Fotos von Grabsteinen

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  • OlliL
    Erfahrener Benutzer
    • 11.02.2017
    • 4594

    Fotos von Grabsteinen

    Hallo,

    ich war das Wochenende in anderer Mission unterwegs, kam jedoch durch eine ganze Reihe kleiner Dörfer. Eins hatte eine kleine Kirche mit umliegendem kleinen Friedhof. Es war niemand auf dem Friedhof zugegenen, so machte ich ungestört von den Grabsteinen Fotos.

    Ein wenig "komisch" ist es jedoch schon über einen Friedhof zu laufen und Fotos zu machen. Ist dies pietätslos? Darf man das überhaupt, wem "gehören" die Grabsteine?

    Laut http://grabsteine.genealogy.net/ ist das alles kein Problem....

    Also veröffentlichen? Ich will natürlich weder Ärger bekommen noch Hassbriefe von etwaigen Nachfahren

    Wie steht ihr dazu?
    Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
    Website zum Familienname Vollus: http://www.familie-vollus.de/
  • mcrichvienna
    Erfahrener Benutzer
    • 13.10.2016
    • 820

    #2
    Nein

    Hi OlliL !
    Dazu gibt es sehr kontroverse Rechtsauffassungen.
    Also ich würde das nicht wollen.
    LG, Richard.

    Kommentar

    • StefOsi
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2013
      • 4066

      #3
      Unter http://wiki-de.genealogy.net/Grabste...che_Grundlagen steht eigentlich alles aktuelle dazu.
      Ob das den Nachfahren nun gefällt oder nicht. Friedhöfe sind nun mal öffentlich.

      Kommentar

      • OliverS
        Erfahrener Benutzer
        • 27.07.2014
        • 2938

        #4
        hi Olli, alles gut, guck hier, da könntest die auch hochladen http://grabsteine.genealogy.net/

        da waeren sie wenigstens an der richtigen Suchstelle.
        gruß
        oliver
        Dauersuchen:

        1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
        2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
        3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

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        • Garfield
          Erfahrener Benutzer
          • 18.12.2006
          • 2140

          #5
          Hallo Olli

          Ich mache seit Jahren Fotos von Friedhöfen. Bisher nicht systematisch, sondern einfach weil ich es interessant finde, wie diese sich in verschiedenen Orten/Ländern unterscheiden oder eben auch nicht.

          Ich achte aber auch darauf, dass ich nicht ganz neue Grabsteine fotografiere und dass ich mich vor Ort so verhalte, dass ich niemanden störe und natürlich auch nichts kaputt mache. Denn das fände ich dann pietätlos.
          Viele Grüsse von Garfield

          Suche nach:
          Caruso in Larino/Molise/Italien
          D'Alessandro in Larino und Fossalto/Molise/Italien und Montréal/Kanada
          Jörg von Sumiswald BE/Schweiz
          Freiburghaus von Neuenegg BE/Schweiz
          Wyss von Arni BE/Schweiz
          Keller von Schlosswil BE/Schweiz

          Kommentar

          • Valentin1871

            #6
            Zitat von OliverS Beitrag anzeigen
            hi Olli, alles gut, guck hier, da könntest die auch hochladen http://grabsteine.genealogy.net/
            Genau diese URL hatte OlliL doch schon im Eröffnungspost angegeben

            Kommentar

            • Andrea1984
              Erfahrener Benutzer
              • 29.03.2017
              • 2543

              #7
              Ich denke, das ist erlaubt, Grabsteine zu photographieren, wenn sie sich auf einem öffentlichen Friedhof befinden.

              Wenn z.b. "Max Mustermann" gestorben und im Garten der Angehörigen bestattet worden ist, würde ich dessen Grab nicht photographieren.
              Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
              Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

              Kommentar

              • OliverS
                Erfahrener Benutzer
                • 27.07.2014
                • 2938

                #8
                Es gilt aber zum Teil auch die "Friedhofsordnung" zu beachten. Da kann ein Verbot drin sein. Müsste man vielleicht prüfen.
                Siehe zum Beispiel Berlin:


                Zweiter Teil, § 5 (3) 2
                Zuletzt ge?ndert von OliverS; 03.04.2017, 13:15.
                Dauersuchen:

                1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
                2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
                3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

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                • OlliL
                  Erfahrener Benutzer
                  • 11.02.2017
                  • 4594

                  #9
                  Hallo,

                  habe dort nur ein Verbot für gewerbliche Fotografie gefunden.

                  Grüße, OlliL
                  Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
                  Website zum Familienname Vollus: http://www.familie-vollus.de/

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                  • Xtine
                    Administrator
                    • 16.07.2006
                    • 28326

                    #10
                    Hallo Olli,

                    2. Foto- oder Filmaufnahmen, ausgenommen solche für private Zwecke, vorzunehmen,
                    Eine Veröffentlichung auf einer Plattform wie grabsteine.genealogy.net ist für mich aber kein privater Zweck mehr.
                    Viele Grüße .................................. .
                    Christine
                    sigpic .. .............
                    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                    (Konfuzius)

                    Kommentar

                    • OlliL
                      Erfahrener Benutzer
                      • 11.02.2017
                      • 4594

                      #11
                      Hallo Christine,

                      OliverS hat ja nur ein Beispiel aus Berlin verlinkt. Das ist nicht "mein" Friedhof!
                      Bei "meinem" steht:

                      (3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet:
                      [...]
                      d) gewerbsmäßig zu fotografieren
                      Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
                      Website zum Familienname Vollus: http://www.familie-vollus.de/

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                      • Xtine
                        Administrator
                        • 16.07.2006
                        • 28326

                        #12
                        Alles klar, ich dachte die Aussage bezog sich auf die verlinkte Friedhofsordnung.
                        Viele Grüße .................................. .
                        Christine
                        sigpic .. .............
                        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                        (Konfuzius)

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                        • Hampusch
                          Erfahrener Benutzer
                          • 30.09.2014
                          • 882

                          #13
                          Zitat von OlliL Beitrag anzeigen
                          ...
                          Ist dies pietätslos? Darf man das überhaupt, wem "gehören" die Grabsteine?

                          Laut http://grabsteine.genealogy.net/ ist das alles kein Problem....

                          Also veröffentlichen? Ich will natürlich weder Ärger bekommen noch Hassbriefe von etwaigen Nachfahren

                          Wie steht ihr dazu?
                          Ich kann Dich gut verstehen. An diese Plattform würde ich aber dennoch mit gutem Gewissen die Fotos zusenden. Es gibt sicherlich verschiedene Meinungen hierüber! Aber Du kannst Dich absichern, indem Du beispielsweise Deine Fotos namenslos oder mit Initialen versehen lässt!

                          Fotografieren solltest Du stets alles Fotos. Das Portal prüft ohnehin die gesetzlichen Bestimmungen zur Veröffentlichung im Internet der entsprechenden Gemeinde. Weiterhin unterstehen jüngste Fotos einer gewissen Schutzfrist.

                          Verstehen kann ich nicht, dass bestimmte wenige Gemeinden ausdrücklich ein generelles Verbot für alle Fotos aussprechen. Gewisse Ängste sind meist unbegründet, so meine Empfindungen.

                          Ach so, und falls sich doch eine Einzelperson an der Veröffentlichung stört, dann kann das Foto gesperrt werden.

                          VG Dirk
                          Gruß Dirk

                          Immer auf der Suche nach FN:
                          Hampusch, Herrgoß, Jedro, Bogott, Kunja, Litta, Merting, Bräschan, Jähnichen;
                          Lüb(c)ke, Griem, Husfeld, Schmahl, Buchholz, Schlichting, Finze, Witte, Bohm, Sohst, Freitag, Bartelt, Zucker

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                          • Araminta
                            Erfahrener Benutzer
                            • 12.11.2016
                            • 599

                            #14
                            Ich bin beruflich auf Friedhöfen unterwegs und habe für Angehörige, die weiter weg wohnen schon oft Bilder gemacht. .
                            Vor 10 Jahren kam ich mir auch komisch dabei vor aber heute ist das kein Problem mehr. Da macht fast jeder Angehörige ein Bild vom Grab.
                            Wie es mit der Veröffentlichung aussieht, weiß ich natürlich auch nicht. Ich könnte mir vorstellen, dass die Namen der Personen unkenntlich gemacht werden müssen, sofern keine Einverständiserklärung der Angehörigen vorliegt.
                            Wobei ich nicht weiß, wo bzw in welchem Jahrgang die Grenze liegt.....

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                            • Lütjen
                              Benutzer
                              • 03.06.2009
                              • 44

                              #15
                              moin,
                              wenn von dem Grabstein meiner Großmutter geb. 1895 ein Fotoauftauchen sollte, so wäre es für mich einfach nur interessant WARUM. Wer sich die Mühe macht, möchte doch etwas über vorherige Generationen erfahren. Ich glaube, wenn jemand den noch lebenden Angehörigen etwas "Böses" will, so gibt es einfachere Wege wie alte Grabsteine zu fotografieren.
                              Liebe Grüße, und schickt mal die Sonne in den hohen Norden
                              Lütjen

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