Heiratsalter zu jung?

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  • alphabet
    Erfahrener Benutzer
    • 12.05.2012
    • 371

    Heiratsalter zu jung?

    Guten Morgen,

    ich habe einen Vorfahren, der als Sohn einer vermutlich nicht unvermögenden Müllerfamilie im November 1746 geboren wurde. Er wird im Dezember 1762 verheiratet, da dürfte er knapp 16 Jahre alt gewesen sein. Ist das damals rechtlich möglich gewesen? Ich bin etwas irritiert, ich kenne das von jungen Bräuten, aber habe noch niemanden in meinen Recherchen gehabt, der als Bräutigam so jung war. Ein Irrtum ist fast ausgeschlossen, die Braut stirbt nach dem ersten oder zweiten Kind und er heiratet als Witwer in einem entscheidenten Ort eine Frau, die den Familiennamen trägt, der bei allen ihrer Nachkommen in allen Taufeinträgen auftaucht. Was meint ihr?

    Danke und liebe Grüße.
  • Ahrweiler
    Erfahrener Benutzer
    • 12.12.2009
    • 1063

    #2
    Hallo alphabet
    Warum sollte das nicht möglich gewesen sein?Wenn ich mich so recht erinnere war Ludwig
    der XIV mit 6 Jahren schon Ehemann und Katharina die Große von Russland wurde von ihren Eltern im zarten Alter von 14 Jahren nach Russland geschickt um dort den Thronfolger zu heiraten.In meiner Liste war der jüngste 18 Jahre alt
    LG
    Franz Josef

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    • alphabet
      Erfahrener Benutzer
      • 12.05.2012
      • 371

      #3
      Mir sind diese historischen Beispiele schon bekannt, da spielten allerdings machtpolitische Überlegungen eine Rolle...Dass das bei einer Müllerfamilie auch so war, hat mich etwas irritiert. Aber es ist so, wie ich heute früh schrieb: Verwechslung ausgeschlossen.

      Kommentar

      • Friedrich
        Moderator
        • 02.12.2007
        • 11323

        #4
        Moin Alphabet,

        ich kann Dir versichern, daß diese frühen Heiratsalter durchaus vorkamen. Einer meiner Vorfahren heiratete mit 17, einfach aus dem Grund, weil seine Mutter gestorben war, und eine Frau ins Haus mußte. Eine meiner Ahninnen war erst knappe 14 bei der Heirat. Der Grund dafür ist unbekannt, am Tod eines Elternteils wie in dem Beispiel oben lag es nicht, denn beide Elternpaare gab es noch.

        Friedrich
        "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
        (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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        • Anna Sara Weingart
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2012
          • 15113

          #5
          Zitat von alphabet Beitrag anzeigen
          ... Ist das damals rechtlich möglich gewesen? ...
          Hallo,
          unter "rechtlich" war damals die Autorität der Kirche zu verstehen. Dass heißt es gab z.B. die Vorgabe, dass Frauen bereits 21 und Männer 24 Jahre alt sein sollten.

          Aber:
          1.) ihre eigenen Töchter haben die Pfarrer gerne viel jünger verheiratet
          2.) der Pfarrer wurde von der Gemeinde bezahlt. Wer also in der Gemeinde vermögend oder bedeutend war, dem konnte der Pfarrer nicht unbedingt widersprechen, ansonsten er befürchten musste, Stress zu bekommen.

          Fazit: Wie es so ist: wer Macht oder Geld besitzt, für den gelten "andere Regeln".

          Viele Grüsse
          Viele Grüße

          Kommentar

          • rigrü
            Erfahrener Benutzer
            • 02.01.2010
            • 2559

            #6
            Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
            unter "rechtlich" war damals die Autorität der Kirche zu verstehen. Dass heißt es gab z.B. die Vorgabe, dass Frauen bereits 21 und Männer 24 Jahre alt sein sollten.
            Das war überall so?

            Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
            1.) ihre eigenen Töchter haben die Pfarrer gerne viel jünger verheiratet
            Empirische Belege?

            Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
            2.) der Pfarrer wurde von der Gemeinde bezahlt. Wer also in der Gemeinde vermögend oder bedeutend war, dem konnte der Pfarrer nicht unbedingt widersprechen, ansonsten er befürchten musste, Stress zu bekommen.
            Das heißt, sämtliche Pfarrer waren korrupt?
            rigrü

            Kommentar

            • Anna Sara Weingart
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2012
              • 15113

              #7
              Guten Tag rigrü,
              auch Dir sage ich Hallo, und wümsche Dir ein schönes Wochenende.

              Noch mal zur Frage,
              das Mindesheiratsalter sollte ja die zukünftige Familie schützen, in dem vermieden wird, dass die Ehepartner zu unreif, und nicht in der Lage sind die Kinder zu ernähren.

              Wenn nun aber anzunehmen ist, dass die zukünftige Familie wirtschaftlich gut ausgestattet sein wird, wie z.B. bei einem gutsituierten Müllersohn, der die Mühle erben wird, dann kann der Pfarrer einer vorfristigen Ehe guten Gewissens zustimmen, falls der Bräutigam reif genug erscheint.

              Eventuell machte eine Schwangerschaft die Eheschließung notwendig?
              VG
              Viele Grüße

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