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  #11  
Alt 15.01.2016, 09:29
Dunkelgraf
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Zitat von rikadel Beitrag anzeigen
Auf dem Hof gibt es einen ältesten und einen jüngsten Sohn; der Vater stirbt, als der älteste 16 Jahre alt ist, die Mutter lebt noch 11 Jahre.
Beide Söhne bleiben nachweislich im gleichen kleinen Ort und heiraten; bei der Geburt der ersten Kinder werden beide als "Inwohner" bezeichnet - der älteste jedoch später als "Bauer", während der jüngste eine Pachtstelle im Nachbarort übernimmt.
Hi Ridkal,

ich habe das auch mal für mein Heimatdorf untersucht (40 Höfe). Da hat sich einiges ergeben. u.A. habe ich festgestellt, dass einige Familien doch durchaus mehrere Höfe besaßen, die sie dann auch verpachteten oder von einem Hof aus bewirtschafteten und nur das Haus vermieteten. Was ich schnell gelernt habe, war mich von der Vorstellung zu verabschieden, dass die Höfe über Jahrhunderte und Generationen im Familienbesitz blieben. Nein, die wurden munter hin und her verkauft, geteilt, gedrittelt und geviertelt, und dann mal wieder alles zusammengekauft. Selten blieb ein Hof mehr als zwei Generationen in der gleichen Familie.

Kann der ältere Sohn, nicht eventuell den Hof von seinem Paten übernommen haben (oft üblich wenn dieser keine Kinder hatte) oder sich den Hof erheiratet haben? (dabei muss die Frau nicht mal aus diesem Dorf sein, aber vielleicht ihre Mutter oder Großmutter?)

Junge Ehepaare bezogen häufig ein Mietshaus oder auch einen kleinen Pachthof, wenn die Eltern den eigenen Hof noch bewirtschafteten und kehrten erst später in den eigenen Hof zurück. u.U. lag das auch an familiären Zerwürfnissen. Da sich Pachtzeiten meist auf 3 Jahre beliefen, ist das die Zeit wo einem plötzlich mitten drin ein bis 2 Kinder fehlen bei der Suche, die dann oft in einem anderen auch weit entfernten Kirchenbuch stehen.

Gruß
Dunkelgraf
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  #12  
Alt 24.11.2016, 22:05
Benutzerbild von Heike Irmgard
Heike Irmgard Heike Irmgard ist offline weiblich
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Registriert seit: 22.11.2016
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Hallo,

meine Erfahrung mit der Bezeichnung "Inwohner" in den KB des Frankenwalds: Inwohner bedeutet ungefähr das gleiche wie heute Einwohner, also jemand, der im Ort wohnt (der aber wahrscheinlich i. U. zum heutigen Einwohner eigenen Besitz haben mußte; der Begriff wird also ganz anders als in Gegenden wie z. B. dem Böhmerwald verwendet, wo mit dem Inmann, Inwohner der Mieter ohne eigenen Hausbesitz gemeint ist). Bis ca. 1750 ist in den oberfrk. KB, wenn der Begriff "Inwohner" allein verwendet wurde, meist jemand gemeint, der von Beruf Bauer war; bei Handwerkern hieß es dann regelmäßig "Inwohner und Müllermeister", "Inwohner und Leinweber" etc. Nach 1750 wird auch "Inwohner und Bauer" üblich.

Pächter wurden meist "Beständner" genannt; wenn der Ausdruck "Pächter" oder "Pachtmann" verwendet wurde, waren es bei meinen Vorfahren Pächter von adligen Gutshöfen, die bis ca. 1650 meist von Verwaltern bewirtschaftet wurden und später oft an bäuerliche Pächter vergeben wurden. Eine andere Bezeichnung dafür war "Halbbauer". Bei dem Begriff "Pächter" bin ich mir aber nicht sicher, ob man das, was ich bei meinen Vorfahren glaube herausgefunden zu haben, auch wirklich verallgemeinern kann (habe noch zu wenig Vergleichsfälle ausgewertet).

Gruß von Heike
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