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  #1  
Alt 19.03.2016, 23:40
BN_SH BN_SH ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 06.10.2013
Beiträge: 79
Frage Gesellschaft für Erbenermittlung mbH

Hallo,

das ist jetzt nur eine Randfrage, aber habt ihr davon (Gesellschaft für Erbenermittlung mbH) schon mal gehört? Meine Schwester hat ein Schreiben erhalten, in dem behauptet wird, dass sie eine mögliche Miterbin in einem Nachlassfall sei... (ich habe ein derartiges Schreiben nicht erhalten).

Jn dem Schreiben sind immerhin drei Vorfahren mit korrekten Daten angegeben. Könnte die Daten jemand z.B. auf meinem PC "gehacked" haben? Ich habe eine Weile mit my heritage gearbeitet... habe aber ziemlich viele Daten gelöscht, bevor die Nutzung kostenpflichtig wurde. Die Namen lebender Menschen hatte ich auch nicht eingetragen.

Jetzt arbeite ich mit ages... das arbeitet auch "online".

Insgesamt denken wir, dass das unseriös sein müsste, aber wer weiß. In der Zeit war ein relativ seriöser Artikel, der webauftritt wirkt auch seriös.

https://www.gen-gmbh.de/erbenermittlung-weltweit/

http://www.zeit.de/karriere/beruf/20...erbenermittler

Danke für eure Mühe

und VG

BN_SH
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  #2  
Alt 20.03.2016, 07:39
animei animei ist offline weiblich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.11.2007
Beiträge: 9.234
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Hier gab es mal eine ähnliche Anfrage: http://forum.ahnenforschung.net/show...rbenermittlung
__________________
Gruß
Anita
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  #3  
Alt 20.03.2016, 10:12
BN_SH BN_SH ist offline
Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 06.10.2013
Beiträge: 79
Standard

Hallo animei,

ganz herzlichen Dank für den link.

Liebe Grüße und einen schönen Sonntag

BN_SH
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  #4  
Alt 20.03.2016, 21:15
derteilsachse derteilsachse ist offline männlich
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.10.2013
Ort: Franken
Beiträge: 1.286
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Hallo BN_SH
ich habe auch ein derartiges Schreiben mal (3x!!!) erhalten.
Das 3. Schreiben war schon sehr aggressiv!! Wollen sie nicht erben?
Bitte zahlen sie (? Euro> weiß nicht mehr!) als Vorleistung, damit wir weitere Nachforschungen tätigen!!!!!!
Was die "Erbenermittlungsgesellschaft" bei mir, damals mit Sitz in London (> kann aber durchaus verschleiert über einen anderen Server gelaufen sein), nicht wußte: aufgrund meiner eigenen Ahnenforschung konnte ich nicht Erbe sein!!!
Aber: es war schon sehr "fundiert aufgebaut"> wie du auch schreibst bei dir! Mit "bekannten" Namen von Ahnen!
Im ersten Schreiben war nicht die Rede von Vorkasse... > auch kein Vertrag!! Da antwortete ich spaßeshalber> ich wollte sehen, was dann kommt! Mit der Antwort kam eben: "gerne" ermitteln wir für sie weiter> aber sie müssen Verständnis haben, dass hier Kosten anfallen, wir bitten um Vorkasse!!!! Da ich ablehnte kam eben oben beschriebenes 3. Schreiben!!!

Laut § 1960 BGB unterliegt die Ermittlungspflicht von Erben dem
Nachlassgericht.

Und: wie du selber schreibst >du hast kein Anschreiben erhalten!!!
Das erscheint mir sehr rätselhaft!!!

Der Schelm in mir: frag doch mal nach, wer der Auftraggeber ist?
Da wird man sich selbstverständlich auf den Datenschutz beziehen> deine Schwester dürfte es ja wohl kaum sein!
Beziehungsweise noch interessanter: der Erblasser?
Den müßten sie meiner Meinung nach aber nennen!?
Aber Cave: nichts unterschreiben, was mit Vorkasse verbunden ist!!!
Viele Grüße
Reinhard
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  #5  
Alt 21.03.2016, 15:19
Holzgas82 Holzgas82 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.03.2016
Beiträge: 2
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Hallo zusammen,

Ich bin gerade über diesen Beitrag gestolpert, was mich dazu veranlasst hat, mich hier anzumelden. Ihr ahnt es schon... Ich bin selbst Erbenermittler. Deshalb möchte ich auch einige Dinge richtigstellen, bevor hier ein falscher Eindruck entsteht:

Erbenermittlung ist eine Tätigkeit, die es in Deutschland schon seit mehr als hundert Jahren gibt. Es handelt sich dabei um eine relativ kleine und unbekannte Branche, da in den meisten Nachlassfällen kein Erbenermittler nötig ist. Wenn es aber dazu kommt, dass das Nachlassgericht oder ein vom Gericht bestellter Nachlasspfleger selbst nicht weiterkommen, dann können diese einen Erbenermittler um Hilfe bitten. Es handelt sich dabei meistens um Historiker oder genealogisch bewanderte Juristen. Kein seriöses Erbenermittlungsunternehmen verlangt Vorkasse, sondern es handelt sich immer um Erfolgshonorar, die vereinbart werden. Erst wenn dem Erben sein Nachlassanteil auch tatsächlich zufällt, muss dieser ein Honorar bezahlen.

Es kann durchaus vorkommen, dass deine Schwester einfach vor die ermittelt worden ist, weil sie zum Beispiel noch im Wohnort deiner Eltern ansässig ist (oder aus zahlreichen anderen Gründen).

Der Erbenermittler wird dir wahrhscheinlich keine Auskunft darüber geben, wer ihn bevollmächtigt ist. Der Grund dafür ist ganz einfach: Oft suchen Erbenermittler in einzelnen Fällen viele Jahre nach Erben und investieren dafür auch einiges an Geld. Im Grund will der Erbenermittler dann sein Wissen verkaufen. Da dies risikofrei für den Erben ist ("Honorar erst bei Auszahlung"), funktioniert dies allgemein auch ganz gut. Mit dem kleinen Problem, dass wir als Erbenermittler immer wieder unter dem Verdacht stehen, nicht seriös zu sein. Eben weil gerade aus dem Ausland auch immer wieder Betrugsversuche unternommen werden.

Bei der GEN handelt es sich aber um eines der etabliertesten und größten Unternehmen im Bereich Erbenermittlung. Ich würde vorschlagen, dass du oder deine Schwester da einfach anruft. Meisten können dann einige noch offene Fragen geklärt werden.

Hoffe, das wird jetzt nicht als Werbung missverstanden. Mir war nur daran gelegen, als "Insider" für ein bisschen Aufklärung zu sorgen.
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  #6  
Alt 21.03.2016, 20:25
BN_SH BN_SH ist offline
Benutzer
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Registriert seit: 06.10.2013
Beiträge: 79
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Hallo,

auch euch beiden herzlichen Dank, ein mal für die Warnung, vorsichtig zu sein, ein mal für den Rat, es zu probieren.

Da meine Schwester gerade privat sehr viel leisten muss, denke ich, ich werde mailen. Das hatte ich bisher nicht in Erwägung gezogen, da man sie angeschrieben hat. Ich habe ihr aber bereits gestern etwas geschrieben, das ähnlich klingt, was du geschrieben hast, liebe/r Holzgas82. Beim Mailen kann mir auch niemand den Anrufbeantworter volltexten und notfalls setze ich die E-Mail Adresse auf "igno".

Meine Recherchen ergeben eben auch eher, dass GEN ganz solide aussieht. Es gibt z.B. in der Zeit eine ganz seriöse Berichterstattung. Etwas negatives konnte ich nicht finden.

Trotzdem sollte man immer auf der Hut sein.

Danke nochmal und viele Grüße

Sabine Heine
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  #7  
Alt 22.03.2016, 09:54
Holzgas82 Holzgas82 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.03.2016
Beiträge: 2
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Das klingt vernünftig. Und eine gewisse Grundskepsis nimmt einem in unserer Branche selbstverständlich keiner Übel.

Viel Erfolg! Ich hoffe es ist eine wirklich positive Überraschung für deine Schwester und dich.
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  #8  
Alt 22.03.2016, 23:14
BN_SH BN_SH ist offline
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Themenstarter
 
Registriert seit: 06.10.2013
Beiträge: 79
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Danke, dann schaun wir mal.
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  #9  
Alt 04.05.2016, 21:35
BN_SH BN_SH ist offline
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Themenstarter
 
Registriert seit: 06.10.2013
Beiträge: 79
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So mal als Zwischenbericht: das ist bisher alles ganz ok, auch wenn man mal irgendetwas nicht so will, bleibt man freundlich und konstruktiv.

Man kann natürlich über diese 20% diskutieren... aber so groß scheinen die zu erbenden Summen nicht zu sein. Und wenn sie mich nicht gefunden hätten, ich hätte die Tote nicht gefunden. Und dann erstrecht nix geerbt.



Falls denn da überhaupt etwas anstehen würde. Im Moment habe ich erstmal viel geholfen. Aber ok, das wird sich klären und falls ich nix erben würde, wäre es auch ok. Einen Versuch war es wert.
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  #10  
Alt 06.05.2016, 01:36
Morgan1981 Morgan1981 ist offline
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Registriert seit: 20.04.2016
Beiträge: 5
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Jetzt mal dumm gefragt: Es stellt sich nach der Testamentseröffnung heraus, dass man Schulden erbt. Zahlt die Erbenermittlungs GmbH dann auch oder verzichtet sie auf ihren Anteil? Oder nehmen die nur Fälle an, in denen im Voraus klar ist, dass sie auch bezahlt werden?
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