Hilfe bei einem Eintrag im Heiratsregister 2

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  • GreenSmoothie
    Erfahrener Benutzer
    • 06.05.2017
    • 431

    [gelöst] Hilfe bei einem Eintrag im Heiratsregister 2

    Quelle bzw. Art des Textes: Heiratsregister
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1878
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Langenau, Ostpreußen
    Namen um die es sich handeln sollte: Ferdinand Osmanski, Deskowski?


    Hallo zusammen,
    noch ein Heiratseintrag in Langenau:

    und

    Seite 1:

    Außerdem wollte ich mal fragen ob jemand weiß was es mit der Unterscheidung Langenau, Dorf Langenau und Gut Langenau auf sich hat

    Langenau am neunzehnten / 19
    Februar tausend acht hundert siebzig und acht.

    Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschienen heute zum
    Zweck der Eheschließung:
    1. der Zieglergeselle Ferdinand Osmanski
    der Persönlichkeit nach bekannt
    evangelischer Religion, geboren den vier und zwanz ?
    igsten März des Jahres tausend acht hundert
    fünfzig und vier zu Langenau
    wohnhaft zu Gut Langenau
    Sohn des verstorbenen Schäfers Michael Osmans-
    ki ... zu Langenau und lebender ... Eva
    geborene Kalina (? früher meine ich Kalinn gelesen zu haben) , jetzt verheiratete Naurotzki ?
    Teschke und seiner verstorbenen Ehefrau
    Carline geborene Jandt wohnhaft
    zu Gut Langenau
    2. die Johanna Bertha Dêskowki ?
    der Persönlichkeit bekannt,
    evangelischer Religion, geboren den dritten
    August des Jahres tausend acht hundert
    und sechzig zu Karasch ?
    bei Dt Eylan ? , wohnhaft zu Gut Lan
    genau

    Tochter des Zieglermeisters Carl Dêskowski ?
    und seiner Ehefrau Catharina geborenen
    Buiàkowski ?, beide auf ... wohnhaft
    zu Gut Langenau


    Seite 2:
    (nehmen wir mal nur Absatz 4 )

    4. der Zieglermeister August Deskowski ?
    der Persönlichkeit nach ...
    Zimmermann August Boettcher anerkannt
    ... Jahre alt, wohnhaft zu Freundshöf-
    chen bei Deutsch Eylan ?
    vier und zwanzig Jahre alt, Wohnhaft zu Dorf Langenau



    Vielen Dank für schon mal für eure Hilfe!
    Aktuelle Suchgebiete:
    Försterfamilien Krüger, Schellak, Schultz und Reichart in Ost- und Westpreußen
    Möhrle in Ertingen
    Gugenhan / Gugenhahn in Urspring
  • GiselaR
    Erfahrener Benutzer
    • 13.09.2006
    • 2182

    #2
    Langenau am neunzehnten / 19
    Februar tausend acht hundert siebzig und acht.

    Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschienen heute zum
    Zweck der Eheschließung:
    1. der Zieglergeselle Ferdinand Osmanski
    der Persönlichkeit nach bekannt
    evangelischer Religion, geboren den vier und zwan=
    zigsten März des Jahres tausend acht hundert
    fünfzig und vier zu Langenau
    wohnhaft zu Gut Langenau
    Sohn des verstorbenen Schäfers Michael Osmans-
    ki und dessen zu Langenau noch lebender Ehefrau Eva
    geborene Kalina, jetzt verheiratete Nawrotzki wohnhaft
    zu Gut Langenau

    2. die Johanna Bertha Deskowki
    der Persönlichkeit bekannt,
    evangelischer Religion, geboren den dritten
    August des Jahres tausend acht hundert
    und sechzig zu Karasch bei Dt Eylau, wohnhaft zu Gut Lan
    genau

    Tochter des Zieglermeisters Carl Deskowski
    und seiner Ehefrau Catharina geborenen
    Buiàkowski, beide noch am Lebenwohnhaft
    zu Gut Langenau


    Seite 2:
    (nehmen wir mal nur Absatz 4 )

    4. der Zieglermeister August Deskowski
    der Persönlichkeit nach durch den von Person bekannten
    Zimmermann August Boettcher anerkannt
    sieben und dreissigJahre alt, wohnhaft zu Freundshöf-
    chen bei Deutsch Eylau

    Zur Unterscheidung zw. Dorf xy und Gut(sbezirk) xy schau mal hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Gutsbezirk
    Kurz gesagt: Die Leute, die zum Gut gehörten, hatten einen anderen rechtlichen Status, als die, die zum Dorf gehörten. die 1.eren waren grob gesagt nur der Gutsherrschaft verpflichtet ohne eigene Vertretung, also kommunalte Verfassung und Institutionen. Die Verwaltung wurde von der Gutsherrschaft, bzw. dessen Beauftragten durchgeführt. Beide waren nicht demokratisch legitimiert. Die Dörfer xy waren hingegen je nach Landesgesetzen als Kommunen verfasst, d.h. hatten Vorsteher/Vertreter und daher auch andere Rechte und Pflichten. Vor allem waren sie der Gutsherrschaft nicht verpflichtet.
    Dies betrifft grob die 2. Hälfte des 19. Jhdts. bis Anfang des 20. Jhdt.
    Z.B. war mein Großvater bis 1908 ein solcher "Beauftragter" der Grafen Brühl als Gutsherrschaft. Er wurde teils als Verwalter, teils als Amtmann im Gutsbezirk Koyne (heute Keune) bezeichnet. Das wäre vermutlich auch noch einige Jahre (ca. 20) so geblieben, wenn er nicht 1908 die Stelle gewechelt hätte, und in der Uckermark eine vergleichbare Stelle übernommen hätte.
    vG
    Gisela

    Zuletzt geändert von GiselaR; 03.10.2017, 15:05.
    Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

    Kommentar

    • GreenSmoothie
      Erfahrener Benutzer
      • 06.05.2017
      • 431

      #3
      Danke für das Gegenlesen und die Erläuterung
      Bin gerade am Überlegen ob ich zwischen Gut und Dorf im Stammbaum unterscheide oder nicht :/
      Aktuelle Suchgebiete:
      Försterfamilien Krüger, Schellak, Schultz und Reichart in Ost- und Westpreußen
      Möhrle in Ertingen
      Gugenhan / Gugenhahn in Urspring

      Kommentar

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