Hallo,
mir stellt sich eine Frage, ab wann eine Person geadelt war, konkret, ab wann z.B. bei briefadeligen Häusern, der Namenszusatz "von" verwendet werden durfte?
Häufig steht in den Büchern z.B. "preuß. Adel d. d. Berlin 01.01.1900".
Wer durfte sich dann den Namenszusatz "von" aneignen?
- Sofern es der persönliche Adel war, nur die genannte Person?
- Bei erblichen Adel, auch die Kinder, aber was ist mit vor der Ausstellung des Diploms verstorbenen Kinder? Bekommen die ebenfalls das "von" ? M.E. nicht.
Und was ist mit Kindern, die zwischen Ausstellung und Zustellung des Diploms verstorben sind?
Oder wenn die geadelte Person zwischen Ausstellungsdatum und Zustellungsdatum (was doch im Regelfall einige Wochen auseinander lag, es sei denn, die Person war selbst beim König vorstellig) verstorben war? (Zugegeben, dass ist eine eher rechtiche Frage und dürfte in der Forschung kaum zu beantworten sein.
Und mussten die Kinder auch Kenntnis von dem Adelsdiplom haben, oder reichte es wenn der Vater es bekam?
Auch habe ich in einem Fall gefunden, dass dort stand "und seine im Inland lebenden Kinder"? Also wenn ein Kind zu dem Zeitpunkt in England lebte, war dieses Kind nicht geadelt. Wenn er aber einige Jahre später ins Inland zurück zog, wurde dann das Diplom automatisch gültig?
Wenn sich Inland auf Preußen bezog, dann galt auch ein in München lebendes Kind nicht als geadelt?
Wenn jemand die erbliche Anerkennung als "Ritter von ... " erhielt, hießen die männlichen Nachkommen doch auch "Ritter von...", richtig? Aber wie hießen die weiblichen Nachkommen?
Um alle Fragen bei den konkreten Personen beantworten zu können, müsste man ja auch den genauen Wortlaut des Diploms kennen, kann man das ggf. irgendwo einsehen?
Gruß
Thorsten
mir stellt sich eine Frage, ab wann eine Person geadelt war, konkret, ab wann z.B. bei briefadeligen Häusern, der Namenszusatz "von" verwendet werden durfte?
Häufig steht in den Büchern z.B. "preuß. Adel d. d. Berlin 01.01.1900".
Wer durfte sich dann den Namenszusatz "von" aneignen?
- Sofern es der persönliche Adel war, nur die genannte Person?
- Bei erblichen Adel, auch die Kinder, aber was ist mit vor der Ausstellung des Diploms verstorbenen Kinder? Bekommen die ebenfalls das "von" ? M.E. nicht.
Und was ist mit Kindern, die zwischen Ausstellung und Zustellung des Diploms verstorben sind?
Oder wenn die geadelte Person zwischen Ausstellungsdatum und Zustellungsdatum (was doch im Regelfall einige Wochen auseinander lag, es sei denn, die Person war selbst beim König vorstellig) verstorben war? (Zugegeben, dass ist eine eher rechtiche Frage und dürfte in der Forschung kaum zu beantworten sein.
Und mussten die Kinder auch Kenntnis von dem Adelsdiplom haben, oder reichte es wenn der Vater es bekam?
Auch habe ich in einem Fall gefunden, dass dort stand "und seine im Inland lebenden Kinder"? Also wenn ein Kind zu dem Zeitpunkt in England lebte, war dieses Kind nicht geadelt. Wenn er aber einige Jahre später ins Inland zurück zog, wurde dann das Diplom automatisch gültig?
Wenn sich Inland auf Preußen bezog, dann galt auch ein in München lebendes Kind nicht als geadelt?
Wenn jemand die erbliche Anerkennung als "Ritter von ... " erhielt, hießen die männlichen Nachkommen doch auch "Ritter von...", richtig? Aber wie hießen die weiblichen Nachkommen?
Um alle Fragen bei den konkreten Personen beantworten zu können, müsste man ja auch den genauen Wortlaut des Diploms kennen, kann man das ggf. irgendwo einsehen?
Gruß
Thorsten
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