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  #1  
Alt 21.05.2017, 16:45
usegen usegen ist offline männlich
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Registriert seit: 19.11.2012
Beiträge: 370
Standard rechnerische Schwangerschaftsdauer

Liebe MitforscherInnen,
In einem Taufregister des 18.Jhd. fand ich die Bemerkung, dass das Kind 6 Wochen zu früh geboren sei. Ich vermute also, dass der Pastor kontrolliert hat, wieviel Zeit vom Termin der Trauung bis zur Geburt vergangen war. Da fehlten ihm also 6 Wochen...
Ich möchte also mit dieser Information den Trauungstermin in etwa berechnen, nur fehlt mir die Schwangerschaftsdauer, mit der der Pastor standardmäßig gerechnet hat. Hat er mit den üblichen 40 Wochen gerechnet oder gab es da Vorgaben seitens der Kirche die eine höhere Toleranz zuließen - etwa bei wirklichen Frühgeburten?
__________________
Viele Grüße
Uwe
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  #2  
Alt 21.05.2017, 20:17
Wolfg. G. Fischer Wolfg. G. Fischer ist gerade online männlich
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Registriert seit: 18.06.2007
Beiträge: 4.900
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Hallo Uwe,

ich denke, dass man von einer neunmonatigen Schwangerschaft ausgegangen ist, "echte" Frühgeburten aber erkennen konnte.

Mit besten Grüßen
Wolfgang
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  #3  
Alt 21.05.2017, 21:43
gki gki ist offline
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Registriert seit: 18.01.2012
Beiträge: 4.820
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Hallo Uwe,

warum willst Du den Termin denn berechnen? Und warum kommt es Dir dabei auf ein paar Wochen an?

Nur neugierig.
__________________
Gruß
gki
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  #4  
Alt 21.05.2017, 21:58
Anna Sara Weingart Anna Sara Weingart ist offline
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Beiträge: 15.072
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Zitat:
Zitat von usegen Beitrag anzeigen
... In einem Taufregister des 18.Jhd. fand ich die Bemerkung, dass das Kind 6 Wochen zu früh geboren sei. Ich vermute also, dass der Pastor kontrolliert hat, wieviel Zeit vom Termin der Trauung bis zur Geburt vergangen war. Da fehlten ihm also 6 Wochen ...
Hallo,
ich vermute eher das die Mutter gesagt hat, dass das Kind zu früh gekommen sei. Ob das vielleicht nur vorgeschoben war, um vorehelichen Beischlaf zu vertuschen sei dahin gestellt.
Ich glaube aber nicht, dass der Pfarrer aus reiner Mumaßung in das Kirchenbuch solche Behauptungen hinein schreibt, ohne Rücksprache mit der Mutter.
Gruss
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  #5  
Alt 21.05.2017, 22:11
gki gki ist offline
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Beiträge: 4.820
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Zitat:
Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
Ich glaube aber nicht, dass der Pfarrer aus reiner Mumaßung in das Kirchenbuch solche Behauptungen hinein schreibt, ohne Rücksprache mit der Mutter.
Aber warum das denn nicht? Wenn er die Brautleute im Februar traut und erste das Kind kommt im September desselben Jahres, dann war das Kind "zu früh" bzw. die Zeugung vor der Hochzeit, und da kam es drauf an, denn das Fornizieren vor der Ehe war verboten und kostete Strafe...
__________________
Gruß
gki
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  #6  
Alt 21.05.2017, 22:14
Wolfg. G. Fischer Wolfg. G. Fischer ist gerade online männlich
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Registriert seit: 18.06.2007
Beiträge: 4.900
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Ich habe zweimal solche Bemerkungen gelesen. Erst hieß es "drei Monate zu früh", dann sogar "die Hälfte zu früh". "Sechs Wochen zu früh" ist m. E. schon ungewöhnlich.
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  #7  
Alt 22.05.2017, 09:01
Benutzerbild von Geufke
Geufke Geufke ist offline weiblich
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Registriert seit: 20.01.2014
Ort: Raches Griechenland
Beiträge: 1.073
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Zitat:
Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
Ich glaube aber nicht, dass der Pfarrer aus reiner Mumaßung in das Kirchenbuch solche Behauptungen hinein schreibt, ohne Rücksprache mit der Mutter.
Moin,
doch tut er. Gab es bei einigen meiner Vorfahren, garniert mit Bemerkungen wie voreheliche Hurerei und so.
__________________
Viele Grüße, Anja

Noch immer verzweifelt gesucht: Hans (evtl. Johannes) Georg Timm, um 1930 in und um Parchim

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  #8  
Alt 22.05.2017, 12:16
Benutzerbild von Mr. Black
Mr. Black Mr. Black ist offline
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Registriert seit: 12.08.2009
Ort: Königreich Preußen
Beiträge: 760
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In dem Fall eine zeitliche Eingrenzung vorzunehmen, ist vermutlich eine Herausforderung. Solche Bemerkungen im Kontext dieser Thematik kenne ich auch, beispielsweise:

Durch die am 08. September erfolgte Geburt eines Kindes steht fest, daß sie die Kirche belogen haben“ - so die Randbemerkung in einem Heiratseintrag.

Beleidigungen indessen – kamen mir bisher nicht unter.

Mit freundlichen Grüßen,

Marcus
__________________
Just a drop of water in an endless sea. All we are is dust in the wind.
http://ahnensuche.wordpress.com/
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  #9  
Alt 22.05.2017, 12:24
Benutzerbild von scheuck
scheuck scheuck ist offline weiblich
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Registriert seit: 23.10.2011
Beiträge: 4.372
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Zitat:
Zitat von Geufke Beitrag anzeigen
Moin,
doch tut er. Gab es bei einigen meiner Vorfahren, garniert mit Bemerkungen wie voreheliche Hurerei und so.
Hallo, zusammen!

Das ist interessant für mich; ich habe derlei Anmerkungen noch nirgends entdeckt, obwohl "Bedarf" bestanden hätte.

Habt Ihr solche Anmerkungen auch bei unehelichen Kindern bzw. in den Tauf-Einträgen? - Die Pastoren in Wesel müssen dahingehend zu allen Zeiten seeeehr "duldsam" gewesen sein; da steht noch nicht mal beim fünften Kind eine "bissige" Bemerkung
__________________
Herzliche Grüße
Scheuck
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  #10  
Alt 23.05.2017, 13:09
Gerrit Gerrit ist offline männlich
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Registriert seit: 11.11.2016
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Beiträge: 617
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Hallo,

ich habe in einigen KB Ostpreußens gesehen, dass das Feld des Vaters erst frei war und später nachgetragen wurde. Meist allerdings ohne (bösartige) Bemerkung. Irgendwo las ich allerdings, dass "die Jungfer Catherine überraschend ein Kind gebar, dass sie ... nannte". Fragt sich, für wen das überraschend war...

Am 30.10.1769 heiratete Christoph Gnoss aus Glomsienen Dorothea Schmidt(ke) aus Müggen. Der Pfarrer fand folgende romantischen Worte für den Hochzeitseintrag "Christoph Gnoss, 27 (...) mit seiner Hure Dorothea Schmidtkin, 21". Ich vermute mal, dass bekannt war, dass die beiden ein Paar waren... :-)

VG

Gerrit
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