Anerkennung nichtehelicher Kinder

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  • Hintiberi
    Erfahrener Benutzer
    • 26.09.2006
    • 1075

    Anerkennung nichtehelicher Kinder

    Hallo allerseits,

    mich würde interessieren, wie in früheren Zeiten die Anerkennung unehelicher Kinder gehandhabt wurde:

    In den Heiratsregistern gibt es in der Zeit, in der die Einträge auf Latein geführt werden, meist den Zusatz "legitimatus per matrimonium subsequenz", also durch die Ehe legitimiert: Solche Bemerkungen gibt es dann auch bei den deutschen Einträgen (ab 1803/07).
    Passierte das ohne Zutun des Bräutigams? Was, wenn der Bräutigam der Mutter gar nicht der Vater war?

    In den Taufregistern (ab 1803/07) gibt es oft den Vermerk, daß ein unehelich geborenes Kind, dessen Vater von der Mutter angegeben und später geheiratet wurde, gemäß des Heiratsprotokolls anerkannt wurde: Im Heiratseintrag ist dann vermerkt, daß der Bräutigam das von der Braut unehelich geborene Kind für das seinige anerkannt hat.

    Um 1850/60 ändert sich das: Jetzt spielt wohl das Gericht eine Rolle bei der Anerkennung! Der Pfarrer vermerkt, daß der Vater das Kind anerkannt hat und ein entsprechendes Protokoll einem Gericht zugesandt worden ist.
    Manchmal ist es auch andersherum: Da wird ein Kind "laut Gerichtsprotokoll" anerkannt, was der Pfarrer dann im Heiratseintrag notierte.

    In dieser Zeit habe ich nur zwei- oder dreimal den Fall, daß der Pfarrer vermerkte, daß der Bräutigam die von der Braut vorehelich geborenen Kinder ausdrücklich nicht anerkannt hat.

    Auch auffällig ist, daß auch die Anerkennung der Vaterschaft von unehelich geborenen, zum Zeitpunkt der Heirat aber bereits verstorbenen Kindern im Kirchenbuch vermerkt wurde. Warum? Wurde damit die Mutter "rehabilitiert"?

    Viele Grüße
    Jens
    Meine Ahnen
    http://img.photobucket.com/albums/v29/MrMagoo/K.jpg
    www.gencircles.com/users/hintiberi/17"
  • Brigitte Bernstein
    Erfahrener Benutzer
    • 02.08.2010
    • 590

    #2
    Anerkennung nicht ehelicher Kinder

    Hallo Jens.
    Ich habe es mehrmals, dass Kinder welche vor der Ehe geboren wurden nach der Ehe; wenn der Bräutigam der Vater des Kindes war als vom Vater anerkannt und daher nachträglich ehelich beschrieben wurden. Verstorbene Kinder habe ich in diesem Punkt keine, aber Kinder deren Vater verstorben war die dann vom zweiten Mann der Frau als eigenes Kind anerkannt wurden. In einem Punkt habe ich ein Kind das nicht vom Mann der Frau anerkannt wurde. Was dahinter steckt habe ich noch nicht richtig erforschen können. Die Frau hatte schon 5 mit dem betreffenden Mann, dann wurde dieses Kind geboren und anschließend noch 3 . Die ersten 5 und die 3 danach wurden alle als ehelich eingetragen. Ob dieses Kind von einem anderen Mann war (es steht kein Vater in den Matrikeln) oder eine Missbildung hatte ist nicht vermerkt, aber es wurde nur wenige Wochen alt. Zum Glück hat dieses Kind nichts mit meiner Ahnenreihe zu tun es ist einer seiner Geschwister aber interessant ist es schon
    Schöne Grüße Brigitte
    Zuletzt geändert von Brigitte Bernstein; 26.04.2013, 21:38.
    Suche im Raum Trautenau, Parschnitz, Alt Rognitz, Deutsch Prausnitz, Bausnitz und Lampersdorf. Meine Namen Rasch, Staude, Reichelt, Letzel,

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    • Katze58
      Erfahrener Benutzer
      • 14.02.2009
      • 334

      #3
      Hallo Jens!

      Bis jetzt habe ich nur einen Fall gefunden. Da wird ein Mädchen am 18.03.1865 geboren. KB-Eintrag ohne Vater.
      Dann heiratet am 15.02.1868 die Mutter und der Ehemann wird nachträglich in den Taufeintrag als Vater nachgetragen. Am 13.07.1869 wird dann der erste eheliche Sohn geboren. Ich finde den Zeitabstand von der Geburt der Tochter bis zur Heirat schon recht lang und hab deshalb so meine Zweifel ob die Legitimation des Kindes wohl rein zeugungstechnisch so stimmt. Bin nur froh, dass es nicht die direkte Linie betrifft - ich käm ja aus dem Grübeln gar nicht mehr heraus.

      Deine Vermutung, dass so manche nachträglich getätigten Legitimationen der Rehabilitation der Mutter dienten ist meiner Meinung nach nicht von der Hand zu weisen. Nur leider ..... wir werden es nie erfahren!!!
      LG - Petra -


      Das Chaos sei willkommen -
      die Ordnung hat versagt !

      Mein toter Punkt: Christopherus Wieners und Eva Catharina Melchers erstmals im Lichtenauer KB (Paderborn) 1760 genannt. Woher stammt das Ehepaar????

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      • Asphaltblume
        Erfahrener Benutzer
        • 04.09.2012
        • 1500

        #4
        In standesamtlichen Geburtsregistern gibt es das auch manchmal. Da steht neben dem Geburtseintrag dann als Randbemerkung, dass vor dem unterzeichneten Standesbeamten am soundsovielten der XY erschien und erklärte, dass er das am soundsovielten von seiner nunmehrigen Ehefrau XY geborene Kind XY als von ihm gezeugt anerkenne.
        Dadurch wird der Nachname des Kindes ebenfalls in den nunmehrigen Ehenamen seiner Eltern geändert (und meistens auch im Namensverzeichnis ein Vermerk und ein Nachtrag gemacht). Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben... Fertig ist die Laube.

        Einen solchen Eintrag hab ich wortwörtlich abgeschrieben, weil einer der Nachnamen auch in meiner Familie vorkommt. Verknüpfen konnte ich sie aber (noch?) nicht.
        Gruß Asphaltblume

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        • Hintiberi
          Erfahrener Benutzer
          • 26.09.2006
          • 1075

          #5
          Ja, aus der Standesamtszeit kenne ich das, und aus den Kirchenbüchern z.T. auch:

          Bei den unehelichen Taufen steht, wenn(!) die Mutter den Vater angegeben hat, ein Zusatz wie folgt:
          "Nach Angabe der Mutter soll Vater sein Jodocus Meyer gnt. Schmid, hiesiger Jüngling und Ackerknecht."

          Hat die Mutter denselben geheiratet und dieser das Kind anerkannt, steht am Rand:
          "Nach Ausweise des Copulationsprotokolls S. xy hat die Mutter am dritten September 1820 den Jodocus Meyer gnt. Schmid geheiratet, der das Kind als das seinige anerkannt hat".

          Im Heiratseintrag ebenfalls der Vermerk:
          "Der Bräutigam erklärte zugleich, daß er das von der Braut am 12.05.1818 geborene Kind als das seinige (oder manchmal: "als ein durch ihn erzeugtes) anerkennt."


          Was mich aber eben wundert ist, daß der Pfarrer in späterer Zeit dann oft was von einem Gericht schreibt, an welches er das Anerkennungsprotokoll geschickt hat, oder eben ein gerichtliches Protokoll bekommt, aus welchem sich die Vaterschaft ergibt. Wie auch immer.

          Die Fälle, wo eine Mutter keinen Vater angibt sind übrigens ab 1808 eher selten, die Fälle, wo ein angegebener Vater sich dann nicht zum Kind bekennt, noch seltener...
          Meine Ahnen
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          • gki
            Erfahrener Benutzer
            • 18.01.2012
            • 4823

            #6
            Zitat von Katze58 Beitrag anzeigen
            Ich finde den Zeitabstand von der Geburt der Tochter bis zur Heirat schon recht lang
            Das waren doch nur drei Jahre, oder hab ich mich verguckt?

            Hier noch die relevante Umfrage:
            Zuletzt geändert von gki; 26.04.2013, 23:49. Grund: Umfrage ergänzt
            Gruß
            gki

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            • Hintiberi
              Erfahrener Benutzer
              • 26.09.2006
              • 1075

              #7
              Guten Morgen allerseits!

              Jetzt habe ich einen ganz interessanten Fall gefunden:
              "Im Jahre Christi 1820, am 19. März ... gebahr nach geschehener glaubhafter Anzeige Angela Maria Gockel, des verstorbenen hiesigen Meiers Heinrich Gockel unverheurathete Tochter, ein Kind, und zwar einen Sohn, der am nämlichen Tage getauft und Johann Adam Heinrich genannt wurde.

              Nach Angabe der Mutter soll Vater seyn: Kaspar Anton Maes, hiesiger Jüngling".

              Am Rand dann folgende Anmerkung:

              "Nach Ausweise des Cop.-Protokolls hat im Jahr 1825 am 19. November die Angela Maria Gockel den Johann Christoph Kneer, Förster und Kröger, geehelichet, der das Kind für das seinige anerkannt hat, wonach also die Angabe der Mutter als zurückgenommen anzusehen ist."


              Das hatte ich bislang noch nie!
              Habt ihr solch einen Fall auch schon gesehen?

              Viele Grüße
              Jens
              Meine Ahnen
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              • Susi67
                Erfahrener Benutzer
                • 20.02.2013
                • 192

                #8
                Ich habe jetzt den Fall, dass die Heirat im November 1880 stattfand. Allerdings wurde 4 Wochen vorher ein Sohn geboren. Dieser wurde bei der Eheschließung vom Mann (Vater) anerkannt. Nun möchte ich gerne die Geburtsurkunde vom Sohn bestellen. Wie ist das? Da das Kind unehelich geboren wurde, hat es doch eigentlich den Namen der Mutter bekommen oder?
                Liebe Grüsse
                Susi67


                Meine Vorfahren
                - in Schlesien: Rummler /Rumler, Keese/Kaese/Käse, Geißler, Gober, Hallmann, Körner, Gemseschädel, Gebauer, Hübner, Wennrich, Engler, Schubert, Schneider, Heinze, Friedrich
                - im Kreis Ost- und Weststernberg: Baum, Preschel, Abraham, Wernicke, Hermann, Beck
                - im Kreis Posen: Häusler, Kirschke, Barczewski, Meiner, Dartsch, Adam, Bogsch, Baum, Adler, Blaschke, Kallenbach, Ribotzki, Ostrowski, Hake, Kuchler, Matschke, Matschiske

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                • Hintiberi
                  Erfahrener Benutzer
                  • 26.09.2006
                  • 1075

                  #9
                  Zitat von Susi67 Beitrag anzeigen
                  Ich habe jetzt den Fall, dass die Heirat im November 1880 stattfand. Allerdings wurde 4 Wochen vorher ein Sohn geboren. Dieser wurde bei der Eheschließung vom Mann (Vater) anerkannt. Nun möchte ich gerne die Geburtsurkunde vom Sohn bestellen. Wie ist das? Da das Kind unehelich geboren wurde, hat es doch eigentlich den Namen der Mutter bekommen oder?
                  Hallo Susi,

                  mit einer Anerkennung wird das Kind den Namen des Vaters übernommen haben (hat die Mutter bei der Heirat dann ja auch!).
                  Bei den standesamtlichen Registereinträgen gibt's dann 'nen Haufen Randbemerkungen, die auf die entsprechenden anderen Einträge verweisen.
                  Mit dem Geburtsdatum und den beiden Namen werden die Standesbeamten kein Problem haben, den entsprechenden Eintrag herauszusuchen.

                  Viele Grüße
                  Jens
                  Meine Ahnen
                  http://img.photobucket.com/albums/v29/MrMagoo/K.jpg
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                  • Susi67
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.02.2013
                    • 192

                    #10
                    Hallo Jens,

                    Danke für Deine Antwort.

                    Ich habe die Daten jetzt abgefordert. Mal sehen, was da für Randbemerkungen zu finden sind.

                    Schönes Wochenende!!
                    Liebe Grüsse
                    Susi67


                    Meine Vorfahren
                    - in Schlesien: Rummler /Rumler, Keese/Kaese/Käse, Geißler, Gober, Hallmann, Körner, Gemseschädel, Gebauer, Hübner, Wennrich, Engler, Schubert, Schneider, Heinze, Friedrich
                    - im Kreis Ost- und Weststernberg: Baum, Preschel, Abraham, Wernicke, Hermann, Beck
                    - im Kreis Posen: Häusler, Kirschke, Barczewski, Meiner, Dartsch, Adam, Bogsch, Baum, Adler, Blaschke, Kallenbach, Ribotzki, Ostrowski, Hake, Kuchler, Matschke, Matschiske

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                    • gki
                      Erfahrener Benutzer
                      • 18.01.2012
                      • 4823

                      #11
                      Zitat von Hintiberi Beitrag anzeigen
                      "Nach Ausweise des Cop.-Protokolls hat im Jahr 1825 am 19. November die Angela Maria Gockel den Johann Christoph Kneer, Förster und Kröger, geehelichet, der das Kind für das seinige anerkannt hat, wonach also die Angabe der Mutter als zurückgenommen anzusehen ist."
                      Daß die Angaben der Mütter nicht immer ganz richtig gewesen sein mögen liegt auf der Hand und führte dann ja auch dazu, daß die Vaterschaft nur nach Gerichtsbeschluß oder nach freiwilligem Bekenntnis eingetragen wurde.

                      Einer meiner Vorfahren wurde auch als Vater eines unehelichen Kindes angegeben, bestritt dies aber:

                      Den 22. Aprilis [1679] ist durch R. P. Wigandum Molitorem ein
                      uneheliches Khindt mit Namen Georgius getaufft
                      wordten dessen gewisser Vatter ist dato unbe,,
                      wußt die Muetter sagt war das Christoph Hueber
                      noch ledtigen Standts ein Schuechkhnecht beÿ Wasner,,
                      schuester allhier sein soll, er aber widersprichts
                      zu dene auch des ausgesagte factum mit der
                      Zeit nit uber eins stimbt, in dene es beÿ 11 in
                      12 Wochen felth. Die Muetter ist Maria noch ledtigs
                      Standts ein Diern beÿ dem Hochenauer. Der Gevatter
                      ist Wolfgangus Hueber Hofwüerth allhier

                      Ein Jahr später heiratete er dann eine mutmaßlich andere. Was aus Mutter und Kind wurde, weiß ich nicht.
                      Gruß
                      gki

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                      • lisetta
                        Erfahrener Benutzer
                        • 03.09.2012
                        • 280

                        #12
                        In einer Seitenlinie habe ich einen Fall, der riecht irgendwie nach verbotener Liebesgeschichte:

                        Die ledige Catharina Johanetta wird gleich zweimal Mutter eines unehelichen Kindes, 1822 und 1827, und beide Male wird der gleiche Mann aus einem Nachbarort genannt, der die Kinder als die seinen anerkennt und auch die Taufurkunde jeweils mitunterschreibt.

                        Bei der zweiten Taufurkunde steht dann ein Randvermerk: Die Eltern ehelichten sich 1832 - da war das ältere Kind schon 10 Jahre alt.

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                        • gki
                          Erfahrener Benutzer
                          • 18.01.2012
                          • 4823

                          #13
                          Zitat von lisetta Beitrag anzeigen
                          In einer Seitenlinie habe ich einen Fall, der riecht irgendwie nach verbotener Liebesgeschichte:

                          Die ledige Catharina Johanetta wird gleich zweimal Mutter eines unehelichen Kindes, 1822 und 1827, und beide Male wird der gleiche Mann aus einem Nachbarort genannt, der die Kinder als die seinen anerkennt und auch die Taufurkunde jeweils mitunterschreibt.

                          Bei der zweiten Taufurkunde steht dann ein Randvermerk: Die Eltern ehelichten sich 1832 - da war das ältere Kind schon 10 Jahre alt.
                          Du schreibst nicht, wo sich dies ereignete, aber in Niederbayern war das damals nicht unüblich. Um sich verheiraten zu dürfen brauchten die Eheleute einen Nachweis, daß sie eine Familie ernähren konnten. Sie mußten also einen Hof erworben oder übernommen haben oder ein Gewerbe oder Handwerk ausüben. Für junge Leute war das damals aber nicht so einfach und daher gab es oft voreheliche Kinder. Auch mehrjährige Abstände zwischen erstem Kind und der Hochzeit waren nicht selten.
                          Gruß
                          gki

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                          • #14
                            Hallo alle miteinander!

                            Ich habe einen richtigen "niedlichen" Sterbeeintrag.

                            Einer meiner Ahnen hatte 1847 ein uneheliches Kind. Dieses hat er anerkannt und auch gewünscht, dass das Kind seinen Familiennamnen erhält. Die Mutter hat er allerdings nie geheiratet.

                            Im Jahre 1850 verstarb er mit 25 Jahren. Im Sterbeeintrag hat der Pastor notiert: "Es war nie verheiratet, hatte aber ein Kind".

                            Gruß Joanna
                            Zuletzt geändert von Gast; 27.04.2013, 18:58. Grund: Änderung Jahreszahl

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                            • roi
                              Erfahrener Benutzer
                              • 15.11.2006
                              • 377

                              #15
                              Noch eine Variante aus früher Zeit, z.B. 1629:
                              hier sind im Billerbecker Kirchenbuch mehrere uneheliche Kinder geboren, Z.B.
                              Arndt , Albert Bierboem (Vater), Arndt Averkamp (Pate)
                              die Mütter sind nicht verzeichnet, wie auch bei den legitimen Kindern nicht. Normalerweise sind sie dann nur über die Hochzeit zu ermitteln, aber wenn die nicht stattgefunden hat, gibt es da keine Chance...
                              In späteren Jahren stehen bei den unehelichen Geburten überwiegend beide Eltern, auch wenn es zu keiner Hochzeit kam.

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