Zitat von gki
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Ja, bestimmt, diese Lösung hatte ich auch schon erwägt, hatte sie aber nicht niedergeschrieben (es wurde etwas spät gestern Abend ...).
Daß die drei unmündigen Töchter Anna, Liese, und Margrethe des Konrad von den Erlen aus dessen (zweiter) Ehe mit Liese, Tochter des Hermann von Hohenweisel, stammen, geht aus der Urkunde von 1446 hervor (https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/...ailid=v6046551). Aber es wird nirgends gesagt, daß dies die einzigen Kinder des Konrad sind, nur daß dies die Kinder der Liese von Hohenweisel sind. Daher glaube ich auch, daß Wilhelm schon zu diesem Zeitpunkt mit einer (schon mündigen) Tochter des Konrad aus dessen erster Ehe verheiratet gewesen sein könnte. Dies würde auch erklären, wieso (wie schon von dir bemerkt) Wilhelm in 1454 zusammen mit Philipp von Lindau und den (ungenannten) Kindern ein Lehen erhält (https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/...ailid=v1519788), während 1460 Philipp alleine als Vormund der (noch immer unverheirateten?) Töchter zweiter Ehe ein anderes Lehen quittiert (https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/...ailid=v1342743).
Beachte auch, daß die Urkunde von 1454 sich auf ungenannte Lehen bezieht, die die gleichen wie 1430 Juli 1 sind. Das bezieht sich nicht auf den Hof bei Esch, sondern auf die von dir gefundene Urkunde vom 01.07.1430, in dem Konrad von Scharfenstein Lehen zu Geisenheim und Rüdesheim von Philipp Graf zu Nassau und Saarbrücken (gleicher Lehnherr wie 1454) erhält (https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/...ailid=v2451734). Wilhelms erstrangige Berechtigung zu diesem Lehen wird also wohl durch seine Schwiegermutter, erste Frau des Konrad von den Erlen und Tochter des Konrad von Scharfenstein, gekommen sein.
VG
--Carl-Henry
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