Formulierung in Sterbe-Einträgen (KB)

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  • scheuck
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2011
    • 4383

    Formulierung in Sterbe-Einträgen (KB)

    Ihr Lieben,

    im Kirchenbuch steht in den Jahren 1730-1742 jeweils, dass x und y ihren Sohn/ihre Tochter haben begraben lassen; der Name des Kindes ist nicht angegeben. - Anhand des Datums kann ich "kombinieren", um welches Kind es sich handeln "muss", vorausgesetzt, ich habe die dazugehörige Taufe.

    Wie genau hat man das in der Zeit genommen? - "Eigentlich" muss ja im KB primär das Sterbe-Datum angegeben sein. Wenn man jemanden "am xyz hat begraben lassen", kann das nicht der Todestag sein, wenn man's wörtlich nimmt. "Eigentlich" ist der Tag der Beerdigung doch vollkommen unerheblich, wobei ich einige Einträge habe (100 Jahre später), in denen Todestag und Beerdigungstag genannt werden.

    Was mache ich jetzt mit diesen Daten? Setze ich sie als Sterbe-Tag ein (obwohl das eigentlich nicht logisch ist)??? - Wie würdet Ihr verfahren?

    DANKE für jeden Tipp!
    Herzliche Grüße
    Scheuck
  • Hobby-Forscher
    Erfahrener Benutzer
    • 05.01.2015
    • 668

    #2
    Hallo scheuck,

    meines Wissens und Erfahrung nach gibt es zwischen dem Sterbe- und Begräbnisdatum durchaus einen Unterschied, dennoch wurde nicht überall derart konsistent verfahren und oftmals nicht der Sterbetag, sondern nur das Beerdigungsdatum notiert, weil von einer kirchlichen Zeremonie begleitet (wobei anzumerken ist, dass kirchliche Bestattung und letztliches Begräbnis nicht dasselbe sind). Alles andere war für diese Zeit nicht entscheidend, hat man mir mal in einem Kirchenarchiv erzählt. Genauso wurden etwa in den Kirchenbüchern teilweise nur die Taufdaten notiert, nicht aber die Geburtsdaten. Sicherlich von Pfarrer zu Pfarrer unterschiedlich. Deshalb würde ich wie im Kirchenbuch angegeben verfahren, bin aber auch mal auf die anderen Antworten gespannt.
    Zuletzt geändert von Hobby-Forscher; 07.10.2017, 10:23.
    Gruß
    der "Hobby-Forscher"

    Kommentar

    • scheuck
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2011
      • 4383

      #3
      DANKE Dir, Hobby-Forscher!

      Da sind wir dann schon zu zweit gespannt

      Interessant, was man Dir da zu diesem Thema erzählt hat, wenngleich das aus heutiger Sicht nicht so ganz nachvollziehbar ist (jedenfalls für mich).

      Okay, ich habe kein anderes Datum, werde also als Sterbe-Datum z.B. "00.10.1735" im Ahnen-Blatt eintragen und eine Anmerkung mit dem Begräbnis-Datum machen.
      Herzliche Grüße
      Scheuck

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      • Friedrich
        Moderator
        • 02.12.2007
        • 11326

        #4
        Moin Scheuck,

        dazu vielleicht folgendes: Wenn Kirchenbücher geführt wurden, geschah das in erster Linie, die Amtshandlungen der Pfarrer festzuhalten. Das heißt, gerade in älteren Kirchenbüchern findet man oft nur Taufe und Beerdigung. Genormte Kirchenbücher gab es in der Regel erst im 19. Jahrhundert. Insofern sind Geburts- und Todesdaten häufig "nur" Zugabe aus Pfarrers Gnaden. Im übrigen wird wohl keiner von denen gewußt haben, daß sich irgendwann Ahnenforscher an diese Daten machen.

        Friedrich
        "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
        (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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        • scheuck
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2011
          • 4383

          #5
          Begraben ...

          Zitat von Friedrich Beitrag anzeigen
          Moin Scheuck,
          dazu vielleicht folgendes: Wenn Kirchenbücher geführt wurden, geschah das in erster Linie, die Amtshandlungen der Pfarrer festzuhalten. Das heißt, gerade in älteren Kirchenbüchern findet man oft nur Taufe und Beerdigung. Genormte Kirchenbücher gab es in der Regel erst im 19. Jahrhundert. Insofern sind Geburts- und Todesdaten häufig "nur" Zugabe aus Pfarrers Gnaden. Im übrigen wird wohl keiner von denen gewußt haben, daß sich irgendwann Ahnenforscher an diese Daten machen.
          Friedrich
          DAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAANKE, Friedrich!

          DAS ist eine Erklärung, die ich zumindest kapiere, wenn ich auch weit davon entfernt bin, sie zu verstehen.
          KB-Einträge als "Tätigkeits-Nachweis", das ist fern meiner Vorstellungs-Kraft.
          Heißt also, dass zu der Zeit der "Amtsschimmel" noch nicht geboren war; Namen und "persönliche" Daten sind Schall und Rauch ...
          Herzliche Grüße
          Scheuck

          Kommentar

          • Friedrich
            Moderator
            • 02.12.2007
            • 11326

            #6
            Die Anordnung zur Führung der Kirchenbücher geschah auf Anordnung kirchlicher und später auch staatlicher Stellen:




            Ich hoffe, das erklärt ein wenig mehr.

            Friedrich
            "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
            (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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            • scheuck
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2011
              • 4383

              #7
              Tut es, lieber Friedrich!
              Herzliche Grüße
              Scheuck

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              • Hobby-Forscher
                Erfahrener Benutzer
                • 05.01.2015
                • 668

                #8
                Friedrichs Erklärung war jetzt die "Deluxe"-Version.
                Gruß
                der "Hobby-Forscher"

                Kommentar

                • scheuck
                  Erfahrener Benutzer
                  • 23.10.2011
                  • 4383

                  #9
                  Begraben ...

                  Zitat von Hobby-Forscher Beitrag anzeigen
                  Friedrichs Erklärung war jetzt die "Deluxe"-Version.
                  Waaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaahrlich, wenn auch im Endergebnis ein , mit dem man leben muss
                  Herzliche Grüße
                  Scheuck

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                  • Friedrich
                    Moderator
                    • 02.12.2007
                    • 11326

                    #10
                    Wieso ist die Beerdigung statt des Todes ein genealogischer GAU? Für mich ist das der vollständige/gleichwertige Nachweis des Todes mit einem Datum, das wenn nur wenige Tage vom eigentlichen Todesdatum entfernt ist.

                    Friedrich
                    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                    • scheuck
                      Erfahrener Benutzer
                      • 23.10.2011
                      • 4383

                      #11
                      Friedrich, Du weißt, manchmal zähle ich gerne Erbsen!

                      Klar, wer am Tage x beerdigt wird, muss vorher gestorben sein, somit ist mit dem Beerdigungsdatum bewiesen, dass jemand tot ist. - Klar, man kann das Sterbe-Datum vermeintlich ausrechnen, man kann sich aber auch ganz übel täuschen. Ich habe zu späteren Zeiten KB-Einträge aus Wesel, da sind Tod und Begräbnis genannt, in manchen Fällen liegen bis zu 14 Tage dazwischen.

                      Viel "schlimmer" ist für mich (und meine Erbsen), dass kein Vorname genannt wird. - Die Haasters haben gern mal jedes Jahr ein "neues" Kind, wer blickt da noch durch???
                      Herzliche Grüße
                      Scheuck

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                      • offer
                        Erfahrener Benutzer
                        • 20.08.2011
                        • 1731

                        #12
                        Um nochmal auf die Ausgangssituation einzugehen:
                        Ich behandle Datumseintragungen in Kirchenbüchern immer als Tauf- bzw. Beerdigungsdatum, solange nicht ausdrücklich beide benannt sind.
                        Die Eintragung in mein Genealogieprogramm sieht dann bei fehlender genauen Angabe z.B. so aus:
                        * < 10.3.1735
                        ~ 10.3.1735
                        + < 9.9.1790
                        [] 9.9.1790
                        This is an offer you can't resist!

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                        • holsteinforscher
                          Erfahrener Benutzer
                          • 05.04.2013
                          • 2491

                          #13
                          Moinsen offer,
                          in solchen Fällen kann man wirklich nur mit vor/nach/ungefähr
                          Arbeiten.
                          Wie hier schon angeklungen, kann es zwischen den Tauf- und Sterbe-
                          datum erhebliche Zeitverschiebungen geben. Es gab durchaus Regionen,
                          in denen Kinder gleich am Tage der Geburt getauft wurden, so verhält
                          es sich auch bei Sterbefällen, die längste Spanne, die ich in meiner
                          Datei verzeichnet habe, beträgt 14 Tage.
                          Beste Grüsse von der Kieler-Förde
                          Roland
                          Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
                          Roland...


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