Definition Witwe/Witwer

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  • hotdiscomix
    Erfahrener Benutzer
    • 20.05.2008
    • 755

    Definition Witwe/Witwer

    In einem anderen Forum fand ich eine Frage zur Definition von Witwe und Witwer. Leider wird dort nicht fiel dazu gesagt.

    Klar ist, das wenn einer der beiden Partner stirbt, der lebende zum Witwer bzw. zur Witwe wird. Wie bezeichnet man das Paar aber nachdem beide verstorben sind? Sind es dann verstorbene Eheleute, oder verstorbene Witwer/Witwen, oder was ganz anderes?

    Steffen
    ~*~ Organisation ist, weder den Dingen ihren Lauf noch den Menschen ihren Willen lassen. ~*~
  • Xtine
    Administrator
    • 16.07.2006
    • 28326

    #2
    RE: Definition Witwe/Witwer

    Hallo Steffen,

    es kommt in Urkunden häufiger vor, daß von verstorbenen Eheleuten die Rede ist.
    Außer in der Sterbeurkunde des zuletzt verstorbenen Ehepartners, da steht dann in etwa: Es verstarb die Anna Meier, Witwe des Josef Meier.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine
    sigpic .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • gudrun
      Erfahrener Benutzer
      • 30.01.2006
      • 3277

      #3
      Hallo,

      dann sind es die verstorbenen Eheleute.

      Viele Grüße
      Gudrun

      Kommentar

      • Hintiberi
        Erfahrener Benutzer
        • 26.09.2006
        • 1075

        #4
        RE: Definition Witwe/Witwer

        Original von hotdiscomix
        Klar ist, das wenn einer der beiden Partner stirbt, der lebende zum Witwer bzw. zur Witwe wird. Wie bezeichnet man das Paar aber nachdem beide verstorben sind? Sind es dann verstorbene Eheleute, oder verstorbene Witwer/Witwen, oder was ganz anderes?

        Hallo Steffen,

        ein Witwer bzw. eine Witwe ist natürlich immer nur eine Person, nämlich der den jeweils anderen Ehegatten überlebende Partner!
        Daher kann es keine Bezeichnung wie "Witwenehepaar" o.ä. geben, denn nur ein Hinterbliebener kann Witwe/r sein.

        Wenn beide Eheleute tot sind, dann ist es "das verstorbene Ehepaar", "die verstorbenen Eheleute". Wer von den beiden zuerst starb und den anderen zurückließ, ist dabei unerheblich.


        Daneben gibt es natürlich aber auch die verstorbene Witwe oder den verstorbenen Witwer.
        In diesen Fällen ist die jeweils verstorbene Person seit einiger Zeit verwitwet gewesen.

        Wenn sowas in Urkunden vermerkt ist, bspw. die Mutter der Braut im Heiratseintrag erwähnt wird als "die verstorbene Wwe. Franz Schulte", muß man aufpassen! Das bedeutet dann nämlich nicht zwingenderweise, daß Franz Schulte auch der Vater der Braut war!

        Viele Grüße
        -Jens


        P.S.: Erinnert mich immer wieder an folgenden Klassiker:
        "Ist es in Polen erlaubt, daß ein Mann die Schwester seiner Witwe heiratet?"
        Meine Ahnen
        http://img.photobucket.com/albums/v29/MrMagoo/K.jpg
        www.gencircles.com/users/hintiberi/17"

        Kommentar

        • viktor
          Erfahrener Benutzer
          • 17.01.2007
          • 1187

          #5
          "Ist es in Polen erlaubt, daß ein Mann die Schwester seiner Witwe heiratet?"
          In Polen nicht, aber in Rumänien (Transsylvanien)

          Kommentar

          • Xtine
            Administrator
            • 16.07.2006
            • 28326

            #6
            Das kann dann aber auch nur Graf Dracula sein!
            Viele Grüße .................................. .
            Christine
            sigpic .. .............
            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
            (Konfuzius)

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            • Hintiberi
              Erfahrener Benutzer
              • 26.09.2006
              • 1075

              #7
              Original von viktor
              "Ist es in Polen erlaubt, daß ein Mann die Schwester seiner Witwe heiratet?"
              In Polen nicht, aber in Rumänien (Transsylvanien)
              Vampire natürlich ausgeschlossen! :P
              Meine Ahnen
              http://img.photobucket.com/albums/v29/MrMagoo/K.jpg
              www.gencircles.com/users/hintiberi/17"

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              • Hintiberi
                Erfahrener Benutzer
                • 26.09.2006
                • 1075

                #8
                Original von Christine B.
                Das kann dann aber auch nur Graf Dracula sein!
                :P
                Da kamst Du mir ein paar Sekündchen zuvor! :P

                Liebe Grüße
                -Jens
                Meine Ahnen
                http://img.photobucket.com/albums/v29/MrMagoo/K.jpg
                www.gencircles.com/users/hintiberi/17"

                Kommentar

                • hotdiscomix
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.05.2008
                  • 755

                  #9
                  Meine Zusammenfassung:
                  Man beginnt sein Eheleben als Ehepaar, dann ist einer von beiden verwitwet und anschließend ist man wieder ein (verstorbenes) Ehepaar.

                  So hatte ich mir das eigentlich auch gedacht.
                  ~*~ Organisation ist, weder den Dingen ihren Lauf noch den Menschen ihren Willen lassen. ~*~

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