Hallo,
Da ich bis jetzt nur an der Oberfläche in meiner Forschung gekratzt habe und meine Vorfahren recht wenige Kinder bzw. Geschwister vorweisen können, benenne ich meinen Schwiegervater. mit mindestens 16 Kindern.
In den ersten 9 Jahren der Ehe, 9 Kinder (davon 7 lebend zur Welt gekommen, nach dem 9. Kind Sterilisierung der Ehefrau 1970)
7 außereheliche Kinder, welche mir ohne jegliche Forschung und trotz Tabu in der Familie, durch angesprochen werden von den Betreffenden, bekannt geworden sind.
Weiterhin ist mir (die Familie habe ich darüber nicht informiert) ein Gefängnisaufenthalt bekannt, weil die Alimente nicht bezahlt wurden. Ob es sich dabei um ein weiteres Kind handelt, ist mir nicht bekannt.
Desweiteren stand eine Gerichtsvollzieherin bei mir vor der Tür und wollte Unterhalt für ein Kind pfänden, welches 18-jährig von der Vaterschaft erfahren hatte. Man kam auf uns, weil mein Ehegatte als erstgeborener den Vornamen seines Vaters trägt. Dieses Kind ist mir namentlich bekannt und bereits miteingerechnet.
Die Zahl insgesamt ist also nach oben noch offen!
Ein einziges Kind (nicht mein Ehegatte) hat es an Menschlichkeit nicht fehlen lassen und hatte zuletzt Kontakt zum Vater, bis wenige Stunden vor seinem frühen Tod mit etwas über 50 Jahren.
Zu erwähnen wäre noch, der Vater hatte auch für seine ehelichen Kinder nie gesorgt.
Beste Grüße
Artsch