Geburtsname - Name bei der Hochzeit- Todesname

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  • Gertrud Dinse
    Erfahrener Benutzer
    • 09.02.2013
    • 981

    Geburtsname - Name bei der Hochzeit- Todesname

    Ich hab in meiner Ahnenreihe einen kuriosen Fall.

    Mutter hat sich vom Ehemann getrennt- ist aber nicht geschieden. Sie lebt mit einem anderen Mann zusammen. In dieser Beziehung werden drei Kinder geboren.

    Mein Vorfahre ist nun im Geburtsregister unter dem Geburtsnamen seiner Mutter verzeichnet. Bei seiner Hochzeit wird er unter dem Namen seines Pflegevaters geführt. Das erste Kind in dieser Ehe trägt den Namen des Ehemannes der Frau. Im Sterberegister taucht der Ahn ebenfalls unter diesem Namen auf.

    Nun bin ich mir unschlüssig, wie ich das in PC-Ahnen einpflegen soll? Ähnlich wie Leutheusser-Schnarrenberger- also alle Namen hintereinander? Wären hier ja immerhin drei. Oder hat jemand eine andere, sinnvollere, Idee? Wie machen das die "Berufsforscher" in so einem Fall?

    LG Gertrud
  • gabyde
    Erfahrener Benutzer
    • 24.12.2010
    • 488

    #2
    Ich führe grundsätzlich alle Personen unter ihrem Geburtsnamen - einzige Ausnahme: die Eltern haben nach der Geburt des Kindes geheiratet und das Kind hat nachträglich (durch Anerkennung bei der Hochzeit) den Nachnamen des Vaters bekommen.
    Alles andere kann man dann als Notiz eintragen.

    LG
    Gaby
    Litauen: NASSUT / BATRAM - Liebenscheid/LDK: BRANDENBURGER - Wagenfeld: CORDING - Sonnborn: MOEBBECK / ZIELES - Sprockhövel: NIEDERSTE BERG / DOTBRUCH - Lintorf/Angermund: HUCKLENBRUCH / RASPEL - Motzlar: FÜRST / DERWORT - Sauerland: WORM / NAGEL - Italien (Provinz Belluno): MARES
    http://www.alteltern.de/
    http://www.ahnekdoten.de/

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    • econ
      Erfahrener Benutzer
      • 04.01.2012
      • 1424

      #3
      Hallo,
      ich halte es wie Gaby. Grundsätzlich immer den Geburtsnamen. Bei nachträglich anerkannten Kindern den Namen des Vaters. So haben es die Ahnen ja auch gemacht.
      Ich habe (vielleicht an dieser Stelle gar nicht relevant) in vielen Sterberegistern schon gelesen:
      Gestorben: der Sohn der unverehelichten Maria Müller (namens) Johann Meyer.
      Das habe ich so gedeutet, daß, obwohl die Eltern nicht verheiratet waren, die Kinder den Namen des Vaters erhielten, wenn er sie anerkannt hatte.

      Im PC würde ich unter Bemerkungen den Sachverhalt aufschreiben. Dann ist es später auch noch nachvollziehbar.

      Lg von Econ

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      • Gertrud Dinse
        Erfahrener Benutzer
        • 09.02.2013
        • 981

        #4
        Mein Problem- dann lassen sich die Kinder des Ahnen mit den drei Namen nicht mehr zuordnen- schwimmen sozusagen in der Luft. Anderer Nachname = anderer Mann. Die Kinder sind aber ehelich geboren.

        Im Sterberegister findet sich kein Hinweis über die magische Namensveränderung. Da ist er der Familienvorstand und hat eine Ehefrau und 4 Kinder.

        Gertrud

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        • Hintiberi
          Erfahrener Benutzer
          • 26.09.2006
          • 1075

          #5
          Hallo Gertrud,

          ich führe die unehelich, aber legitimierten Kinder unter dem Familiennamen des Vaters, setze ggf. den Namen der Mutter in Klammern dahinter.
          Bei nicht anerkannten Kindern andersherum oder ich lasse den Namen des Vaters hier weg, er ergibt sich dann ja anhand der väterlichen Linie (soweit zumindest die Mutter den Namen des Vaters angegeben hat).

          Ich habe damit allerdings keine großen Probleme; wohl, weil ich in Gebieten forsche, in denen Hofnamen noch in Verwendung sind.

          Teilweise muß ich bei einer Person 3 oder 4 Namen eintragen, wenn es z.B. heißt:
          "Stephan Kuhl gnt. Thiele vulgo Linnemann" oder
          "Joh. Stephan Heiler genannt Hagen vulgo Schniedercoerd genannt Klebolte"
          oder auch der mit den bislang meisten Namen:
          "Joseph Ahlers olim Tigges genannt Hasel jetzt Sarges vulgo Scho-Arndt".

          In Heiratseinträgen ist das manchmal schön zu lesen, z.B. 1838:
          Name des Bräutigams: Franz Stephens gnt. Stehrenberg jetzt gnt. Schwarte.
          Name der Braut: Catharina Eva Witwe Bernhard Wilmes gnt. Schwarte geb. Kleine vulgo Volmer gnt. Maes.

          Achso: Dieselben Leute können dann natürlich, wenn sie starben oder (wieder) heirateten unter irgendeinem der Namen wiedergefunden werden... so auch deren Kinder je nach Gusto und Laune des jeweiligen Pfarrers...
          Im PC-Programm ist es daher manchmal nicht so leicht, die Personen wiederzufinden, v.a., wenn der Hofname dann den eigentlichen Familiennamen verdrängt hat und in der nächsten Generation wieder ein anderer Name dazukommt...

          Das macht Spaß!!
          Zuletzt geändert von Hintiberi; 02.05.2013, 06:33.
          Meine Ahnen
          http://img.photobucket.com/albums/v29/MrMagoo/K.jpg
          www.gencircles.com/users/hintiberi/17"

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          • Gertrud Dinse
            Erfahrener Benutzer
            • 09.02.2013
            • 981

            #6
            Das Problem ist- die Kinder sind alle ehelich geboren- tragen aber weder den Geburtsnamen des Vaters noch den Namen unter dem er geheiratet hat. Selbst ich hab das erst im zweiten Anlauf gefunden. Der Begriff "Pflegevater" brachte die Erleuchtung.

            Ich hab es jetzt mit Sterbename (*Geburtsname, oo Name) abgespeichert. Ist sicher nicht sehr professionell. Aber was anderes fällt mir nicht ein.

            Bei einer anderen Vorfahrin bin ich ähnlich verfahren. Hier differiert ein Buchstabe zwischen Kirchenbuch und Standesamt- "k" vs. "n".

            Gertrud

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            • gustl
              Erfahrener Benutzer
              • 25.08.2010
              • 676

              #7
              Hallo,

              ähnliche Probleme gibt es z.B., wenn einzelne Kinder aus einer Ehe adoptiert wurden, nachdem die Eltern verstorben sind. Die Kinder haben dann einen anderen Geburts- als Sterbenamen.

              Man kann das Problem so lösen, dass man den "Sterbenamen" als den eigentlichen Namen angibt, sofern es der es, den dann auch die Nachfahren tragen und den Geburtsnamen in Klammern zufügt. Das ist auch nicht ideal, weil man auch nicht immer auf den ersten Blick erkennt, dass Max Müller noch Geschwister namens Schmidt hatte. In so einem Fall ist es noch ein bißchen komplizierter, denn was macht man mit den Adoptiveltern? Sie gehören eigentlich nicht in den Stammbaum, aber doch sehr eng zu diesem Vorfahren. Da das Programm, das wir benutzen, Vermerke ermöglicht, packen wir die komplizierteren Fälle da hinein. Was besseres fällt mir nicht ein, zumal in einem der Adoptionsfälle die Adoptivmutter die uneheliche Tochter des Großvaters des adoptierten Kindes gewesen ist. Zu der Zeit, als das geschah, wußte das jeder in der Familie, aber wir haben eine ganze Weile gebraucht, um jetzt dahinter zu kommen. Also versuchen wir, solche Fälle auch für unsere Nachkommen nachvollziehbar zu machen. Das geht eben am besten über die Notizen oder wie immer das in Deinem Programm heißt.

              In den anderen Fällen, die hier erwähnt wurden, kann man eigentlich nur den Namen eintragen, der in den amtlichen Urkunden, KBs etc. verwendet wurde und evtl. bei unehelichen Kindern, die gewöhnlich (aber eben nicht amtlich) den Vatersnamen trugen, sich dann, wie hier schon vorgeschlagen mit gen. behelfen.

              Die "Murkserei" mit den Hofnamen haben wir auch. Da wir im Prinzip auch nur die Geburtsnamen eintragen, müssen wir hier auch kreativ sein, damit es nicht so erscheint, als seien die Kinder aus diesen Ehen unehelich, nur weil sie den Mutternamen tragen.

              Mir geht es darum, dass unsere Nachkommen, wenn sie sich intensiver mit ihren Ahnen beschäftigen wollen, das alles verstehen können, was wir "elektrifizieren".

              Besten Gruß
              Cornelia

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