Illustrationen für eine Familienchronik

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  • Dominik
    Erfahrener Benutzer
    • 23.06.2011
    • 965

    Illustrationen für eine Familienchronik

    Mal angenommen ich würde mich auch in so ein irres Projekt wie zb eine Familienchronik zu erstellen...darf ich dann alte Postkarten (also die Vorderseiten) als Illustration benutzen oder könnte das Ärger mit dem Copyright geben?

    gemeint sind hier Postkarten von ca 1900 bis 1940, sowohl Postkarten die in Unmengen von Verwandten von Reisen aus nach Hause geschrieben wurden als auch alte Postkarten die ich gekauft habe um mir ein Bild der Städte und Orte zu machen (wie sie damals aussahen) in denen meine Vorfahren wohnten

    liebe Grüße

    Dominik
    Liebe Grüße

    Dominik
  • Xtine
    Administrator
    • 16.07.2006
    • 28326

    #2
    Hallo Dominik,

    also eine Familienchronik, die Du vermutlich ja nicht in riesiger Auflage drucken lassen wirst, kannst Du sie für den privaten Zweck sicher verwenden.

    Wie es mit Orts-Chroniken ist, die ja dann meist veröffentlicht werden, weiß dann sicher der Verlag.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine
    sigpic .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

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    • DaBroMfld
      Erfahrener Benutzer
      • 18.07.2012
      • 123

      #3
      Das Urheberrecht erlischt im 70. Jahr nach dem Tod des Künstlers. Lässt sich der Künstler nicht feststellen, gilt meist, dass das Werk 100 Jahre nach Veröffentlichung frei von Urheberrechten ist.
      Bei aktuellen Postkarten sieht das also sicher schlecht aus, bei Karten von 1912 und früher schon deutlich besser. Wenn es dir um die Bebilderung der Chronik geht, könntest du auf das Bildarchiv http://commons.wikimedia.org/wiki/Hauptseite zurückgreifen (wie die Wikipedia auch). Sämtliche Bilder dort können (auch für komerzielle Zwecke) kostenfrei verwendet werden. Allerdings sind die jeweiligen Lizenzbedingungen (sind am Bild vermerkt) einzuhalten.

      Gruß
      DaBroMfld

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      • alpenbiber
        Benutzer
        • 09.10.2012
        • 60

        #4
        Die Frage dürfte hier eher sein, was willst Du hinterher mit der Chronik machen? Wenn Du sie veröffentlichst musst Du Dir Gedanken über die Bildrechte machen (und vermutlich auch über die veröffentlichten Daten!). Wenn das nur für Dich (und ein paar Verwandte) privat ist, solltest Du theoretisch keine Probleme bekommen.
        Forsche nach den Namen: Gröschel, Stiehl, Peintner, Gius

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        • WinterLue
          Erfahrener Benutzer
          • 19.04.2010
          • 223

          #5
          Auskunft von einem Anwalt aus einem anderen Forum:

          Die Regelschutzfrist beträgt gemäß § 64 UrhG 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

          Es wird jedoch zwischen Lichtbildern und Lichtbildwerken unterschieden.
          Handelt es sich um ein Lichtbildwerk, beträgt die Schutzfrist gemäß § 64 UrhG 70 Jahre. Handelt es sich um Lichtbild beträgt die Schutzfrist gemäß § 72 UhrG 50 Jahre.

          Welche Art von Werk vorliegt, muss von Fall zu Fall geprüft werden. Von einem Lichtbildwerk ist auszugehen, wenn eine persönliche geistige Schöpfung i. S. d. § 2 UrhG. vorliegt, wenn also eine Fotografie vorliegt, die über das Alltägliche hinausgeht und sich durch Individualität auszeichnet.

          Diese Regelungen sind jedoch erst 1965 mit dem neuen UrhG eingeführt worden.

          Zuvor galt gemäß § 26 Kunsturhebergesetz (KUG) eine Frist von 25 Jahren seit dem Erscheinen des Werkes. Der Schutz endete auch mit dem Ablaufe von fünfundzwanzig Jahren seit dem Tode des Urhebers, wenn bis zu dessen Tode das Werk noch nicht erschienen war.
          Ein nach KUG nicht mehr geschütztes Foto profitiert nicht mehr von dem Schutz der längeren Fristen des 1965 in Kraft getretenen UrhG.

          Für die Schutzfrist des konkreten Fotos ist immer auch die Übergangsregelung bei den einzelnen Gesetzesänderungen zu berücksichtigen.

          Gemäß § 137a UrhG gelten die Vorschriften des UrhG über die Dauer des Urheberrechts auch bei Lichtbildwerken, deren Schutzfrist am 1. Juli 1985 nach dem bis dahin geltenden Recht noch nicht abgelaufen sind.

          Bei einfachen Lichtbildern gilt gemäß §§ 129, 124, UrhG die alte Frist.

          Beispiele:
          1950 – Lichtbild
          Frist beträgt gemäß den Übergangsregeln 25 Jahre, endet also 1975
          1950 - Lichtbildwerk
          Frist beträgt gemäß den Übergangsregeln 70 Jahre, endet also 2020

          Sie müßten anhand Ihrer Postkarten prüfen, ob ein (einfaches) Lichtbild oder Lichtbildwerk vorliegt.
          Phillipps / Philipps: Mengerskirchen / Dillhausen / Iserlohn
          Mackenroth: Witzenhausen / Straßburg / Iserlohn
          Stüber: Ober-Weischlitz / Iserlohn / Tampere
          Winter: Hohenlimburg / Heimach (Nahe) / Schreibersdorf Kr Neumarkt

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          • marikle
            Benutzer
            • 03.06.2013
            • 23

            #6
            @WinterLue: Das ist ja gut zu wissen!

            Das Thema Bildrechte beschäftigt mich auch gerade.



            Danke für die Informationen!



            Schöne Grüße

            Marion

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            • WinterLue
              Erfahrener Benutzer
              • 19.04.2010
              • 223

              #7
              Ja das Thema ist nicht so einfach. Gut, das ich noch eine Weile Daten sammeln muss bis ich wirklich so weit bin, die Familienchronik zu erstellen ;-) irgendwie ist mir nicht wohl bei der ganzen Bildergeschichte, besonders bei den Bildern unbekannter Herkunft.
              Phillipps / Philipps: Mengerskirchen / Dillhausen / Iserlohn
              Mackenroth: Witzenhausen / Straßburg / Iserlohn
              Stüber: Ober-Weischlitz / Iserlohn / Tampere
              Winter: Hohenlimburg / Heimach (Nahe) / Schreibersdorf Kr Neumarkt

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              • Dominik
                Erfahrener Benutzer
                • 23.06.2011
                • 965

                #8
                ganz lieben Dank an alle die schon geantwortet haben und so ein wenig Licht in das Dunkel der Sachlage gebracht haben. Da war schon viel hilfreiches dabei:-)

                liebe Grüße

                Dominik
                Liebe Grüße

                Dominik

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