Zurück   Ahnenforschung.Net Forum > Allgemeine Diskussionsforen > Militärbezogene Familiengeschichtsforschung
Hier klicken, falls Sie Ihr Kennwort vergessen haben.

Hinweise

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
  #1  
Alt 02.10.2007, 21:35
rosaria rosaria ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 24.07.2007
Beiträge: 10
Standard Wie erfuhren nichteheliche Kinder vom Tod ihres Vaters?

Unter

Wie ein nichteheliches Kind finden, von dem man nur weiß, dass es es gibt?

habe ich geschildert, dass es mir um die Suche nach einem nichtehelichen Kindes des Großvaters meines Mannes geht.

Der Name des Kindes ist nicht bekannt.

In diesem Zusammenhang beschäftigt mich die Frage, ob und wie die nichtehelichen Kinder (und deren Mütter) eines gefallenen Soldaten benachrichtigt wurden.

Anders herum: Welche "nächste Angehörige" wurden benachrichtigt?

In meinem Fall ist die Beurkundung erst in 1948 erfolgt, obwohl der Soldat bereits in 1945 gefallen war. (Die Familie erhielt die Todesnachricht unmittelbar.)

Was (außer den Kriegswirren) könnte der Grund sein? Hat die Familie erst in 1948 eine Sterbeurkunde benötigt? Z. B. zur Beantragung der Hinterbliebenenrenten?

Die Ehe war ja geschieden. Soweit ich weiß, gab es damals die Möglichkeit, dass so eine Scheidung rückgängig gemacht werden konnte und dass die "Witwe" dann doch die Kriegerwitwenrente bekam.

Bei der Oma meines Mannes war es so. Sie bekam die Rente, obwohl sie geschieden gewesen war.

Wo kann ich eventuell etwas darüber nachlesen? Dieses Thema interessiert mich auch allgemein.

Jaaaaa, und dann hat ja das nichteheliche Kind auch eine Sterbeurkunde benötigt, um die Halbwaisenrente zu beantragen. Und irgendwas wusste der Vormund meiner Schwiegermutter davon.

Danke für Euer Interesse.

rosaria
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 02.10.2007, 22:29
Friedhard Pfeiffer Friedhard Pfeiffer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.02.2006
Beiträge: 5.079
Standard RE: Wie erfuhren nichteheliche Kinder vom Tod ihres Vaters?

Zitat:
Die Ehe war ja geschieden. Soweit ich weiß, gab es damals die Möglichkeit, dass so eine Scheidung rückgängig gemacht werden konnte und dass die "Witwe" dann doch die Kriegerwitwenrente bekam.
Für Ehen, die vor dem 01. Juli 1977 geschieden wurden, war das Verschuldensprinzip maßgebend. Seit dem 01. Juli 1977 kommt es "nur" noch darauf an, dass die Ehe gescheitert ist.
Insofern mußte die Scheidung nicht "rückgängig" gemacht werden, es genügte, dass die Ehe aus dem [berwiegenden] Verschulden des Mannes geschieden wurde. Dann war der Mann unterhaltspflichtig. Nach seinem Tode stand der geschiedenen Witwe eine sog. Geschiedenenwitwenrente zu. Vielleicht besorgen Sie sich mal beim damals zuständigen Landgericht das Scheidungsurteil. Daraus können sie dann alles entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhard Pfeiffer
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wo kann ich das Wappen meines Vaters finden AlAvo Heraldik und Wappenkunde 6 23.05.2008 10:23
Abstammungsurkunde des Vaters, geboren 1927 in Demmin Friedel Mecklenburg-Vorpommern Genealogie 12 05.03.2008 15:30
Liste der Familiennamen des Kreises Luditz Fehrle Böhmen, Mähren, Sudetenland, Karpaten Genealogie 0 03.02.2008 12:13
Bruder meines Vaters war bei der SS Doberlin Militärbezogene Familiengeschichtsforschung 5 14.03.2007 00:43

Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 16:36 Uhr.