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Umfrageergebnis anzeigen: Kürzeste Zeitspanne zwischen dem Tod des Ehepartners und der neuen Heirat!
Innerhalb von 30 Tagen 14 17,28%
Innerhalb von 2 Monaten 20 24,69%
Innerhalb von 3 Monaten 10 12,35%
Innerhalb von 4 Monaten 6 7,41%
Innerhalb von 5 Monaten 6 7,41%
Innerhalb von 6 Monaten 8 9,88%
Innerhalb von 7 Monaten 1 1,23%
Innerhalb von 8 Monaten 2 2,47%
Innerhalb von 9 Monaten 2 2,47%
Innerhalb von 10 Monaten 1 1,23%
Innerhalb von 11 Monaten 2 2,47%
1 Jahr und länger 9 11,11%
Teilnehmer: 81. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #1  
Alt 30.11.2013, 21:05
maxist maxist ist offline männlich
Benutzer
 
Registriert seit: 19.09.2013
Beiträge: 78
Standard Kürzeste Zeitspanne zwischen Tod des Ehepartners und neuer Heirat!

Hallo,

da es früher üblich war, relativ schnell nach dem Tod des Ehepartners wieder zu heiraten, würde mich interessieren was bei euren Ahnen die kürzeste Zeitspanne zwischen Tod des Ehepartners und neuer Heirat war.

Bei mir liegt die kürzeste Spanne bei 3 Monaten und 6 Tagen.
Christian Fauls erste Ehefrau Anna Schmid starb am 13.02.1739.
Am 19.05.1739 heiratete er Katharina Metzger.
  #2  
Alt 01.12.2013, 11:26
Benutzerbild von Corinne
Corinne Corinne ist offline weiblich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.08.2012
Ort: Luxemburg
Beiträge: 297
Standard

Hallo,

Die erste Frau meines 4xUrgrossvaters starb am 12.5.1820, er heiratete dann 2 Monate danach am 17.7.1820 meine 4xUrgrossmutter.

Zu dem Zeitpunkt war er schon 53 Jahre alt, seine 2te Frau 30 Jahre jünger.
Seine beiden Kinder aus erster Ehe waren schon erwachsen, und älter als seine 2te Frau. Es war also nicht so, dass er schnell eine andere Frau heiraten wollte, damit die Kinder eine Mutter hätten.

Die beiden haben zusammen dann noch 6 Kinder bekomen, zwischen 1821 und 1831.

LG

Corinne
  #3  
Alt 01.12.2013, 19:52
maxist maxist ist offline männlich
Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 19.09.2013
Beiträge: 78
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Hallo Corinne,

so ähnlich war es bei meinem 6xUrgroßvater auch.
Er war 53 Jahre als seine 1. Frau starb, mit der er allerdings keine Kinder hatte.
Mit seiner zweiten Frau, die 26 Jahre jünger war als er, hatte er noch fünf Kinder.
Bei seinem letzten Kind war er 62 Jahre alt.
Gestorben ist er mit 84 Jahren.

Gruß Florian
  #4  
Alt 02.12.2013, 20:54
Anna Sara Weingart Anna Sara Weingart ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.10.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 15.071
Standard Trauerzeit

es gab eine kirchlich vorgeschriebene Trauerzeit die eingehalten werden musste, bevor man wieder heiraten durfte, ich glaube gelesen zu haben, dass es 2 oder 3 Monate waren;
Gruss.
  #5  
Alt 03.12.2013, 08:41
econ econ ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.01.2012
Beiträge: 1.426
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Hallo,

meine 4fachUrgroßmutter starb am 22.09.1847, mein 4fachUrgroßvater ehelichte seine zweite Frau am 20.11.1847, also 59 Tage danach. Und zwar kirchlich, lt. KB-Eintrag. Wenn es so eine Vorschrift gegeben haben sollte, hat man sich offensichtlich nicht daran gehalten.

Lg von Econ
  #6  
Alt 03.12.2013, 18:26
Anna Sara Weingart Anna Sara Weingart ist offline
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Ort: Berlin
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den von mir erwähnten Hinweis hatte ich wohl im Kirchenbuch im 17.Jht.oder 18.Jht einer evang. markgräflich-badischen Gemeinde gelesen; in anderen dt. Staaten, Religionen und Jahrhunderten mag es anders geregelt gewesen sein; ich weiß auch nicht mehr genau wie der Trauerzeitraum war, vielleicht auch nur 6 Wochen. (Vielleicht galt die Regelung auch nur in der Gemeinde, vom Pfarrer durchgesetzt).
Und im 19.Jht. schließlich war die Macht der Kirchen gesunken und ihnen schwerer den Menschen Vorschriften zu machen
Gruss
  #7  
Alt 03.12.2013, 19:30
gki gki ist offline
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Registriert seit: 18.01.2012
Beiträge: 4.820
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Guten Abend!

Zitat:
Zitat von econ Beitrag anzeigen
meine 4fachUrgroßmutter starb am 22.09.1847, mein 4fachUrgroßvater ehelichte seine zweite Frau am 20.11.1847, also 59 Tage danach. Und zwar kirchlich, lt. KB-Eintrag. Wenn es so eine Vorschrift gegeben haben sollte, hat man sich offensichtlich nicht daran gehalten.

Ja, wo der Begriff des Trauerjahres herkommt würde ich mal gerne wissen. Bestimmt nicht aus Niederbayern vor 1800.

Die Umfrage ist eigentlich falsch gestellt, es sollte eher nach dem mittleren Abstand zwischen Tod des einen und der Hochzeit des anderen gefragt werden. Grob geschätzt währen das wohl auch 2-3 Monate...
__________________
Gruß
gki
  #8  
Alt 03.12.2013, 21:14
Benutzerbild von elwetritsche
elwetritsche elwetritsche ist offline weiblich
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Registriert seit: 23.03.2013
Ort: Guntersblum / Rheinhessen
Beiträge: 913
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Hallo!

Wikipedia sagt zu dem Begriff Trauerjahr folgendes:

Zitat:
Trauerjahr ist in der Rechtssprache die Frist, innerhalb deren eine Witwe im Allgemeinen nicht wieder heiraten darf oder durfte. Dieses Konzept ist auf das Römische Recht zurückzuführen.
In Deutschland galt nach dem alten Bürgerlichen Gesetzbuch diese Frist für zehn Monate. Ausnahmen waren dadurch möglich, dass die Witwe nachweisen konnte, dass sie (vom verstorbenen Ehemann) nicht schwanger sei. Dies konnte durch die Untersuchung einer Hebamme geschehen. Die vorzeitige Eheschließung war jedoch nicht ungültig, das Trauerjahr also nur ein aufschiebendes Ehehindernis.
Das österreichische Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch beschränkte die Frist auf sechs Monate für die nichtschwangere Witwe, mit der Möglichkeit der Verkürzung auf drei Monate. Sie musste dann aber auf den so genannten Ehegewinn aus der früheren Ehe verzichten.
Das Trauerjahr hatte eine weitere Bedeutung darin, dass Witwen nach Ableben ihres im Staatsdienst befindlichen Gatten noch ein weiteres Jahr dessen Bezüge erhielten.
Im Trauerjahr wurde eine schwarze bzw. dunkle Bekleidung bei Frauen bzw. ein Trauerflor bei Männern erwartet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Trauerjahr

Mir persönlich waren 12 Monate als Trauerjahr bekannt und das Witwen dieses einhalten mußten um eine mögliche Vaterschaft des Verstorbenen zu bestimmen. Witwer sollten nach Möglichkeit auch das Trauerjahr einhalten, aber wenn kleine Kinder da waren sah man das nicht so eng.
__________________
Liebe Grüße
Elwe

Mit ihren Feld- (Rheinhessen), Wald- (Westerwald) und Wiesen- (Kreis Groß-Gerau) Ahnen.
  #9  
Alt 03.12.2013, 22:12
gki gki ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2012
Beiträge: 4.820
Standard

Zitat:
Zitat von elwetritsche Beitrag anzeigen
Hallo!

Wikipedia sagt zu dem Begriff Trauerjahr folgendes:

http://de.wikipedia.org/wiki/Trauerjahr

Mir persönlich waren 12 Monate als Trauerjahr bekannt und das Witwen dieses einhalten mußten um eine mögliche Vaterschaft des Verstorbenen zu bestimmen. Witwer sollten nach Möglichkeit auch das Trauerjahr einhalten, aber wenn kleine Kinder da waren sah man das nicht so eng.
Guten Abend!

http://books.google.de/books?id=l9JA...ichung&f=false

Offenbar gab es das für Bayern nicht.

"Das bayerische Landrecht und manches Particularrecht kennen gar keine Trauerzeit".
__________________
Gruß
gki
  #10  
Alt 04.12.2013, 11:27
Benutzerbild von Cardamom
Cardamom Cardamom ist offline weiblich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.07.2009
Ort: Oberfranken
Beiträge: 2.023
Standard

Liebe Forschende,

eine gute Umfrage.
Ich war schon immer ein bissl schockiert über den Zeitraum von weniger als 2 Monaten, bis mein Urgroßvater nach dem Tod seiner 1. Frau eine neue Ehe mit meiner Urgroßmutter eingegangen ist. Seine Kinder waren da schon mindestens 16, also scheidet das eigentlich aus als Argument, oder?
Allerdings hatte sie (die 2. Frau) ein uneheliches 10jähriges Mädchen - aber dann müssen die beiden sich doch schon länger gekannt haben .... was ja wieder Anlaß zu Spekulationen gibt.
Oder, noch eine Möglichkeit: der gute Mann wollte auf eine gute fränkische warme Mahlzeit am Tag, aufs Hemden-gewaschen-und-gebügelt-kriegen nicht verzichten - für manchen doch sicher auch ein Grund zum Heiraten ...


Sterbedatum der 1. Frau: 15.10.1917
Heiratsdatum mit der 2. Frau: 22.12.1917 = 37 Tage

liebe Grüße
Cornelia
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