Hallo,
hat jemand eine Idee, wie ich zu Informationen zum Adelsgeschlecht "von Heyn", die das Schloss Fischbach in Niederschlesien besessen haben, kommen kann.
Eine geborene "von Heyn" gehört zu meinen Alteltern und ich würde gerne die verwandschaftliche Beziehung zu der etwas bekannteren Adelslinie schließen, zu denen
von Hayn in Liebenthal
Balthasar Leopold, Freiherr von Heyn auf Fischbach, gest. 1701
Vetter: Balthasar von Heyn auf Fischbach, gest. 1710
Vetter: Philipp(us) Anton von Heyn auf Fischbach
wahrscheinlich gehören.
Ich nehme aufgrund der Nähe zu meinen Vorfahren in Fellhammer (17 km) an, dass diese Linie mit ihnen in Zusammenhang steht.
Hat jemand eine Idee, wie ich weiter vorgehen könnte?
In alten Adelslexika habe ich nachgesehen, die oben genannten Informationen gesammelt und das angefügte Wappen als das wohl Zugehörige ausgemacht.
Über eure Mithilfe würde ich mich sehr freuen !
Es ist nicht sicher, ob der Zusatz "von Heyn" erhalten geblieben ist. Es gab wohl 1845 einen Adelsverlust eines Hugo v. Heyns,
hat jemand eine Idee, wie ich zu Informationen zum Adelsgeschlecht "von Heyn", die das Schloss Fischbach in Niederschlesien besessen haben, kommen kann.
Eine geborene "von Heyn" gehört zu meinen Alteltern und ich würde gerne die verwandschaftliche Beziehung zu der etwas bekannteren Adelslinie schließen, zu denen
von Hayn in Liebenthal
Balthasar Leopold, Freiherr von Heyn auf Fischbach, gest. 1701
Vetter: Balthasar von Heyn auf Fischbach, gest. 1710
Vetter: Philipp(us) Anton von Heyn auf Fischbach
wahrscheinlich gehören.
Ich nehme aufgrund der Nähe zu meinen Vorfahren in Fellhammer (17 km) an, dass diese Linie mit ihnen in Zusammenhang steht.
Hat jemand eine Idee, wie ich weiter vorgehen könnte?
In alten Adelslexika habe ich nachgesehen, die oben genannten Informationen gesammelt und das angefügte Wappen als das wohl Zugehörige ausgemacht.
Über eure Mithilfe würde ich mich sehr freuen !
Es ist nicht sicher, ob der Zusatz "von Heyn" erhalten geblieben ist. Es gab wohl 1845 einen Adelsverlust eines Hugo v. Heyns,
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