Unklarheiten bei einem Heiratseintrag 1758

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  • Jettchen
    Erfahrener Benutzer
    • 16.10.2011
    • 1358

    Unklarheiten bei einem Heiratseintrag 1758

    Hallo in die Runde!

    Zur Erläuterung des Hintergrundes:
    Der Heiratseintrag stammt aus dem Markgrafentum Bayreuth.

    Ein Ziegler wird im Alter von 58 Jahren Witwer. Ein halbes Jahr später heiratet er eine Witwe. So weit ist das ja ganz verständlich und üblich.

    Aber im weiteren Text bleiben mir Fragen:

    1. Die Braut wird als seine Verlobte bezeichnet. Weshalb verlobte sich das Paar? Die Hochzeit wurde zudem ja bereits ein halbes Jahr nach dem Tod der ersten Frau gefeiert. Kleine Kinder waren nicht mehr zu versorgen.
    2. Auf hochfürstlichen Dekret hin wurde die Trauung nicht proklamiert.
    Was könnte der Grund hierfür sein?
    Kinder kamen in der zweiten Ehe nicht mehr zur Welt.

    3. Geheiratet wurde nicht in der Kirche, sondern in der Ziegelei. Das ist mir aber bereits häufiger in dieser Region begegnet, wundert mich aber dennoch immer wieder. Wollte man sich das Geld für ein großes Fest im Dorf sparen?


    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand von euch weiterhelfen könnte.

    Viele Grüße von Jettchen, die zurzeit leider kaum Zeit für die Ahnenforschung hat
  • holsteinforscher
    Erfahrener Benutzer
    • 05.04.2013
    • 2491

    #2
    Moinsen Jettchen,
    1. Die Braut wird als seine Verlobte bezeichnet. Weshalb verlobte sich das Paar? Die Hochzeit wurde zudem ja bereits ein halbes Jahr nach dem Tod der ersten Frau gefeiert. Kleine Kinder waren nicht mehr zu versorgen.
    Die Verlobung ist ja eine klare Aussage darüber, dass sich ein Paar gefunden hat, insbesondere gegenüber der Kirche, der Öffentlichkeit und der Familie.

    3. Geheiratet wurde nicht in der Kirche, sondern in der Ziegelei. Das ist mir aber bereits häufiger in dieser Region begegnet, wundert mich aber dennoch immer wieder. Wollte man sich das Geld für ein großes Fest im Dorf sparen?
    War der Bräutigam gleichzeitig Besitzer der Ziegelei…???
    Dann würde eine Trauung durchaus Sinn machen. Dadurch zeigte man durchaus
    sein Wohlstand, als auch seinen Stand in der örtlichen Gemeinschaft.
    Ich habe selber einige Ratsverwandte, die ihre Trauung auf der Diele
    des Rathauses abhielten.
    Zu 2.) fällt mir leider noch nichts ein.

    Grüsse von der Kieler- Förde
    Roland
    Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
    Roland...


    Kommentar

    • Jettchen
      Erfahrener Benutzer
      • 16.10.2011
      • 1358

      #3
      Danke, Roland, für deine Ausführungen!
      Deine Informationen zu der Trauung in der Ziegelei finde ich interessant. Der Bräutigam war der Besitzer. Auf die Idee, dass damit Wohlstand gezeigt werden soll, bin ich bisher noch nicht gekommen. Das ist für mich deshalb spannend, da die Ziegelei seines Vaters aus verschiedensten Gründen in Konkurs ging und der Sohn sich aus dem Nichts eine völlig neue Existenz aufbauen musste. In gut 20 Jahren scheint ihm dies demnach erfolgreich gelungen zu sein.

      Nun bin ich gespannt, ob mir noch jemand bei der Frage weiterhelfen kann, weshalb der Fürst/Markgraf bei dieser Trauung eingegriffen hat.

      Vielen Dank in den hohen Norden
      von Jettchen

      Kommentar

      • holsteinforscher
        Erfahrener Benutzer
        • 05.04.2013
        • 2491

        #4
        Nochmals der Küstenfunk aus Kiel,
        2. Auf hochfürstlichen Dekret hin wurde die Trauung nicht proklamiert.
        Was könnte der Grund hierfür sein?

        "Aufgeboth, Proclamatio, Præconia Sponsalitia, Bannum nuptiale Trina Denunciatio, ist die dreymahlige Denunciation dererjenigen, welche sich im Ehestand begeben wollen, von der Cantzel, in öffentlicher Gemeinde, welche vim edictalis, seu peremtoriæ Citationis hat, daß derjenige, der etwas darein zu sprechen hat, sich bey Zeiten anmelden, und hernach stille schweigen soll. Es ist der Ursprung, dieses Aufgeboths denen incunabulis der ersten Kirche nicht zuzuschreiben, sondern vielmehr in der neuern aufkommen, und kan ohne Dispensation des Landes-Herrns nicht unterlassen werden.

        Ein halbes Jahr später heiratet er eine Witwe:
        Jetzt müsste man wohl von diesen 6 Monaten noch eine Zeitspanne X
        abziehen wie z.B. die Kennlernphase usw..
        Sofern keine anderen Widrigkeiten erkennbar sind, wollte man wohl unnötiges Gerede im Ort vermeiden…, so meine Vermutung.

        Roland
        Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
        Roland...


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        • Jettchen
          Erfahrener Benutzer
          • 16.10.2011
          • 1358

          #5
          Hallo Roland,
          entschuldige, dass ich erst so spät antworte. Aber ich habe bei meinem ersten Eintrag ja bereits erwähnt, dass ich gerade leider kaum Zeit mein Hobby finde.
          Danke, dass du mir das Alles so ausführlich erklärt hast. Beim Nachdenken darüber ist mir gekommen, dass ich vielleicht einen ganz falschen Denkansatz hatte, wenn ich las "auf hochfürstlichen Dekret". Ich ging immer davon aus, dass die Herrschaft bzw. dessen Beamte von sich aus aktiv wurden und etwas angeordnet haben. Das ist ja eigentlich utopisch, gerade bei einer Eheschließung. Da wird der Bräutigam wohl einen Antrag gestellt haben, der begründet und bezahlt (!) werden musste. Das Geld dürfte wohl das Entscheidende gewesen sein. Also kann ich davon ausgehen, dass genügend Geld vorhanden war und die Trauung irgendwie im Ort nicht so öffentlich werden sollte? Die Ziegelhütte lag sowieso etwas außerhalb. Der Mann ist erst mit Gründung der Ziegelhütte zugezogen, und auch die Frau stammt aus dem benachbarten Bayreuth.
          Viele Grüße in den hohen Norden
          von Jettchen aus dem Frankenland

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