Hallo,
mein Urgroßvater wurde 1857 als uneheliches Kind in Sulzbach/Kocher geboren - sein Bruder*1860 auch unehelich.
Der Vater ist identisch Johann Georg Holl - Dienstknecht in Vellberg.
Bei der Heirat von meinem Urgroßvater 1893 ist der Vater als Bauer in Gründelhardt genannt - aber nicht als verstorben.
Die Mutter verstarb 1873 und f. die Kinder wurde eine Pflegschaft eingerichtet. Die Infos darauf sind nicht ganz eindeutig.
Bei dem ersten Kind wurde der Vater als ledig angegeben. Bei dem zweiten als verstorben. Die Pflegschaft wurde 1880 datiert. Wann und ob der Vater verstorben ist, geht daraus nicht hervor (s.oben).
Habe mir die Kirchenbücher v. Gründelhardt angeschaut, aber da ist kein Johann Georg Holl der passen könnte. Im Umfeld gibt es einige dieses Namens.
Jetzt zu meiner Frage:
Beim dem ersten Kind*05.11.1857 wurde vermerkt - Namensgebung 18.01.1858 und bei dem zweiten Kind*30.10.1860 - Namensgebung 12.10.1861 (da war er also noch am Leben).
Wo musste der Vater die Anerkennung vornehmen lassen? Er hat nicht im Wohnort der Mutter/Kinder gelebt. Vielleicht komme ich darüber weiter, da die Berufsangabe - Dienstknecht in Vellberg - nicht weiterhilft.
Vielen Dank für eure Hilfe
Monika
mein Urgroßvater wurde 1857 als uneheliches Kind in Sulzbach/Kocher geboren - sein Bruder*1860 auch unehelich.
Der Vater ist identisch Johann Georg Holl - Dienstknecht in Vellberg.
Bei der Heirat von meinem Urgroßvater 1893 ist der Vater als Bauer in Gründelhardt genannt - aber nicht als verstorben.
Die Mutter verstarb 1873 und f. die Kinder wurde eine Pflegschaft eingerichtet. Die Infos darauf sind nicht ganz eindeutig.
Bei dem ersten Kind wurde der Vater als ledig angegeben. Bei dem zweiten als verstorben. Die Pflegschaft wurde 1880 datiert. Wann und ob der Vater verstorben ist, geht daraus nicht hervor (s.oben).
Habe mir die Kirchenbücher v. Gründelhardt angeschaut, aber da ist kein Johann Georg Holl der passen könnte. Im Umfeld gibt es einige dieses Namens.
Jetzt zu meiner Frage:
Beim dem ersten Kind*05.11.1857 wurde vermerkt - Namensgebung 18.01.1858 und bei dem zweiten Kind*30.10.1860 - Namensgebung 12.10.1861 (da war er also noch am Leben).
Wo musste der Vater die Anerkennung vornehmen lassen? Er hat nicht im Wohnort der Mutter/Kinder gelebt. Vielleicht komme ich darüber weiter, da die Berufsangabe - Dienstknecht in Vellberg - nicht weiterhilft.
Vielen Dank für eure Hilfe
Monika
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