Hallo Zusammen,
in einer Heiratsurkunde von Friedrich Limprecht und Anna Kieffer vom 26.11.1903 fand ich folgenden zusätzlichen Eintrag:
https://abload.de/img/lesehilfe_limprecht_k70sy6.jpg
„Der Friedrich Limprecht erklärt, dass er das von seiner Ehefrau am 22. März 1903 zu Dudweiler geborenem, unter Nr. 221 des Geburtsregisters der Gemeinde Dudweiler eingetragenem Kind Wilhelm als das seinige anerkenne“.
Kann man hier davon ausgehen, dass Friedrich Limprecht tatsächlich der Vater, des vor seiner Hochzeit geborenen Kindes Wilhelm ist oder hat er dieses nur an vatersstatt angenommen? Der Zeitraum zwischen Geburt und Heirat ist mit 7 Monaten doch recht groß.
Wie ist „als das seinige anerkenne“ zu interpretieren - hat hier jemand Erfahrung mit solchen Eintragungen zu unehelichen Kindern?
Danke & eine schönes Wochenende
Michael
in einer Heiratsurkunde von Friedrich Limprecht und Anna Kieffer vom 26.11.1903 fand ich folgenden zusätzlichen Eintrag:
https://abload.de/img/lesehilfe_limprecht_k70sy6.jpg
„Der Friedrich Limprecht erklärt, dass er das von seiner Ehefrau am 22. März 1903 zu Dudweiler geborenem, unter Nr. 221 des Geburtsregisters der Gemeinde Dudweiler eingetragenem Kind Wilhelm als das seinige anerkenne“.
Kann man hier davon ausgehen, dass Friedrich Limprecht tatsächlich der Vater, des vor seiner Hochzeit geborenen Kindes Wilhelm ist oder hat er dieses nur an vatersstatt angenommen? Der Zeitraum zwischen Geburt und Heirat ist mit 7 Monaten doch recht groß.
Wie ist „als das seinige anerkenne“ zu interpretieren - hat hier jemand Erfahrung mit solchen Eintragungen zu unehelichen Kindern?
Danke & eine schönes Wochenende
Michael
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