Registrieren | Hilfe | Chat | Benutzerliste | Team | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
#1
|
||||
|
||||
Adlige als Taufpaten
Hallo zusammen,
ich frage mich - warum waren Adlige Taufpaten meiner Vorfahren oder derer Geschwister? So habe ich in Kavelstorf in MV z.B. einige Geschwister meiner Vorfahrin wo teilweise alle 3 Taufpaten "von Flotow" waren. Oder in Gudow / Lauenburg einige "von Bülow" zu den Taufpaten gehörten. Die Väter waren Hauswirte oder Kathenmänner. Warum war das so? Sie werden ja kaum "Umgang" mit dem einfachen Volk gehabt haben? Bekamen die Eltern dann daruch ein wenig (finanzielle) Unterstützung für das Kind so das man glücklich darüber war? Wie kam es zu einer Auswahl welches Kind jetzt Taufpaten aus einem Adel bekam usw? Ist mir irgendwie unklar wie diese Situation zustande gekommen sein muss. Ich ging bisher i.d.R. davon aus, dass die Taufpaten und die Eltern sich kannten oder sogar verwandt waren... Es wird ja keine "Taufpatenbörse" gegeben haben wo man sich Taufpaten der Wahl aussuchen konnte Grüße, OlliL |
#2
|
|||
|
|||
hallo olli,
du das war oft gang und gebe und das findest du in einigen bereichen regelmäßig und war quasi "ehrensache" besonders wenn die eltern des täuflings im haus oder auf dem gut arbeiteten lg dominik |
#3
|
||||
|
||||
Hallo OlliL
Ja, und in manchen Gegenden bedeutet das nichtmal, dass die Adligen den Täufling oder die Familie kannten. Es war so eine Art von "den Armen helfen". Such mal noch mit der Suchfunktion im Forum, das Thema gabs hier schon mehrmals . |
#4
|
|||
|
|||
Moinsen von der Kieler-Förde,
hier kann ich aus meiner eigenen Forschung heraus berichten: Wenn die Ahnen einer Gutsherrschaft unterstanden, war es eine Frage der "Höflichkeit", der Gutsherrschaft eine Patenschaft anzubieten, womit oftmals auch "fremdklingende" Vornamen in den Familielinien auftauchen. Bei mir ist es z.B. der mänl. Vorname Tobias, bei den weibl. Vornamen Emerentia. Wie hier schon angeklungen, ließ sich die Herrschaft bei den Taufen vertreten. Je nach Stellung der Eltern war es ein höherer Angestellter, bei höheren Angestellten, wie z.B. ein Gutsverwalter, trat die Herrschaft selber in Erscheinung, teilweise auch deren Kinder, die nicht selten sehr jung waren/sein konnten. I.d.R. ergaben sich aus solchen Patenschaften keine Verpflichtungen, be- achtet man hierbei die Größe eines Gutes, bzw. die Anzahl der Patenschaften Allerdings kann man auch feststellen, dass einige Gutsherrschaften eine intensive Wwe.- und Waisenfürsorge betrieben. Mit den besten Grüssen von der Kieler-Förde Roland |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|