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rechnerische Schwangerschaftsdauer
Liebe MitforscherInnen,
In einem Taufregister des 18.Jhd. fand ich die Bemerkung, dass das Kind 6 Wochen zu früh geboren sei. Ich vermute also, dass der Pastor kontrolliert hat, wieviel Zeit vom Termin der Trauung bis zur Geburt vergangen war. Da fehlten ihm also 6 Wochen... Ich möchte also mit dieser Information den Trauungstermin in etwa berechnen, nur fehlt mir die Schwangerschaftsdauer, mit der der Pastor standardmäßig gerechnet hat. Hat er mit den üblichen 40 Wochen gerechnet oder gab es da Vorgaben seitens der Kirche die eine höhere Toleranz zuließen - etwa bei wirklichen Frühgeburten? |
#2
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Hallo Uwe,
ich denke, dass man von einer neunmonatigen Schwangerschaft ausgegangen ist, "echte" Frühgeburten aber erkennen konnte. Mit besten Grüßen Wolfgang |
#3
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Hallo Uwe,
warum willst Du den Termin denn berechnen? Und warum kommt es Dir dabei auf ein paar Wochen an? Nur neugierig. |
#4
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Zitat:
ich vermute eher das die Mutter gesagt hat, dass das Kind zu früh gekommen sei. Ob das vielleicht nur vorgeschoben war, um vorehelichen Beischlaf zu vertuschen sei dahin gestellt. Ich glaube aber nicht, dass der Pfarrer aus reiner Mumaßung in das Kirchenbuch solche Behauptungen hinein schreibt, ohne Rücksprache mit der Mutter. Gruss |
#5
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Aber warum das denn nicht? Wenn er die Brautleute im Februar traut und erste das Kind kommt im September desselben Jahres, dann war das Kind "zu früh" bzw. die Zeugung vor der Hochzeit, und da kam es drauf an, denn das Fornizieren vor der Ehe war verboten und kostete Strafe...
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#6
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Ich habe zweimal solche Bemerkungen gelesen. Erst hieß es "drei Monate zu früh", dann sogar "die Hälfte zu früh". "Sechs Wochen zu früh" ist m. E. schon ungewöhnlich.
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#7
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Zitat:
doch tut er. Gab es bei einigen meiner Vorfahren, garniert mit Bemerkungen wie voreheliche Hurerei und so. |
#8
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In dem Fall eine zeitliche Eingrenzung vorzunehmen, ist vermutlich eine Herausforderung. Solche Bemerkungen im Kontext dieser Thematik kenne ich auch, beispielsweise:
„Durch die am 08. September erfolgte Geburt eines Kindes steht fest, daß sie die Kirche belogen haben“ - so die Randbemerkung in einem Heiratseintrag. Beleidigungen indessen – kamen mir bisher nicht unter. Mit freundlichen Grüßen, Marcus |
#9
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Zitat:
Das ist interessant für mich; ich habe derlei Anmerkungen noch nirgends entdeckt, obwohl "Bedarf" bestanden hätte. Habt Ihr solche Anmerkungen auch bei unehelichen Kindern bzw. in den Tauf-Einträgen? - Die Pastoren in Wesel müssen dahingehend zu allen Zeiten seeeehr "duldsam" gewesen sein; da steht noch nicht mal beim fünften Kind eine "bissige" Bemerkung |
#10
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Hallo,
ich habe in einigen KB Ostpreußens gesehen, dass das Feld des Vaters erst frei war und später nachgetragen wurde. Meist allerdings ohne (bösartige) Bemerkung. Irgendwo las ich allerdings, dass "die Jungfer Catherine überraschend ein Kind gebar, dass sie ... nannte". Fragt sich, für wen das überraschend war... Am 30.10.1769 heiratete Christoph Gnoss aus Glomsienen Dorothea Schmidt(ke) aus Müggen. Der Pfarrer fand folgende romantischen Worte für den Hochzeitseintrag "Christoph Gnoss, 27 (...) mit seiner Hure Dorothea Schmidtkin, 21". Ich vermute mal, dass bekannt war, dass die beiden ein Paar waren... :-) VG Gerrit |
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