puncto furti

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  • Baptist
    Erfahrener Benutzer
    • 27.09.2010
    • 426

    puncto furti

    Liebe Lateiner,
    In einem Taufeintrag 1767 heißt es:
    Pater: Johann Koch, welcher aber gegenwärtig "puncto furti" ausgetretten
    Mater: Catharina, welche aber unschuldig.
    Es handelt wohl um eine Straftat, aber welche ?
    Ein Servus aus der Schanz
    Baptist
  • gki
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2012
    • 4823

    #2
    Hallo Baptist,

    aufgrund des eher kläglichen Kontexts würd ich auf "vorehelichen Beischlaf" vulgo "fornicatio" tippen.

    Ist es so schwer, gleich mit den Fakten rauszurücken? Welches Taufbuch? Katholisch, evangelisch? Vielleicht nen Scan?
    Gruß
    gki

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    • Frank K.
      Erfahrener Benutzer
      • 22.11.2009
      • 1318

      #3
      Hallo Baptist,

      nachdem ich meinen "Stowasser" konsultiert habe, kann es auch Diebstahl, oder eine "heimliche Liebschaft" sein.
      siehe lateinisches Wort "furtum" (furti, Neutrum)
      Viele Grüße
      Frank
      Gegenwart ist die Verarbeitung der Vergangenheit zur Erarbeitung der Zukunft

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      • Alter Mansfelder
        Super-Moderator
        • 21.12.2013
        • 4661

        #4
        Hallo zusammen,

        ausgetreten bedeutet weggelaufen. Furtum ist der Diebstahl. Der Kindsvater war also wegen Diebstahls flüchtig.

        Es grüßt der Alte Mansfelder
        Gesucht:
        - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
        - Tote Punkte in Ostwestfalen
        - Tote Punkte am Deister und Umland
        - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
        - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
        - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

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        • Anna Sara Weingart
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2012
          • 15113

          #5
          Hallo
          "puncto furti" = "wegen Diebstahls"
          Quelle: http://meyersfremmedordbog.dk/ordbog...&last_id=60153
          Gruss
          Viele Grüße

          Kommentar

          • Baptist
            Erfahrener Benutzer
            • 27.09.2010
            • 426

            #6
            puncto furti

            Grüß euch ihr Lieben,

            herzlichen Dank für die vielseitige Deutung des Eintrages "puncto furti"
            in einem Taufeintrag. Er ist also wegen eines Diebstahls weggelaufen:
            Er ist aber mit Sicherheit wieder zurückgekommen, denn er hatte noch
            fünf weitere Kinder in seiner Ehe. Über eine evtl. Strafe ist mir leider nichts
            bekannt.
            Ein Servus aus der Schanz
            Baptist

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            • Anna Sara Weingart
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2012
              • 15113

              #7
              Hallo,
              die Strafe könnte "zeitweilige Verbannung" gewesen sein; er wäre also nicht vor der Strafverfolgung geflüchtet, sondern musste als Strafe austreten aus der Dorfgemeinschaft.
              Gruss
              Viele Grüße

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              • Alter Mansfelder
                Super-Moderator
                • 21.12.2013
                • 4661

                #8
                Hallo,

                bei der zeitlichen (Landes-) Verweisung wurde der Missetäter förmlich über die Grenzen des Jurisdiktionsbezirks gestoßen und mit einem befristeten Betretungsverbot belegt. Als Strafe für kleinere Diebstähle kam dies durchaus in Betracht und mag in der Folge auch passiert sein, wenn ihm die Missetat nachgewiesen werden konnte. Zur Terminologie des Taufeintrags passt es aber (noch) nicht, da "austreten" erst einmal nur "weglaufen" bedeutet. Ich kenne das aus einer Vielzahl von Prozessakten, darum weiß ich es auch so genau(-Modus aus)

                Es grüßt der Alte Mansfelder
                Gesucht:
                - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
                - Tote Punkte in Ostwestfalen
                - Tote Punkte am Deister und Umland
                - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
                - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
                - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

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                • Baptist
                  Erfahrener Benutzer
                  • 27.09.2010
                  • 426

                  #9
                  puncto furtis

                  Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
                  Hallo,
                  die Strafe könnte "zeitweilige Verbannung" gewesen sein; er wäre also nicht vor der Strafverfolgung geflüchtet, sondern musste als Strafe austreten aus der Dorfgemeinschaft.
                  Gruss
                  Hallo Sara,

                  "zeitweilige" Verbannung kann durchaus zutreffen, den bei der Geburt seines zweiten Kindes zwei Jahre später war er wieder anwesend.
                  Ein Servus aus der Schanz
                  Baptist

                  Kommentar

                  • Friedrich
                    Moderator
                    • 02.12.2007
                    • 11323

                    #10
                    Moin Baptist,

                    Zitat von Baptist Beitrag anzeigen
                    bei der Geburt seines zweiten Kindes zwei Jahre später war er wieder anwesend.
                    irgendwie finde ich, es wäre wichtiger gewesen, wenn er etwa 9 Monate vor der Geburt anwesend war...

                    Friedrich
                    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

                    Kommentar

                    • Baptist
                      Erfahrener Benutzer
                      • 27.09.2010
                      • 426

                      #11
                      puncto furti

                      Grüß Euch Alle,

                      Abschlussbericht zu puncto furti:
                      So könnte es sich zugetragen haben:
                      Der Kindsvater besorgt sich die Taufkerze mangels finanzieller Mittel
                      ohne zu bezahlen und übergibt diese der Kindsmutter, die annahm,
                      dass diese käuflich erworben, sie wird ja als unschuldig bezeichnet.
                      Der Kindsvater nimmt vorsorglich nicht an der Taufzeremonie bei,
                      da er befürchtet verhaftet zu werden. Der Kindsvater ist dann wieder
                      rechtzeitig zu Hause um die Zeugung seines zweiten Kindes zu
                      bewerkstelligen. Fremdeinwirkung schließe ich zu Ehren der Kindsmutter aus.
                      Ich bedanke mich bei allen, die mir bei der Aufklärung geholfen haben.
                      gki bin ich ein wenig gram, da er mich wegen "kläglichen" Text gescholten
                      hat, aber mehr hatte ich nicht zur Verfügung. Übrigens Tippen ist bei
                      unserem Hobby nicht sehr zielführend.
                      Lieber Friedrich, gerne kannst Du diesen Beitrag in die Rubrik "Humoris causa" verschieben.
                      Ein Servus aus der Schanz
                      Baptist

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