vermißt - verschollen

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  • Marlies
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    vermißt - verschollen

    Hallo,

    mein Vater galt (bis zur Klärung seines Schicksals) in den Jahren nach dem Krieg als vermißt, der Bruder meines Vaters gilt als immer noch verschollen.

    Gibt es einen Unterschied zwischen vermißt und verschollen?

    Viele Grüsse
  • Friedhard Pfeiffer
    Erfahrener Benutzer
    • 03.02.2006
    • 5079

    #2
    RE: vermißt - verschollen

    Hallo,
    verschollen = verloren gehalten, unauffindbar und für tot gehalten,
    vermissen = verloren, aber noch möglicher Weise lebend
    Beste Grüße
    Friedhard

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    • #3
      RE: vermißt - verschollen

      Original von Friedhard Pfeiffer
      verschollen = verloren gehalten, unauffindbar und für tot gehalten,
      Hallo Friedhard,

      dankeschön, ja so wird der Unterschied deutlich.

      Dann wird es wohl auch keine "Neuigkeiten" geben, wenn ich bei Wast nach dem Bruder meines Vaters frage.

      Lieben Gruß

      Kommentar


      • #4
        RE: vermißt - verschollen

        Hallo,
        falls Du es noch nicht kennst:



        Gruß Woody

        Kommentar


        • #5
          RE: vermißt - verschollen

          Hallo Woody,

          dankeschön! nein, den genauen Gesetzestext kannte ich noch nicht. Ich wußte, dass die nächsten Angehörigen (was ich in diesem Fall nicht bin, es gibt Kinder und Enkelkinder) den Antrag zur Todeserklärung stellen konnten.

          Grundgedanke war: ich wollte "Klarheit" in das Schicksal meines Onkels bringen, da sich die nächsten Angehörigen recht wenig dafür interessieren.

          Lieben Gruß

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