Wer wurde geadelt? - Eher rechtliche Fragen!

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  • ThSchmitz
    Erfahrener Benutzer
    • 25.01.2010
    • 171

    Wer wurde geadelt? - Eher rechtliche Fragen!

    Hallo,

    mir stellt sich eine Frage, ab wann eine Person geadelt war, konkret, ab wann z.B. bei briefadeligen Häusern, der Namenszusatz "von" verwendet werden durfte?

    Häufig steht in den Büchern z.B. "preuß. Adel d. d. Berlin 01.01.1900".
    Wer durfte sich dann den Namenszusatz "von" aneignen?
    - Sofern es der persönliche Adel war, nur die genannte Person?
    - Bei erblichen Adel, auch die Kinder, aber was ist mit vor der Ausstellung des Diploms verstorbenen Kinder? Bekommen die ebenfalls das "von" ? M.E. nicht.
    Und was ist mit Kindern, die zwischen Ausstellung und Zustellung des Diploms verstorben sind?
    Oder wenn die geadelte Person zwischen Ausstellungsdatum und Zustellungsdatum (was doch im Regelfall einige Wochen auseinander lag, es sei denn, die Person war selbst beim König vorstellig) verstorben war? (Zugegeben, dass ist eine eher rechtiche Frage und dürfte in der Forschung kaum zu beantworten sein.

    Und mussten die Kinder auch Kenntnis von dem Adelsdiplom haben, oder reichte es wenn der Vater es bekam?
    Auch habe ich in einem Fall gefunden, dass dort stand "und seine im Inland lebenden Kinder"? Also wenn ein Kind zu dem Zeitpunkt in England lebte, war dieses Kind nicht geadelt. Wenn er aber einige Jahre später ins Inland zurück zog, wurde dann das Diplom automatisch gültig?
    Wenn sich Inland auf Preußen bezog, dann galt auch ein in München lebendes Kind nicht als geadelt?

    Wenn jemand die erbliche Anerkennung als "Ritter von ... " erhielt, hießen die männlichen Nachkommen doch auch "Ritter von...", richtig? Aber wie hießen die weiblichen Nachkommen?

    Um alle Fragen bei den konkreten Personen beantworten zu können, müsste man ja auch den genauen Wortlaut des Diploms kennen, kann man das ggf. irgendwo einsehen?

    Gruß
    Thorsten
    Zuletzt ge?ndert von ThSchmitz; 10.08.2012, 13:30.
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  • Johannes v.W.
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2008
    • 1150

    #2
    Zitat von ThSchmitz Beitrag anzeigen
    Hallo,mir stellt sich eine Frage, ab wann eine Person geadelt war, konkret, ab wann z.B. bei briefadeligen Häusern, der Namenszusatz "von" verwendet werden durfte?
    Häufig steht in den Büchern z.B. "preuß. Adel d. d. Berlin 01.01.1900".
    Wer durfte sich dann den Namenszusatz "von" aneignen?
    - Sofern es der persönliche Adel war, nur die genannte Person?
    Den persoenlichen Adel gab es nur in Sueddeutschland (Bayern, Wuerttemberg), nicht in Preusen. Er beschraenkte sich tatsaechlich nur auf die Person.

    Zitat von ThSchmitz Beitrag anzeigen
    Hallo,
    - Bei erblichen Adel, auch die Kinder, aber was ist mit vor der Ausstellung des Diploms verstorbenen Kinder? Bekommen die ebenfalls das "von" ? M.E. nicht.
    Und was ist mit Kindern, die zwischen Ausstellung und Zustellung des Diploms verstorben sind?
    Der Adel war ein Stand fuer lebende Personen, was ist das angesichts des Todes? Das letzte Hemd hat keine Taschen.
    Fuer den Adel war weder die Ausstellung noch die Zustellung wirklich relevant, sondern der Zeitpunkt der Erhebung durch den Monarchen.

    Zitat von ThSchmitz Beitrag anzeigen
    Oder wenn die geadelte Person zwischen Ausstellungsdatum und Zustellungsdatum (was doch im Regelfall einige Wochen auseinander lag, es sei denn, die Person war selbst beim König vorstellig) verstorben war?
    Und mussten die Kinder auch Kenntnis von dem Adelsdiplom haben, oder reichte es wenn der Vater es bekam?
    S.o., der Adel war ein Stand und keine "Post-Zustellsache per Einschreiben"

    Zitat von ThSchmitz Beitrag anzeigen
    Auch habe ich in einem Fall gefunden, dass dort stand "und seine im Inland lebenden Kinder"? Also wenn ein Kind zu dem Zeitpunkt in England lebte, war dieses Kind nicht geadelt. Wenn er aber einige Jahre später ins Inland zurück zog, wurde dann das Diplom automatisch gültig?
    Wenn sich Inland auf Preußen bezog, dann galt auch ein in München lebendes Kind nicht als geadelt?
    Hing davon ab, ob Kinder nur temporaer im Ausland waren, oder Staatsbuerger in anderen Staaten. Meist galt ein Adelsstand jedoch unabhaengig davon. Es bedurfte aber in anderen Staaten einer Anerkennung.

    Zitat von ThSchmitz Beitrag anzeigen
    Oder wenn die geadelte Person zwischen Ausstellungsdatum und Wenn jemand die erbliche Anerkennung als "Ritter von ... " erhielt, hießen die männlichen Nachkommen doch auch "Ritter von...", richtig? Aber wie hießen die weiblichen Nachkommen?

    Um alle Fragen bei den konkreten Personen beantworten zu können, müsste man ja auch den genauen Wortlaut des Diploms kennen, kann man das ggf. irgendwo einsehen?
    1. Die Frauen hiessen dann nur "von"
    2. Im Archiv (des ehem. Heroldsamts etc.) des jeweiligen Landes.

    Viele Gruesse
    Johannes
    Zuletzt ge?ndert von Johannes v.W.; 11.08.2012, 11:54.
    Dergleichen [genealogische] Nachrichten gereichen nicht nur denen Interessenten selbst, sondern auch anderen kuriosen Personen zu einem an sich unschuldigen Vergnügen; ja, sie haben gar oft in dem gemeinen Leben und bei besonderen Gelegenheiten ihren vielfältigen Nutzen. Johann Jakob Moser, 1752

    Kommentar

    • ThSchmitz
      Erfahrener Benutzer
      • 25.01.2010
      • 171

      #3
      Hallo Johannes,

      vielen Dank für die Antworten!
      Fragen stellen sich mir noch bzgl. "Edle(r) von", kam der nur als Reichsadel bzw. österreichischer Adel vor?
      Hießen die Töchter dann auch "Edle von ..." oder nur "von".

      Und wie war es bei "Ritter Edler von ..."

      Gruß
      Thorsten
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      • Hina
        Erfahrener Benutzer
        • 03.03.2007
        • 4661

        #4
        Eine kleine Abweichung gab es aber noch z.B. bei den kaiserlichen Standeserhöhungen, vornehmlich ab dem 18. Jh., als das ein regelrechtes Streubüchsensystem wurde. Wenn jemand in den Adelsstand erhoben wurde, so durfte er sich mit dem verliehenen Adelsprädikat und ggf. auch mit den verliehenen Titeln schmücken. Innerhalb eines Jahres musste von ihm aber die nicht gerade unerhebliche Adelstaxe an die kaiserliche Hofkammer bezahlt zu werden. Die Höhe war abhängig davon, ob jemand nur mit einfachem Prädikat oder mit Titel geadelt wurde. Schon die Adelstaxe für untitulierten Adel war im Schnitt drei Jahresgehälter eines einfachen Beamten. Ein Graf musste ein sehr erhebliches Vermögen bezahlen. Dazu kam noch der Wappenbrief, der auch nicht gerade billig war. Kurzum, es gab so einige Fälle, die sich die Erhebung gar nicht leisten konnten und nicht bezahlten. Hier machte sich dann aber nicht der Mann mit dem Kuckuck auf den Weg, sondern der Adel war ganz einfach futsch und galt im Prinzip als nie verliehen. Damit er wegen der Nichtbezahlung nicht per Gerichtsverfahren wieder aberkannt werden musste, gab es auch einen entsprechenden Paragraphen im Gesetz. Es gab nur recht wenige Fälle, denen der Adel tatsächlich aufgrund ehrenhafter Verdienste ohne die Pflicht zur Zahlung der Adelstaxe verliehen wurde.

        Ritter als Titel und Edler als Prädikat kamen nur beim Reichsadel vor (nach Ende des Reiches wohl auch in Östereich und Bayern). Die Frau hieß dann Edle von XYZ. Die Verbindung von Ritter und Edler ist eher ungewöhnlich, kommt aber durchaus vor. Meist ließ man dann aber das alte Prädikat Edler weg, das man sich ja verleihen lassen hat (das ging nach Wunsch), weil man keine Titel hatte aber zumindest so scheinen wollte . Man behandelte dieses Prädikat nach der Erhebung in den Ritterstand meist so, wie man es bei einem Titel bei einer Erhöhung tat.
        "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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        • Johannes v.W.
          Erfahrener Benutzer
          • 02.05.2008
          • 1150

          #5
          Als Ergaenzung zu Hina:
          Und in einigen (wenigen) Faellen wurde auch nicht bezahlt und trotzdem weitergemacht , v.a. wenn man weit genug weg von Wien war. Beweisen laesst sich das kaum, aber in manchen Faellen gibt es da zumindest gewisse Verdachtsmomente. Im Genealogen-Chinesisch heisst das dann heute: "die Familie/die und die Person fuehrte unbeanstandet den Adel/ den und den Titel seit ..."

          Zitat von ThSchmitz Beitrag anzeigen
          "Edle(r) von", kam der nur als Reichsadel bzw. österreichischer Adel vor?
          Es gab nur sehr wenige alte Familien, die solche Titel fuehrten (z.B. Eltz, Gans)

          Zitat von ThSchmitz Beitrag anzeigen
          Und wie war es bei "Ritter Edler von ..."
          Hiess m.E. wenn- dann immer: Ritter und Edler von ... (die Frauen hier nur: Edle von...)

          Viele Gruesse
          Johannes
          Zuletzt ge?ndert von Johannes v.W.; 12.08.2012, 14:54.
          Dergleichen [genealogische] Nachrichten gereichen nicht nur denen Interessenten selbst, sondern auch anderen kuriosen Personen zu einem an sich unschuldigen Vergnügen; ja, sie haben gar oft in dem gemeinen Leben und bei besonderen Gelegenheiten ihren vielfältigen Nutzen. Johann Jakob Moser, 1752

          Kommentar

          • ThSchmitz
            Erfahrener Benutzer
            • 25.01.2010
            • 171

            #6
            Hallo,

            erst war es einfach, jetzt doch plötzlich kompliziert. :-)

            Also, wenn die Taxe für die Adelserhebung im 19. Jhd. nicht bezahlt wurde, lässt sich kaum nachweisen, dass der Adelstitel unberechtigt weiter geführt wurde. Richtig?

            An dieser Stelle geht es bei mir um die Ritter und Edle von Rappard, die als hohe Beamte (Richter) geadelt wurden.
            In diesem Fall wurde der Titel Ritter und Edler von Rappard an die Nachfahren eines Rappard vergeben, d.h., die männchlichen Nachkommen waren "Ritter und Edler von ...", nannten sich aber vermutlich nur "Ritter ...", und die weiblichen nannten sich "Edle von ...".

            Bei anderen Namen habe ich auch Fälle, wo einem Nachfahren der Adelstand per Gericht aberkannt wurde, den anderen Nachfahren nicht. Trotzdem findet man für den Bruder, dem der Titel gerichtlich aberkannt wurde, weiterhin in der Literatur den Titel "von". Also wurde der Person der Titel aus anderen Gründen als der Nichtbezahltung von Taxen aberkannt.

            Langsam verstehe ich, warum der Adel ein eigenständiges Forschungsgebiet ist. Das ist ja fast so kompliziert wie heutige Gesetze...

            Gruß
            Thorsten
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            • Hina
              Erfahrener Benutzer
              • 03.03.2007
              • 4661

              #7
              Hallo Thorsten,

              das ist kein Problem, die Zahlungen nachzuweisen. Das Haus- und Hofarchiv im Staatsarchiv in Wien hat derartiges gut aufbewahrt. Du kannst Dir alles in Kopie schicken lassen, allerdings ist es dort nicht gerade billig.

              Bei den Rappards wäre niemand noch weiter in den Ritterstand erhoben worden, wenn ihre Zahlungsmoral bedenklich gewesen wäre. Ich denke, Du kannst ganz beruhigt davon ausgehen, dass ordnungsgemäß bezahlt wurde, wie von den meisten. Die Nichtzahler sind eher ganz seltene Ausnahmen, sind uns aber auch schon begegnet. Ich weiß nicht mehr, ob wir uns hier im Forum oder anderswo über solch einen Fall mal den Kopf zerbrochen hatten, bis wir es rausfanden .

              Wegen Nichtbezahlung wurde, wie ich ja oben schon erläuterte, niemandem der Adelstitel gerichtlich aberkannt. Er hatte ihn dann sozusagen im Nachhinein gar nicht erhalten. Für aberkannte Adelstitel musste man schon richtig heftig straffällig mit Gefängnisstrafe geworden sein. Selbst Festungshaft, z.B. nach einem Duell, war nicht Grund genug, um den Adelstitel aberkannt zu bekommen. Vorsichtig sein muss man dann natürlich immer mit der Literatur. Sie ist und bleibt immer eine Sekundärquelle, die auch durchaus fehlerhaft sein kann.

              Viele Grüße
              Hina
              "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

              Kommentar

              • Lenz
                Erfahrener Benutzer
                • 08.07.2007
                • 421

                #8
                13.4.1792, Rappard, R. mit "Edler von" für die im Rhein-Reichsvicariat d. d. 26.9. 1790 Geadelten, sowie alle bisher noch nicht geadelten Mitglieder des Geschlechts.

                (Standeserhebungen und Gnaden-Acte Deutscher Landesfürsten während der letzten drei Jahrhunderte, Band I.)

                Kommentar

                • Veronika1
                  Neuer Benutzer
                  • 15.10.2014
                  • 1

                  #9
                  Hallo Herr Schmitz,
                  sind Ihre Fragen in Bezug auf Rappard, Haesbaert und Prickell geklärt ?
                  Wenn nicht, ich kann eventuell weiterführende Auskünfte geben da mir ein kompletter Stammbaum vorliegt. Ebenso eine kopie der Adelsurkunde von König Friedrich Wilhelm
                  LG
                  Veronika 1

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