Eheeintrag Tietge/Eggeling, 1809

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  • TBg
    Benutzer
    • 07.05.2015
    • 36

    [gelöst] Eheeintrag Tietge/Eggeling, 1809

    Quelle bzw. Art des Textes: Eheeintrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1809
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: KB Wegenstedt, Preußen/Sachsen
    Namen um die es sich handeln sollte: Tietge, Eggeling, Liestmann, ...


    Liebe Forumsmitglieder,

    Ich würde mich sehr über Hilfe bzw. Korrekturen bei der Transkription des angehängten Kirchenbucheintrags freuen (der zu meiner Freude sehr ausführlich ist, aber leider auch über 3 Seiten im KB geht :-) ). Einen Großteil kann ich entziffern, aber habe noch ein paar kleine Lücken oder bin mir unsicher.

    Code:
    LXXX. Im Jahre ein tausend acht hundert zehn
    den neun und zwanzigsten November um elf
    Uhr des morgens in Gegenwart und mit Zu-
    stimmung der Eltern der Braut, des Ochsen-
    hirten zu Mannhausen Johann Heinrich Egge-
    ling, neun und vierzig Jahre alt, und seiner
    Ehefrau Catharine Sophie geborene Tripler,
    sechs und fünfzig Jahre alt, erschienen in
    Begleitung der unten genannten vier Zeu-
    gen vor mir, Ernst Wilhelm Behrends, dem
    Prediger der Kirchspiele Wegenstedt und Etin-
    gen im Kanton Calvörde, District Neuhal-
    densleben im Elb-Departement, zu der
    einen Seite der Jungeselle und Einlieger
    zu Mannhausen Johann Christoph Tietge, acht
    und dreißig Jahre alt, also volljährig, ge-
    boren zu Mannhausen, und ein Sohn von dem
    verstorbenen Ackermann Johann Heinrich Tiet-
    ge, gestorben zu Mannhausen im Jahre ein
    tausend sieben hundert neun und siebzig, den
    vier und zwanzigsten August, nachmittags
    um drei Uhr, wie dieses die Sterbe-Ur-
    kunde, aufgenommen zu Wegenstedt, den
    
    siebzehnten des Monats November im Jahre ein
    tausend acht und hundert zehn, in ...,
    und dessen Ehefrau, Catharine Juliane ge-
    borene Liestmann, gestorben zu Mannhausen,
    im Jahre ein tausend acht hundert und neun,
    den zehnten Mai, nachmittags um zwei Uhr,
    wie solcher gleichfalls die vorbesagte Sterbe-
    Urkunde darthut [?] und zu der anderen Sei-
    te die Braut und Jungfer Catharine Elisabeth
    Eggeling zu Mannhausen, geboren zu Etingen,
    fünf und zwanzig Jahre alt, volljährige Toch-
    ter von dem vorbesagten Ochsenhirten zu
    Mannhausen Johann Heinrich Eggeling und
    seiner Ehefrau Catharine Sophie geborene
    Tripler. Die Erschienenen haben mir erklärt,
    dass sie sich in der Absicht jetzt vor mir stellten,
    um eine Ehe miteinander einzugehen. Dem
    zu Folge habe ich mit lauter und vernehm-
    licher Stimme vorgelesen: 1) die Geburts-Ur-
    kunde des künftigen Ehegatten, welche in Ge-
    wißheit setzt, daß er in der Gemeinde Mann-
    hausen im Jahre ein tausend sieben hundert
    zwei und siebzig, den sechs und zwanzigsten
    Julii, nachmittags um vier Uhr, geboren
    ist, 2) die Geburts-Urkunde der künftigen
    Ehegattin, welche darthut [?], daß sie zu Etin-
    gen im Jahre ein tausend sieben hundert fünf
    und achtzig, den achtzehten Oktober, abends
    um elf Uhr, geboren ist, 3) die oben schon
    näher besagte Sterbe-Urkunde des Va-
    ters und der Mutter des Bräutigams,
    4) die Sterbe-Urkunde der Großmutter
    des Bräutigams, der Anna Elisabeth ge-
    borene Rickmanns, verehelichte Liestmann,
    welche bezeugt, daß sie zu Zilbeck [?] im Jahre
    ein tausend sieben hundert und neun und
    dreißig, den sechsten Oktober, gestor-
    ben ist, 5) die in der Kirche zu Wegenstedt
    erfolgten Aufgebote, nämlich zum ersten
    Male den achtzehnten und zum zweiten Ma-
    le den fünf und zwanzigsten November
    des laufenden Jahres. Besagte Aufgebo-
    te sind an der Kirchthür am Tage des ersten
    Aufgebots bis heute angeschlagen gewesen,
    
    und ist darauf kein Einspruch erfolgt. Auch hat der
    Bräutigam eidlich versichert, daß er wisse, daß
    sein Großvater mütterlicher Seits als Soldat
    im Kriege verstorben sei, wodurch er daher
    verhindert wurde, die Sterbe-Urkunde des-
    selben beizubringen. Was aber die Großel-
    tern des Bräutigams väterlicher Seits be-
    trifft, so sollen dieselben nach der ...
    Aussage des Bräutigams zwar hier zu Mann-
    hausen verstorben sein, aber ihre Sterbe-Ur-
    kunde hat sich darum nicht beifügen lassen kön-
    nen, weil zu der muthmaßlichen Zeit das
    hiesige Kirchen-Register sehr mangelhaft
    geführt worden ist. Die vier gegenwär-
    tigen Zeugen haben des Bräutigams Aussa-
    gen dahin bekräftigt, daß sie ebenfalls
    dasselbe, nicht mehr und nicht weniger, zu
    den gedachten [?] Großeltern zu sagen wüßten.
    Nachdem ich nun die vorigen Documente ...
    ..., da die künftigen Ehegatten nicht Schrei-
    ben können, mit einem ...
    und der gegenwärtigen Urkunde hinzugefügt
    habe, ... das ...
    Titels des Gesetzbuchs ..., welcher die
    Ueberschrift "... der Ehe" führt, verlesen
    habe, so habe ich den Bräutigam gefragt:
    ob er die gegenwärtige Jungfer Catharine
    Elisabeth Eggeling zu seiner Ehefrau nehmen
    wolle? Und gleichfalls die Braut: ob sie den
    gegenwärtigen Junggesellen und Einlieger
    Johann Christoph Tietge zu ihrem Ehemann
    nehmen wolle? Hierauf haben bedachte [?]
    Johann Christioph Tietge und Catharine Elisa-
    beth Eggeling geantwortet, und mit lauter
    und verständlicher Stimme erklärt, daß sie
    sich gegenseitig zu Ehegatten nehmen wollten.
    Meine darauf an sie gerichtete Frage:
    ob sie in Gemeinschaft der Güter leben woll-
    ten? haben sie mit Ja beantwortet. Je Ge-
    mäßheit [?] alles dessen habe ich dann im Namen
    des Gesetzes den ..., daß*sie,
    Johann Christoph Tietge, und Catharine Elisabeth Eggeling
    
    durch die Ehe mit einander vereinigt seien. Ue-
    ber alles dieses habe ich die gegenwärtige Ur-
    kunde, welche, da die Brautleute, die Eltern
    der Braut, und drei der gegenwärtigen Zeu-
    gen, nämlich
    1) der Ackermann zu Mannhausen, Johann Hein-
    rich Tietge, acht und vierzig Jahre alt, ein Bru-
    der des Bräutigams,
    2) der Halbspänner zu Mannhausen, Gottfried
    Kriege, sechs und fünfzig Jahre alt, Schwager
    des Bräutigams,
    3) der Hirte zu Etingen, Johann Friedrich ...
    ..., sechs und fünfzig Jahre alt, der eine
    Schwester von der Mutter der Braut zur Ehe-
    frau hat,
    nicht schreiben können, von dem vierten Zeugen,
    dem Einlieger zu Mannhausen, Johann
    Georg Christian Eggeling, zwei und vierzig
    Jahre alt, einem Bruder von dem Vater
    der Braut, und von mir nach vorherge-
    gangener deutlicher Vorlesung, unterschrie-
    ben worden ist, an oben ... Tage
    und Jahre aufgenommen, auch dieselbe in
    die ... Register eingetragen.
      Johann Georg Christian Eggeling
      Ernst Wilhelm Behrends.
    Vielen Dank!
    Tobias
    Angehängte Dateien
  • hhw
    Erfahrener Benutzer
    • 25.10.2015
    • 655

    #2
    Hallo Tobias,
    für die erste Seite:

    gen vor mir, Ernst Wilhelm Behrendt, dem
    densleben im Elb-Departement, von der
    gewesenen Ackermann Johann Heinrich Tiet-

    Die mittleren Seiten bräuchten eine bessere Auflösung.

    letzte Seite:
    3) der Hirte zu Etingen, Johann Friedrich Win- ter, sechs und fünfzig Jahre alt, der eine
    ben worden ist, an oben angeführtem Tage
    die doppelten Register eingetragen.

    VG, Hans
    Zuletzt geändert von hhw; 16.09.2017, 16:52.

    Kommentar

    • ChrisvD
      Erfahrener Benutzer
      • 28.06.2017
      • 1100

      #3
      ich lese Behrends, vgl. auch die Unterschrift.

      S. 2-3
      Gewißheit setzt
      solches gleichfalls
      von der anderen Sei-
      daß sie sich
      verehelichten Liestmann
      nach der eidlichen
      nicht weniger, von
      Documente wel-
      che ich
      mit einem Handzuge versehen
      habe, ingleichen das sechste Capitel des fünften
      Titels des Gesetzbuchs Napoleon, welcher die
      Ueberschrift " von der Ehe" führt, verlesen
      Hierauf haben gedachte
      In Ge-
      mäßheit
      des Gesetzes den Ausspruch gethan
      Zuletzt geändert von ChrisvD; 16.09.2017, 19:43.
      Gruß Chris

      Kommentar

      • TBg
        Benutzer
        • 07.05.2015
        • 36

        #4
        Hallo Hans, hallo Chris,

        vielen, vielen Dank! :-) Das hilft mir sehr viel weiter. Wenn man weiß, was man erkennen muss, liest es sich viel einfacher :-)

        Beste Grüße,
        Tobias

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