Ärger mit genealogie.de & Co. (Abzock-Seiten)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Ärger mit genealogie.de & Co. (Abzock-Seiten)

    Hallo,
    habe eine Mahnung von genealogie.de über 60€ bekommen. Habe mich dort zwar angemeldet, mir war aber in keinster Weise klar, dass dies was kostet. Ergebnisse hab ich auch keins bekommen. Hab ich eine Chance was dagegen zu tun. Fühle mich absolut getrogen. Nach dem Telefonat erst recht. Ich habe die Vermutung, so routiniert wie dort meine Einwände abgeschmettert wurden, dass dies eine üble Masche ist. Würde mich über Infos sehr freuen. Danke.

  • #2
    RE: Ärger mit genealogie.de

    In unserem Politik & Recht Blog auf Blogg.de finden Sie Spannende Beiträge zu politischen und rechtlichen Themen, die uns alle bewegen!


    Musterbrief ist auf obengenannter Seite zu finden

    Ausserdem könnte man die Verbraucherzentrale einschalten:

    Verbraucherzentrale Berlin e.V.

    Bayreuther Str. 40, 10787 Berlin
    Tel.: 030-21 485-0
    Fax: 030-2 117 201
    eMail: mail(a)verbraucherzentrale-berlin.de

    Kommentar


    • #3
      Auch ich bin drauf rein gefallen

      Eigentlich gehöre ich zu den Leuten, die nie auf so etwas rein fallen. Aber wer kann auch schon damit rechnen, dass man trotz sich 10-mal Durchlesens der AGBs ein Vertrag abschließt in dem man sich alleine registriert. Ich kann auch nur empfehlen da gegen an zu gehen und nicht zu zahlen, denn wo kommen wir hin wenn wir solchen Betrügern unser Geld geben müssten ...

      Ich werde es auf jeden Fall auch machen, per E-Mail hab ich es schon 1-mal
      und dann schau ich mal weiter. Hier ist der Text vom Verbraucherschutz:

      Sehr geehrten Damen und Herren,
      hiermit widerspreche ich dem, in der Rechnung vom 09.10.2006 aufgeführten, Vertrag.
      Ich habe irrtümlicherweise eine Erklärung ohne Kenntnis über deren genauen Inhalt abgegeben.
      Aus diesem Grund fechte ich den Vertrag gemäß § 119 BGB an, da ich bei genauer Kenntnis der Sachlage diesen Vertrag nicht eingegangen wäre. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und verständlich vor Abgabe der Anmeldung
      mitgeteilt wurden und in mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge nicht Rechnung getragen wurde. Die ganz offensichtlich sehr hohe Anzahl der bei ihnen eingehenden
      Widerrufe belegt dieses eindeutig.

      Daher ist die Vertragsgestaltung mangelhaft und bereits aus diesem Grunde ist die Rechtsgültigkeit
      des Vertrages zweifelhaft.

      Desweiteren trete ich mit Verweis auf §§5e, 6 KSchG von dem geschlossenen Vertrag mit Ihrer Firma,
      mit sofortiger Wirkung zurück. Da Sie die gesetzlichen Erfordernisse gem. §§ 5e, 6 KSchG nicht erfüllt haben ist mein unwissentlich geschlossener Vertrag mit Ihrer Firma ungültig und die Zahlungsaufforderung hinfällig.
      Ersatzweise nehme ich mit sofortiger Wirkung mein Recht auf Widerruf meiner Erklärung in Anspruch.

      Ich ersuche Sie um eine schriftliche Bestätigung für den Erhalt dieses Schreibens und darauf folgend,
      um Löschung meiner sämtlichen bei Ihnen gespeicherten Daten. Weiter untersage ich Ihnen ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte.


      Hochachtungsvoll, ...

      Kommentar

      • Bernhard Leiß
        Benutzer
        • 03.05.2006
        • 78

        #4
        RE: Auch ich bin drauf rein gefallen

        Hallo zusammen,
        soeben bekam ich eine E-Mail von genealogie.de:

        Was bedeutet Dein Name?
        Mit einer kurzen Darstellung und dem Button: JETZT ANMELDEN!

        Ganz unten steht noch wie sie zu meiner E-Mail Adresse gekommen sind.

        Sie erhalten diese Information, weil Sie sich auf einem unserer Portale oder bei
        einem unserer Kooperationspartner fuer diesen Info-Service angemeldet haben.

        Ihr Team von Auf den Punkt


        Kann mich gar nicht daran Erinnern!!!!! Die Probieren wohl alle Mittel aus.

        Gruß
        Bernhard
        "Wenn Ihr Eure Augen nicht gebraucht, um zu sehen, werdet Ihr sie brauchen, um zu weinen." J.P.S.

        Kommentar

        • Christian Benz
          Administrator
          • 30.03.2003
          • 2943

          #5
          Hallo!

          Informationen gibt's auch im GenWiki:


          Gruß,
          Christian

          Kommentar

          • Svenja
            Erfahrener Benutzer
            • 07.01.2007
            • 4327

            #6
            Guten Tag

            So viel ich weiss, reicht eine solche Mitteilung per E-Mail rechtlich nicht aus. Sie muss schriftlich per Post, am besten per Einschreiben, erfolgen. Bei einer Mail kann der Empfänger leicht behaupten, er hätte sie niemals erhalten oder aus Versehen gelöscht, bevor er sie gelesen hat. Bei einer solchen Mitteilung per Einschreiben, kann er nicht behaupten, dass er sie nicht erhalten hat, denn dann gibt es ja Zeugen. So wird es jedenfalls rechtlich bei uns in der Schweiz gehandhabt.

            Gruss
            Svenja
            Meine Website über meine Vorfahren inkl. Linkliste:
            https://iten-genealogie.jimdofree.com/

            Interessengemeinschaft Oberbayern http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=38

            Interessengemeinschat Unterfranken http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=37

            Interessengemeinschaft Sudetendeutsche http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=73

            Kommentar


            • #7
              Ich bin leider auch darauf reingefallen, aber ich habe eine Frage. Zum Zeitpunkt als ich auf das "Ja bin einverstanden" Button gedrueckt habe und nach deren Meinnung den vertrag eingegangen bin war ich noch minderjährig sprich 17 jahre alt. Wie wird denn es dort gehandt habt?
              Weis das jemand?

              Ich habe beim anmelden nicht meine richitge addresse angegeben, muss ich jetzt trotzdem fürchten das die meine echte addresse rausfinden?

              mfg Sascha

              Kommentar

              • Sir William

                #8
                RE: Ärger mit genealogie.de

                Hallo zusammen!

                ... und noch einer, der mit Genealogie.de im Clinch liegt .... Und zwar schon seit November. Habe 5 Wochen nach meiner Teilnahme an einem Gewinnspiel auch selbige dubiose Rechnung erhalten und erst einmal nicht gezahlt. Nach der Mahnung habe ich dann die Verbraucherzentrale eingeschaltet, die zwar 19 Euro verlangen, aber dafür mit brauchbaren Informationen aufwarten.
                Die letzte Frist zur Zahlung 'vor Einschaltung eines Inkasso-Unternehmens' ist vorgestern abgelaufen. Ich habe ein Einschreiben mit in etwa dem Wortlaut, wie er auch von Atzerus widergegeben wurde, von meiner Verbraucherzentrale (VZ) bekommen. Jetzt warten wir mal ab, was sich tut. Nach Meinung der VZ kann durchaus das eine oder andere Schreiben, auch von einem Inkassobüro, kommen - jedoch soll man darauf nicht reagieren, Zahlung weiter verweigern. Erst nach einem eventuellen gerichtl. Mahnbescheid muss innerhalb von 2 Wochen mit dem angehängten Formular schriftlich Widerspruch eingelegt werden bei eben diesem Gericht. Danach sollte eigentlich die Rücknahme von Seiten Genealogie.de erfolgen, wie es wohl schon häufiger von geneppten "Kunden" berichtet wurde ...
                Schönen Gruß und viel Erfolg
                Sir William

                Kommentar

                • Gerda
                  Erfahrener Benutzer
                  • 22.07.2004
                  • 132

                  #9
                  Hallo,

                  ich möchten allen Betroffenen empfehlen eine Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle oder direkt bei der Staatsanwaltschaft zu stellen, wegen des Verdachts des Internetbetruges. Der Anzeige sollten Beweise wie z.B. Sreenshots oder Kopien evtuellen Schriftverkehrs beigefügt werden.

                  Wer möchte kann auch "genealogie.de" nur mitteilen, dass er/sie Strafanzeige gestellt hat oder stellen wird. Ohne jede weiteren Erkärungen dazu. Möglicherweise ist dann Ruhe im Karton.

                  Auf Anzeigen, die gestellt werden, ermittelt die Staatsanwaltschaft.

                  Auch würde ich keine Zahlungen leisten, solange die Sache nicht zweifelsfrei geklärt ist.

                  Ich persönlich halte tunlichst meine Finger still, sobald auf einer Seite Geld gefordert wird und ich meinen Namen und meine Anschrift angeben soll. Es sei denn, ich bin 100%ig sicher, dass diese Seite seriös ist.

                  Viele Grüße
                  Gerda

                  Kommentar

                  • Sascha Ziegler
                    Erfahrener Benutzer
                    • 29.03.2003
                    • 133

                    #10
                    Die Verbraucherschützer warnen eindringlich davor, solche Rechnungen zu zahlen. Dummerweise gibt es teilweise sogar Verwechslungen mit unserer Firma Genealogie-Service.de GmbH, da es etwas ähnlicht klingt. Daher auch unsere Warnung auf der Homepage.

                    Ich kann da nur sagen: Weg mit der Rechnung in den Müll !

                    Gruß
                    Sascha

                    Kommentar

                    • Frank Mailänder

                      #11
                      Mehrere Links zu Genealogie.de

                      Hallo Miteinander,
                      da sich meine minderjährige Tochter auch angemeldet hat, habe ich mich mit dem Thema ein wenig beschäftigt. Es betrifft sehr viele Personen mittlerweile.

                      In Kürze hier nur die entsprechenden Links:

                      http://abzockblog.de/genealogiede

                      http://www.juracafe.de/cgi-bin/forum5/main_config.pl?noframes;read=37877

                      http://www.juracafe.de/cgi-bin/forum5/main_config.pl?read=38966

                      http://rotglut.org/nachricht_zeigen.php?id=444&start=1

                      Ist viel zu lesen, beinhaltet aber hat auch etliche nützliche Tipps für weitere Vorgehensweisen.

                      MfG
                      Frank Mailänder

                      Kommentar


                      • #12
                        Hallo,
                        ich bin auch auf den Mist reingefallen und bekomme seit einigen Monaten immer wieder Mails von denen. Habe denen einmal diesen Musterbreif geschickt, aber die geben trotzdem keine Ruhe! Heute kam die zweite Mahnung mit dieser Anmerkung:

                        Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Sinne einer wirtschaftlichen Abwicklung unserer
                        Vertragsverhältnisse den weiteren Einzug einem darauf spezialisierten Inkasso-/Rechtsanwaltsbüros
                        übertragen werden. Dadurch entstehen Ihnen weitere Kosten.

                        Also ich werde denen auch weiterhin nicht antworten, bis ich einen gerichtlichen Bescheid bekomme. Das ist doch okay so? Was meint ihr? Und was mache ich, wenn ich diesen gerichtlichen Bescheid im Briefkasten finde?

                        LG
                        rolleyes

                        Kommentar

                        • Sascha Ziegler
                          Erfahrener Benutzer
                          • 29.03.2003
                          • 133

                          #13
                          Original von rolleyes

                          Und was mache ich, wenn ich diesen gerichtlichen Bescheid im Briefkasten finde?
                          Sollte ein Mahnbescheid kommen, dann Widerspruch einlegen. Dann müssen die erst einmal klagen und das ist viel zu teuer. Denn die werden Probleme damit bekommen, die Forderung durchzusetzen.

                          Gruß
                          Sascha Ziegler

                          Kommentar


                          • #14
                            So ich habe heute einen Brief von genealogie im Briefkasten gehabt.
                            Eine "Letzte Mahung". Da steht das gleiche zum Inkassobüro, wie in der E-mail.
                            Muss ich darauf antworten?
                            Was kommt als nächstes?
                            Erstmal Post vom Inkassbüo, nehme ich mal an. Darauf muss ich auch noch nicht antworten, oder?
                            Und dann kommt erst der gerichtliche Bescheid, nehme ich an.
                            Wie lege ich da am besten Widerspruch ein, also was schreibe ich da? Ich kenne mich mit sowas leider überhaupt nicht aus :/

                            Ich mach mir langsam echt Sorgen...

                            Kommentar

                            • Lars Heidrich
                              Erfahrener Benutzer
                              • 18.09.2006
                              • 145

                              #15
                              Im Prinzip sollte auf jedes Schreiben von Genealogie.de oder deren beauftragten Inkassobüros oder Rechtsanwälten in der Art geantwortet werden, dass klar und unmissverständlich die Forderung wegen des Verdachtes des Internetbetruges abgewiesen wird und bei weiterer Belästigung auch noch Strafanzeige wegen Internetbetruges und fortlaufender Belästigung gestellt wird.

                              Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft sind kostenfrei, bei direkter Klage muss der Kläger in Vorkasse gehen, ohne dem läuft bei Gericht gar nichts.

                              Nicht zuvergessen ist, dass der Nachweis eines rechtsgültigen Vertrages und der entsprechenden Vollmachten dem Betroffenen (mindestens in Kopie) vorzulegen sind. Andererseits kann der Betroffene auch noch die beauftragte Firma wegen Beitreibung rechtswidriger Forderungen anzeigen. Dies hilft meisten, um die Sache im Sande verlaufen zu lassen.

                              Mustertext:

                              Sehr geehrte Damen und Herren,

                              hiermit widerspreche ich allen in Ihrem Schreiben vom ...... genannten Forderungen, weil der angebliche Vertrag unter falschen Voraussetzungen und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen wurde.

                              Desweiteren mache ich daruaf aufmerksam, dass Ihrem Schreiben die notwendige Befugnis fehlt und in keinster Weise der Nachweis der Rechtsgültigkeit des erschlichenen Vetrages erbracht wurde.

                              Sollte innerhalb von sieben Tagen die Nachweise nicht erbracht werden, behalte ich mir rechtliche Schritte vor gegen Sie und Ihren Auftraggeber
                              vor.

                              Mit freundlichen Grüssen!



                              Ich denke diese Textgestaltung sollte ausreichen und die Firmen weitestgehend abschrecken den Betroffenen weiter zu nerven.

                              Gruß! Lars

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X