Befreiung von Art. 43 BGB

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  • Jolinde43
    Erfahrener Benutzer
    • 28.07.2013
    • 794

    Befreiung von Art. 43 BGB

    Hallo,

    ich hoffe, dass ich für meine Anfrage das richtige Unterforum gewählt habe.

    Auf einem Aufgebotsantrag von 1918 steht der folgende Vermerk:
    Wir die Verlobten versichere noch an Eidesstatt daß wir nicht
    verwandt, nicht verschwägert, nicht verheiratet ge-
    wesen sind. Ich der V.(erlobte) bitte um Befreiung von Art.(ikel)
    43, I BGB. A.G.

    Mir geht es um den Wortlaut des Artikels. Wovon will sich der Verlobte befreien lassen? Der Verlobte war russischer Staatsbürger.

    Gruß Brigitte

    PS: Der Antrag ist im Leseforum veröffentlicht.
  • Kasstor
    Erfahrener Benutzer
    • 09.11.2009
    • 13440

    #2
    Hallo Brigitte,

    gib mal bei der Suche bei google books die Begriffe artikel 43 befreiung beibringung ein, dann bekommst Du diverse Treffer. Aus den Schnipseln kann man erkennen, dass er sich als Ausländer von der Beibringung bestimmter Zeugnisse befreien lassen wollte.
    Es ging übrigens um Art 43 des Ausführungsgesetzes zum BGB.


    Grüße


    Thomas
    Zuletzt geändert von Kasstor; 20.08.2020, 10:26.
    FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

    Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

    Kommentar

    • Jolinde43
      Erfahrener Benutzer
      • 28.07.2013
      • 794

      #3
      Hallo Thomas,

      vielen Dank für den hilfreichen Tipp. Habe jetzt alles erfahren, was ich wissen wollte.

      Gruß Brigitte

      Kommentar

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