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#21
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Hallo Martin,
Die Geburt hat in der Be- hausung des Anzeigenden stattgefunden. Ergänzend zu folge Verfügung des Kreis ausschusses zu Belgard vom 28ten Juni 00? eingetragen. Gr. Tychow den 11ten Juli 1877 Der Standesbeamte I.V. ..... |
#22
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Danke Rieke
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#23
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Zitat:
also, wenn die unverehelichte Vorfahrin in der Wohnung des Gärtners Krause lebte und in eben dieser Wohnung auch ein Kind zur Welt brachte, ist es doch sehr wahrscheinlich, daß eben dieser Gärtner der Vater war. Daß der Gutsherr die Geburt anzeigte, sagt hier nicht so viel aus. Als Patronatsherr war er für alle (juristischen) Vorgänge auf seinem Gut verantwortlich, also auch eine Geburt anzuzeigen, wenn die junge Mutter auf dem Gut keine Verwandtschaft hatte. Versuch doch mal den standesamtlichen Sterbeeintrag des Gärtners zu finden. Vielleicht gibt es dort auch Randbemerkungen...? Viele Grüße, Tina |
#24
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Hallo Tina,
in der Wohnung des Gärtners ist das Kind eben nicht geboren, sondern in der Behausung des Anzeigenden, der der Gutsbesitzer war - siehe Randvermerk weiter oben. |
#25
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Unter einem Dach wohnen bedeutet noch lange nicht, dass der Besitzer der Behausung auch der Vater sein muss. So rein biologisch gesehen. *fg*
Gertrud |
#26
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Hallo liebe Forschergemeinde!
Der Gutsbesitzer war der Hausvorstand und somit auch für alle Hausangestellten und Dienstboten verantwortlich. Bei uns war es auch immer üblich, das mein Urgroßvater und später mein Großvater die standesamtliche Meldung leistete und so wird es auch bei den Vettern Kleist gewesen sein. Viele Grüße von der Müritz! Euer Struppi |
#27
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@ Ostpreussin
vielen dank für den Tipp! Ich werde versuchen mehr über den Gärtner Krause herauszufinden. Daran habe ich noch gar nicht gedacht. Mir liegt auch die Sterbeurkunde des unehelich geborenen Carl Friedrich Martin Gumz vor. Da steht auch nichts von einem Vater. Nur Sohn der Anzeigenden Ulrike Gumz. Auch hier wieder eine Randnotiz die ich nicht lesen kann. Vielleicht könnte Friederike noch mal helfen? Geändert von Martin1966 (09.07.2015 um 21:18 Uhr) |
#28
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Hallo Martin,
da steht "der Verstorbene ist ein unehelicher Sohn des Anzeigenden" und dann wie in der vorigen Randnotiz. Wer hat denn den Tod des Kindes gemeldet? Hast du die Todesurkunde? Viele Grüße! Nachtrag: habe gerade erst gesehen, daß die Mutter selbst wohl die Anzeigende war. Stör dich nicht daran, daß es nicht "unehelicher Sohn DER Anzeigenden heißt". Im damaligen Amtsdeutsch war der Gebrauch männlicher Bezeichnungen oft vorherrschend. Vielleicht findest du ja noch etwas zum Gärtner. Und was wurde aus der Mutter? Hat sie später geheiratet? Geändert von Ostpreussin (09.07.2015 um 21:41 Uhr) |
#29
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Das ist so nicht ganz korrekt - da steht:
Der Verstorbene ist ein leiblicher Sohn der Anzeigenden usw. |
#30
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Hallo,
Jetzt wird es wieder spannend Wer genau hat denn diesen Tod angezeigt? Oder hab ich da etwas verpasst??? @ Friederike; Ich wuerde aber doch eher "des Anzeigenden" lesen. Das "r" in "Der Verstorbene" ist anders geschrieben. Liebe Gruesse Rieke Geändert von Rieke (09.07.2015 um 22:57 Uhr) |
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