Hallo Mitforscher,
in Deutschland ist es doch so, dass eine Sterbeurkunde nur dann ausgestellt wird, wenn man neben dem Totenschein auch die Geburtsurkunde (oder ein gleichwertiges Ersatzdokument) der verstorbenen Person vorlegt. Dies bedeutet doch, dass das Standesamt, welches für die Beurkundung eines Todesfalls zuständig war, üblicherweise auch die Geburtsurkunde der verstorbenen Person vorliegen haben sollte. Ich gehe davon aus, dass der Totenschein und die Geburtsurkunde in der Beiakte zum Sterberegister aufbewahrt werden.
Daher stelle ich mir die Frage, ob es nicht auch möglich ist, neben der Sterbeurkunde auch eine Kopie von der vorgelegten Geburtsurkunde vom Standesamt am Sterbeort zu erhalten. Hat einer von Euch diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht?
Bei meinem Großvater war es vor zehn Jahren so, dass wir (nach dreitägiger Suche) in seinem Nachlass zum Glück noch eine Original-Geburtsurkunde (aus der Zeit vor 1945) gefunden haben. In seinen Fall wäre die Wiederbeschaffung der Geburtsurkunde zwar möglich gewesen, aber oftmals wurden die Standesamtsregister ja im 2. WK vernichtet, so dass dies dann oft kaum noch möglich ist.
Daher stelle ich mir halt die Frage, ob es generell möglich ist eine Kopie der Geburtsurkunde zu erhalten, die dem Standesamt am Sterbeort vorgelegt wurde? Oder ist dies nicht so einfach möglich?
Dies wäre doch insbesondere in solchen Fällen interessant, wo es heute keine Geburtenregister mehr gibt, z.B. für Personen die in den ehemaligen Deutschen Provinzen geboren wurden, die heute in Polen liegen, und wo viele Unterlagen vernichtet wurden. Mit Glück war die Person ja bei ihrem Tod noch im Besitz einer Original-Geburtsurkunde. In diesem Fall wäre die Beschaffung einer Kopie der Geburtsurkunde vom Standesamt am Sterbeort ja ein Ausweg, da hierauf ja noch mehr Daten stehen, als auf der Sterbeurkunde...
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir Eure Erfahrungen zu meiner Fragestellung mitteilen würdet.
Viele Grüße, Andreas
in Deutschland ist es doch so, dass eine Sterbeurkunde nur dann ausgestellt wird, wenn man neben dem Totenschein auch die Geburtsurkunde (oder ein gleichwertiges Ersatzdokument) der verstorbenen Person vorlegt. Dies bedeutet doch, dass das Standesamt, welches für die Beurkundung eines Todesfalls zuständig war, üblicherweise auch die Geburtsurkunde der verstorbenen Person vorliegen haben sollte. Ich gehe davon aus, dass der Totenschein und die Geburtsurkunde in der Beiakte zum Sterberegister aufbewahrt werden.
Daher stelle ich mir die Frage, ob es nicht auch möglich ist, neben der Sterbeurkunde auch eine Kopie von der vorgelegten Geburtsurkunde vom Standesamt am Sterbeort zu erhalten. Hat einer von Euch diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht?
Bei meinem Großvater war es vor zehn Jahren so, dass wir (nach dreitägiger Suche) in seinem Nachlass zum Glück noch eine Original-Geburtsurkunde (aus der Zeit vor 1945) gefunden haben. In seinen Fall wäre die Wiederbeschaffung der Geburtsurkunde zwar möglich gewesen, aber oftmals wurden die Standesamtsregister ja im 2. WK vernichtet, so dass dies dann oft kaum noch möglich ist.
Daher stelle ich mir halt die Frage, ob es generell möglich ist eine Kopie der Geburtsurkunde zu erhalten, die dem Standesamt am Sterbeort vorgelegt wurde? Oder ist dies nicht so einfach möglich?
Dies wäre doch insbesondere in solchen Fällen interessant, wo es heute keine Geburtenregister mehr gibt, z.B. für Personen die in den ehemaligen Deutschen Provinzen geboren wurden, die heute in Polen liegen, und wo viele Unterlagen vernichtet wurden. Mit Glück war die Person ja bei ihrem Tod noch im Besitz einer Original-Geburtsurkunde. In diesem Fall wäre die Beschaffung einer Kopie der Geburtsurkunde vom Standesamt am Sterbeort ja ein Ausweg, da hierauf ja noch mehr Daten stehen, als auf der Sterbeurkunde...
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir Eure Erfahrungen zu meiner Fragestellung mitteilen würdet.
Viele Grüße, Andreas
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