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  • itau

    #46
    Die nachbenannten Personen :

    1) Philipp Fink , Bergmann aus Ludweiler

    2) Johann Kilsch , Taglöhner aus Sulzbach

    3) Maria Freis , Taglöhnerin aus Malstatt

    4) Peter Schulligen , Taglöhner aus Burbach

    5) Dorothea Maul , verehelichte Blank aus Burbach,

    alle aus dem Kreise Saarbrücken

    haben sich vor längerer Zeit von ihren resp. Wohnorten entfernt und ihre unerwachsenen Kinder hilflos zurückgelassen , so das diese der öffentlichen Fürsorge anheimgefallen sind.

    Wir weisen daher die Polizeibehörden unseres Bezirkes an , auf die vorgenannten Personen zu vigiliren , sie im Betretungsfalle sofort mittelst beschränkter Reiseroute nach ihren resp. Wohnorten zurückzuweisen , und hiervon uns, sowie dem Königlichen Landraths - Amte zu Saarbrücken Anzeige zu machen.

    Trier den 5. April 1868

    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1868

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    • itau

      #47
      Die Dienstmagd

      Margaretha Schulien * aus Britten , zuletzt zu Mettlach sich aufhaltend ,

      hat sich Ausgangs Dezember v. J. von letztgenannten Orte entfernt und ihr 2 Jahre altes uneheliches Kind hilflos zurückgelassen , so das daselbe der öffentlichen Fürsorge anheim gefallen ist.

      Wir weisen daher sämmtliche Polizeibehörden unseres Bezirkes an , auf die SCHULIEN zu vigiliren und dieselbe im Betretungsfalle sofort mittelst beschränkter Reiseroute nach Mettlach , woselbst ihr Kind sich in Privatpflege befindet , zurückzuweisen und hiervon uns sowie dem Königlichen Landraths - Amte zu Merzig Anzeige zu machen.

      Trier den 17. Januar 1872.

      Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1872

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      • itau

        #48
        Das Königliche Landgericht zu Saarbrücken hat durch Urteil vom 15. Mai d. J. verordnet , das über die Abwesenheit des

        Schmiedes Conrad Frey früher in Saarbrücken wohnhaft ,

        ein Zeugenverhör abgehalten werden soll.

        Cöln den 27. Mai 1872.

        Der General - Prokurator.

        Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1872

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        • itau

          #49
          Das Königliche Landgericht zu Trier hat durch Urteil vom 29. April d. J. den früheren Tabaksarbeiter

          Johann Baptist Ludwig in Wadern

          für abwesend erklärt.

          Cöln den 3. Juni 1872.

          Der General - Prokurator.

          Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1872.

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          • itau

            #50
            Das Königliche Landgericht zu Saarbrücken hat durch ein Urteil vom 25. Juni d. J. verordnet , das über die Abwesenheit des

            Nikolaus Hoffmann aus Schlawerie bei Neunkirchen ,

            ein Zeugenberhör abgehalten werden soll.

            Cöln den 4. Juli 1872.

            Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1872

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            • itau

              #51
              Das Königliche Landgericht zu Trier hat durch Urteil vom 14. Oktober d. Js. verordnet , das über die Abwesenheit

              des Johann Merziger aus Losheim

              ein Zeugenverhör abgehalten werden soll.

              Cöln den 30. Oktober 1872.

              Der General -Prokurator.

              Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1872.

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              • itau

                #52
                Der Hüttenarbeiter

                Michel Muno , 34 Jahre alt , * aus Malborn im Kreise Bernkastel,

                früher in Malstatt im Kreise Saarbrücken wohnhaft und zuletzt in Frankenthal sich aufhaltend ,

                hat sich im September v. Js. von diesem letzteren Orte entfernt und seine 3 unerwachsenen Kinder hilflos zurückgelassen , so das dieselben der öffentlichen Fürsorge anheimgefallen sind.

                Wir weisen daher sämmtliche Polizeibehörden unseres Bezirkes an , auf den MUNO zu vigiliren und ihn im Betretungsfalle sofort mittelst beschränkter Reiseroute nach seinem früheren Wohnorte Malstatt - Saarbrücken , woselbst seine Kinder auf öffentliche Kosten untergebracht sind , zurückzuweisen , und hiervon uns sowie dem Königlichen Landraths - Amte zu Saarbrücken Anzeige zu machen.

                Trier den 09. Juli 1868.

                Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1868.

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                • itau

                  #53
                  Durch Urteil des Königlichen Landgerichtes zu Saarbrücken vom 24. Juni d. Js. ist der Sprachlehrer

                  Nicolaus Trevillot , früher zu Saarbrücken wohnhaft ,

                  für abwesend erklärt worden.

                  Cöln den 2. Juli 1868.
                  Der General - Prokurator.

                  Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1868

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                  • itau

                    #54
                    Durch ein Urteil des Königlichen Landgerichtes zu Saarbrücken vom 1. Juli d. J. ist über die Abwesenheit des

                    Becker Johann Peter , zuletzt Schuhmacher , zu Jägersfreude wohnhaft ,

                    die Abhaltung eines Zeugenverhörs verordnet worden.

                    Cöln den 10. Juli 1868

                    Der General - Prokurator.

                    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1868.

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                    • itau

                      #55
                      1. Der Johann Nikolaus Meiser , pens. Bergmann zu Kaisen .

                      2. Der Ferdinand Kartes , Fabrik - Aufseher zu Malstatt - Burbach .

                      3) Die Ehefrau Nikolaus Kiefer , Maria * Kartes , daselbst ,

                      haben beantragt den verschollenen Jacob Kartes , zuletzt wohnhaft in Uchtelfangen , für tot zu erklären.

                      Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert , sich spätestens in dem auf den 15. Oktober 1900 , Vormittags 10 Uhr , vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr.9 , anberaumten Aufgebotstermine zu melden , widrigenfalls die Todeserklärung erfoölgen wird.
                      An Alle , welche Auskunft über Leben oder Tod des verschollenen zu erteilen vermögen , ergeht die Aufforderung , spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

                      Ottweiler den 17. März 1900.

                      Königliches Amtsgericht.

                      Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1900

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                      • itau

                        #56
                        Auf Antrag des Locomotivführers

                        Nicolaus Schneider zu Wiesbaden

                        soll dessen Vater , der bis 1. März 1881 zu Oberlinxweiler wohnhaft gewesene , seither verschollene Tagelöhner und Steinbrecher

                        Johann Nicolaus Schneider

                        für tot erklärt werden und wird hierfür Termin bestimmt auf Freitag den 28. September 1900 , Vormittags 10 Uhr , an gewöhnlicher Gerichtsstelle.

                        St. Wendel den 21. Februar 1900
                        Königl. Amtsgericht Abtlg. 2.

                        Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1900

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                        • itau

                          #57
                          Auf Antrag des Ackerers

                          Johann Weyand zu Urweiler ,

                          soll der früher zu Urweiler wohnhaft gewesene Ackerer

                          Nikolaus WEYAND , seit dem Jahre 1853 verschollen ,

                          für Tod erklärt werden.

                          Hierzu wird der Termin bestimmt auf Freitag den 15. März 1901 , Vormittags 11 Uhr , an ordentlicher Gerichtsstelle .

                          Es ergeht hierdurch die Aufforderung an den Verschollenen , sich spätestens im Aufgebotstermine zu melden , widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.

                          St. Wendel den 2. Juni 1900.

                          Königliches Amtsgericht , Abtlg. 2.

                          Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1900

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                          • itau

                            #58
                            Der früher zu Alsweiler wohnhaft gewesene Ackerer

                            Jakob Eckert , Sohn des Jakob , seit dem Jahre 1873 verschollen ,

                            soll auf den Antrag der Witwe Jakob Brill , Elisabeth * Eckert zu Alsweiler für tot erklärt werden.

                            Hierzu wird der Termin bestimmt auf Freitag den 15. März 1901 , Vormittags 11 Uhr , an ordentlicher Gerichtsstelle .

                            Es ergeht hierdurch Aufforderung an den Verschollenen , sich spätestens im Aufgebotstermine zu melden , widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.

                            St. Wendel den 2. Juni 1900 .

                            Königliches Amtsgericht , Abtlg. 2.

                            Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1900

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                            • itau

                              #59
                              Auf Antrag des

                              Peter Entinger zu Holstein Ida County Iowa in Nord - Amerika ,

                              vertreten durch Johann SCHULLER in Rissenthal bezw. Rechtsanwalt von NAPOLSKI in Merzig,

                              wird der Bruder des Peter Entinger , der am 22. Dezember 1832 zu Rissenthal geborene

                              Friedrich Wilhelm Entinger ,
                              welcher im Mai 1863 nach Amerika ausgewandert ist und seit 20 Jahren von seinem früheren Wohnsitze Chikago , verschollen ist ,
                              aufgefordert , sich spätestens im Aufgebotstermine am 17. Januar 1901 , Vormittags 10 Uhr , zu melden , widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird.

                              Merzig den 17. Juni 1900.
                              Königliches Amtsgericht.

                              Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1900

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                              • itau

                                #60
                                Der pensionirte Bergmann

                                Adam Dümont in Spiesen

                                hat beantragt , den verschollenen

                                Andreas Dümont , Sohn von Heinrich DÜMONT , zuletzt wohnhaft in Spiesen , Kreis Ottweiler ,

                                für tod zu erklären.

                                Der Verschollene wird aufgefordert sich spätestens in dem auf den 10. Juli 1901 , Vormittags 9 Uhr , vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden , widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird.

                                Neunkirchen den 31. Juli 1900.

                                Königliches Amtsgericht.

                                Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1900

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