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#1
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Beerdigung nachts?
Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1694 Region, aus der der Begriff stammt: Bayreuth Hallo in die Runde, ich bin auf einen, wie ich finde, eigenartigen Beerdigungseintrag eines Säuglings gestoßen: Sonnabend den 3. Martii Ist nachts umb Gotts Willen begraben, Martin Örtels bürgers und Zieglers alhier Jagdtauffers töchterlein Ihres Alters ¼ stundt. Den Begriff "Jagdtaufe" konnte ich herausfinden: Es war eine Nottaufe durch Laien, vermutlich entstanden aus "Jähtaufe". Da hat offensichtlich der Vater sein Kind getauft. Weshalb bekam es aber dann keinen Namen? Hat dies der Vater in der Eile vergessen und so blieb der Säugling ohne Name? Warum ist die Beerdigung nachts gewesen? Vielleicht wurde die Taufe nicht rechtmäßig anerkannt? Wäre so etwas nicht doppeltes Leid für die Familie? Ist jemandem von euch schon einmal solch ein Eintrag begegnet? Viele Grüße Jettchen |
#2
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Hallo,
unter "nachts" wurde früher auch "abends" verstanden: http://woerterbuchnetz.de/DWB/?sigle...01662#XGN01662 - dort unter 2) zu finden "nächts" = am vergangenen abend: http://woerterbuchnetz.de/DWB/?sigle...01663#XGN01663 Gruss Geändert von Anna Sara Weingart (04.04.2017 um 23:37 Uhr) |
#3
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Zitat:
ich habe auch schon öfters Beerdigungseinträge von notgetauften Kindern gesehen, in denen kein Name angegeben war. Ich habe jetzt leider nicht mehr im Gedächtnis, ob ich bei einem solchen Kind auch einmal einen Vornamen gelesen habe; ich glaube fast nein. Vielleicht weiß hier jemand mehr dazu, ob Namen nur an in der Kirche mit Paten getaufte Kinder vergeben wurden? Viele Grüße von Heike |
#4
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Moinsen,
oftmals unterliegt die Kirchenbuchschreibung den Eigenarten der Pastoren. Hier müsste man einmal schauen, wie sich der Pastor bei anderen Nottaufen/ Bestattungen verhalten hat. In vielen Kirchenbüchern ist es nicht unübliche, Kleinkinder "unbenannt" ein- zutragen, wie z.B....hat sein Töchterlein/Söhnlein begraben lassen, obwohl sie einen Vornamen trugen. Vielleicht wurde die Taufe nicht rechtmäßig anerkannt? Kann vorkommen, wenn z.B. das Kind so lange gelebt hat, dass mann durchaus in der Lage gewesen wäre, einen Geistlichen zu benachrichtigen. Aus meiner Erfahrung heraus aber eher selten. Für die kirche war es viel wichtiger, ob es sich wirklich um eine "Lebendgeburt" ge- handelt hat. Die Gestellung von Taufpaten war in dieser Situation nicht ausschlaggebend. Letzlich hätte man in solche Situatin selbst den Vater/Nachbarn als Taufpaten benennen können. Grüsse von der Kieler-Förde Roland |
#5
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Vielen Dank für all eure Antworten und viele Grüße
von Jettchen |
#6
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Hallo Jettchen,
ich kenne mich zwar nicht in Bayern aus, aber hier in Norddeutschland habe ich schon öfters ähnliche Einträge gehabt: "abends in der Stille (propter Deum) beerdiget". Meines Wissens sind dies Beerdigungen ohne viel Zermonie wahrscheinlich im kleinen Kreis gewesen - häufig Kinder in den ersten Lebenstagen oder -wochen. "Propter Deum" bedeutet dabei "um Gottes Lohn", d.h. der Pastor arbeitete kostenlos. Dies kam häufig bei armen Verblichenen vor. Ich nehme an, "um Gotts Willen" bedeutet das gleiche. Geändert von usegen (05.04.2017 um 15:01 Uhr) |
#7
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Hallo,
in älteren Tauf- und Sterberegistern (Ende17. / frühes 18 Jhd.) in der Grafschaft Mark finden sich häufiger Einträge, in denen lediglich das Geschlecht des Kindes und der Name des Vaters genannt wird. Bei den Taufen fehlen in dieser Zeit häufig Angaben zur Mutter und zu den Paten. Die fehlende Namensnennung des Täuflings ist in diesen Fällen keinesfalls gleichzusetzen mit einer Nottaufe. Ich kenne Fälle, in denen Vorname und Altersangabe einer Person sowie Name des Vaters aus späteren Angaben (Konfirmation, Heirat, Tod) hervorgehen und die dann exakt auf eine entsprechende Taufe verweisen, in der nur das Geschlecht des Kindes und der Name seines Vaters genannt wird. Natürlich darf man das nicht generalisieren, sondern muss bedenken, dass keine einheitlichen Vorschriften zur Führung der Kirchenregister existierten. Es lag in dieser Zeit allein am jeweiligen Pfarrer wie er die Kirchenbücher führte. Landesherrliche Vorschriften zur Registerführung traten wohl erst im Laufe des 18. Jahrhunderts in Kraft. Gruß Christian |
#8
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Danke für eure weiteren Ergänzungen, Uwe und Christian.
Ja, da gehe ich wohl zu oft von unseren eigenen Denkweisen an die früheren Zeiten heran. Die Interpretation zu "um Gotts Willen" finde ich sehr interessant. Einen guten Abend wünschet euch Jettchen |
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