen.

            LG
            Duppauer
            Zuletzt ge?ndert von Duppauer; 15.09.2017, 02:07.
            Das gute Gelingen ist zwar nichts Kleines, fängt aber mit Kleinigkeiten an. (Sokrates)
            Passt auf Euch und andere auf und bleibt gesund!
            Herzliche Grüße
            Dieter

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            • Hasenclever
              Benutzer
              • 02.09.2017
              • 33

              #51
              @Duppauer: Moin. Bin froh, dass du das auch so siehst. :-)

              Vielen Dank nochmal an alle!!

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              • Scherfer
                Moderator
                • 25.02.2016
                • 2512

                #52
                Hallo Ingo,

                ich habe jetzt nicht alle 6 Seiten durchgesehen, ob schon darauf hingewiesen wurde, dass es einen Familienverband Hasenclever gibt:

                http://wiki-de.genealogy.net/Bund_de...4nde_e.V._(BdF)

                Da gäbe es vermutlich noch einiges an interessanten Informationen für Dich.

                Viele Grüße!

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                • Hasenclever
                  Benutzer
                  • 02.09.2017
                  • 33

                  #53
                  @Scherfer: weiß ich grad auch nicht, allerdings hatte ich das vor einiger zeit auch schon gesehen. Bei der Flut an Informationen, habe ich es aber tatsächlich versäumt, mich mal an die zu wenden. Wäre evtl. sogar besser direkt das erste gewesen, werde es also direkt mal nachholen. Vielen Dank für den Reminder. Die "sitzen" wohl in Münster, was nicht weit entfernt ist. Mein Bruder wohnt da sogar.

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                  • Hasenclever
                    Benutzer
                    • 02.09.2017
                    • 33

                    #54
                    @Duppauer/Gerd: habe heute mit dem eHerold telefoniert. Die bringen auch die ADW raus, glaube ich?

                    Jedenfalls verhält es sich so: sofern ich die Führungsberechtigung nachweisen kann, darf ich auch das dort abgebildete Wappen nutzen. Dies wegen einem möglichen Urheberrecht nicht nutzen zu dürfen, hatte die freundliche Dame als unwahr bezeichnet.
                    Habe sie bei der Gelegenheit auch gefragt, ob ich das gezeichnete Wappen aus dem Siebmacher nehmen dürfe, da die Blasonierung stimme und vor allem, weil es dem bereits geführten anderer gleichen Namens entspräche. Ihre Antwort (sinngemäß): das könne ich grundsätzlich machen, aber dann sei es eben heraldisch nicht korrekt. Der dort benutzte Kolbenhelm sei den Adelswappen vorbehalten. Sie riet mir klar zur Benutzung der Version in der ADW.
                    Was das posten in diesem Forum angeht, könne ich das Wappen, welches ich führen darf, selbstverständlich auch posten. Die Frage ob ich konkret einen Scan aus dem Buch selbst posten darf, wußte sie selbst nicht zu beantworten, da das Buch selbst ja einem Urheberrecht unterläge. - Ist aber auch nicht so wichtig.
                    ICH dürfte das Wappen aber 1:1 abmalen und dann posten.

                    Ich denke, dass dies dann einer offiziellen Info gleichkommen dürfte. :-)

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                    • Hracholusky
                      Moderator
                      • 17.03.2016
                      • 888

                      #55
                      Na dann gratuliere ich mal zum gefundenen Familienwappen. Nicht jeder hat das Glück auf ein Wappen zu stoßen das die Familie schon früher führte.
                      Mit besten Grüssen
                      Gerd

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                      • Hasenclever
                        Benutzer
                        • 02.09.2017
                        • 33

                        #56
                        danke sehr

                        Kommentar

                        • Duppauer
                          Erfahrener Benutzer
                          • 30.03.2014
                          • 686

                          #57
                          Lieber Ingo,

                          Du hast geschrieben:
                          Jedenfalls verhält es sich so: sofern ich die Führungsberechtigung nachweisen kann, darf ich auch das dort abgebildete Wappen nutzen. Dies wegen einem möglichen Urheberrecht nicht nutzen zu dürfen, hatte die freundliche Dame als unwahr bezeichnet.
                          Das habe ich ja auch nicht behauptet
                          Sicherlich darfst Du das Wappen nutzen wenn Du zum Kreis der Führungsberechtigten gehörst! Du darfst nur nicht eine Kopie (Raubkopie) aus der ADW machen und diese veröffentlichen z.B. hier im Internet/Forum. Das verstößt gegen das Urheberrecht das der Autor/Verlag an dem Buch hat.

                          Hmmm Wie soll ich das nun erklären, bin ja kein Jurist.

                          Also grundsätzlich werden bei einem Wappen Urheberrecht und Nutzungsrecht unterschieden!

                          Wenn nun ein Wappen bei einem Heraldiker erstellt wird, liegen erstmal Urheberrecht und Nutzungsrecht beim Heraldiker.

                          Das Urheberrecht an dem Wappen, so wie der Heraldiker es gezeichnet hat, bleibt für 70 Jahre bei dem Heraldiker und kann nicht an den Wappenstifter abgetreten werden, d.h. für Dich willst Du das Wappen nutzen, musst du es so nutzen wie es der Heraldiker es gezeichnet hat. Viele Heraldiker verwenden eine sogenannte Signatur, meist rechts unten bei einer Wappenzeichnung, um zu kennzeichnen wer dieses Wappen aufgerissen hat.
                          Oder man erwähnt im Text Aufriss von ..........
                          Das heißt aber nicht das man keine andere Darstellungen entwerfen kann! Man spricht hier von einem Neuaufriss eines Wappens. Ich hatte ja das Wappen Reuther schon mal angeführt, wo Du verschiedene "Neuaufrisse" sehen kannst. http://www.frank-reuther.de/
                          Bei den Neuaufrissen, verbleibt das Urheberrecht, wiederum bei dem Künstler, der das Wappen neu aufgerissen hat!
                          Es sei denn Du hast es selber neu aufgerissen! Dann ist das Urheberrecht bei Dir!
                          Bei dem Neuaufriss ist zu beachten, das hier der Blason zählt, also die Wappenbeschreibung! Beim Neuaufriss müssen also alle Symbole die der Blason (dieser wird meist auch vom Heraldiker erstellt, oder von den Wappenrollen) enthält dargestellt sein ! Es dürfen von sich aus keine weiteren Symbole hinzugenommen oder weggelassen werden! !
                          Die künstlerische Ausführung des Neuaufrisses bleibt dem Heraldiker überlassen. Diese kannst Du dann je nach Laune nutzen.

                          Das Nutzungsrecht wird im allgemeinen vertraglich vom Urheber an den Wappenstifter abgetreten, d.h. der Wappenstifter kann den Kreis der "Nutzer" = Führungsberechtigten festlegen. Es geht im allgemeinen mit der Bezahlung des Wappens auf den Wappenstifter über. Deshalb sollte man vertraglich dies auch festhalten!
                          Bezahlst Du nicht, bleibt auch das Nutzungsrecht beim Urheber/Heraldiker!
                          Also es darf keiner der nicht Führungsberechtigt ist dieses Wappen nutzen!
                          Wer Führungsberechtigt ist wird meistens auch in den Wappenrollen aufgeführt.
                          Deshalb auch immer der berühmte Spruch "Namensgleichheit bedeutet nicht auch Wappengleichheit".

                          Im übrigen gibt es auch einen guten Spruch " Wo kein Kläger, da kein Richter"
                          Das schlimmste was Dir passieren kann, ist das Du eine Unterlassungsklage bekommst, d.h. Du musst es unterlassen dieses Wappen in der entsprechenden Form zu nutzen oder zu verwenden z.B. hier ins Internet einzustellen.
                          Erst wenn Du gegen diese Unterlassung wiederum verstößt, kann es zu Strafmaßnahmen kommen.

                          Du darfst schon Kopien, aus Büchern machen die dem Urheberrecht noch unterliegen, also jünger als 70 Jahre sind. Aber nur für den privaten Zweck Du darfst diese aber nicht öffentlich verbreiten wie hier z.B in Internet/Forum. Man nennt dies auch Raubkopien.
                          Hier greift auch das Verwertungsrecht /Vervielfältigungsrecht des Autors/Verlags, denn der will ja durch den Verkauf seiner Bücher oder Kopien daraus auch was verdienen.
                          https://de.wikipedia.org/wiki/Verwertungsrecht und das wäre ja bei der ADW so.
                          Deshalb wie gesagt 1:1 abzeichnen und hier im Internet einstellen.

                          Nun kann ich nicht genau sagen wie es bei dem Urheberrecht ist, wenn der Urheber/Künstler des Wappens nicht bekannt ist!
                          Ich denke mal das es dann "gemeinfrei" ist.

                          Wie dem auch immer, am besten ist es wenn Du zeichnerisch dazu in der Lage bist, einen Neuaufriss des Wappens selber zu erstellen, dann bist du aus allem raus.
                          Denn zum Kreis der Führungsberechtigten (Nutzungsrecht) gehörst Du ja schon und das Urheberecht würde dann auch bei Dir liegen.

                          Puh, ich hoffe ich habe das jetzt mal richtig erklärt und Dir ist dies verständlich geworden.
                          Wenn nicht korrigiert mich

                          LG
                          Duppauer
                          Zuletzt ge?ndert von Duppauer; 15.09.2017, 19:38.
                          Das gute Gelingen ist zwar nichts Kleines, fängt aber mit Kleinigkeiten an. (Sokrates)
                          Passt auf Euch und andere auf und bleibt gesund!
                          Herzliche Grüße
                          Dieter

                          Kommentar

                          • Duppauer
                            Erfahrener Benutzer
                            • 30.03.2014
                            • 686

                            #58
                            P.S.
                            Zum Urheberrecht gehört es auch, das Du nicht beim Neuaufriss die gleichen Bestandteile des Wappens wie Helmdecken, Helmzier usw. von einem anderen Künstler/Heraldiker verwenden darfst.
                            Du darfst also die Helmdeche des Heraldikes/Künstlers X , nicht als Deine im Neuaufriss verwenden.
                            Deshalb findest Du z.B. bei dem Wappen Reuther immer wieder andere Zeichnungen der Wappensymbole, Helm, Helmdecken und Helmzier!

                            Also alles nicht so ganz einfach!
                            Aber wie gesagt: " Wo kein Kläger, da kein Richter".

                            LG
                            Duppauer
                            Das gute Gelingen ist zwar nichts Kleines, fängt aber mit Kleinigkeiten an. (Sokrates)
                            Passt auf Euch und andere auf und bleibt gesund!
                            Herzliche Grüße
                            Dieter

                            Kommentar

                            • Hasenclever
                              Benutzer
                              • 02.09.2017
                              • 33

                              #59
                              Moin Duppauer,

                              meine Info von der ADW Dame war nicht dazu gedacht, jemandem etwas zu unterstellen. Falls das so rübergekommen sein sollte, dann tut mir das leid.
                              Nichtsdestotrotz bin ich froh, dass es dich zu diesen ausführlichen Erläuterungen gebracht hat, da ich jetzt noch ein Stück klarer sehe. :-) Insbesondere dein "P.S." zu der Helmdecke. Was genau die Decke ist, wird hier https://heraldik-wiki.de/wiki/Helmdecke auch ganz gut erklärt. Eine Zier hat "mein" Helm nicht.

                              Den Reuther Link hatte ich mir zwar beim letzten Mal schon angesehen, aber das mit dem Aufriss habe ich irgendwie jetzt erst geschnallt.
                              Das werde ich mit meiner Frau mal besprechen. Evtl. nimmt sie ja die Wappengestaltung mit in ihr Programm auf. Zumindest wenn sie sich etwas mehr Wissen dazu angeeignet hat. Aber mit unserem könnte sie ja mit einem Neuafriss mal üben. https://www.tanja-hasenclever.de/

                              Nochmals danke!

                              lg
                              Ingo

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                              • Hracholusky
                                Moderator
                                • 17.03.2016
                                • 888

                                #60
                                Zitat von Hasenclever Beitrag anzeigen
                                ....Eine Zier hat "mein" Helm nicht....
                                Da muss ich kurz korrigieren. Er hat eine Zier. Als Zier oder Kleinod wird das auf dem Helm bezeichnet. Das wäre hier ein blaubebändertes silbernbeschlagenes blaues Hiefhorn.
                                Mit besten Grüssen
                                Gerd

                                Kommentar

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