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  #1  
Alt 03.03.2017, 12:37
kurpfaelzer kurpfaelzer ist offline männlich
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Registriert seit: 19.01.2016
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Beitrag Eigenes (voreheliches) oder angenommen Kind?

Hallo Zusammen,

in einer Heiratsurkunde von Friedrich Limprecht und Anna Kieffer vom 26.11.1903 fand ich folgenden zusätzlichen Eintrag:

https://abload.de/img/lesehilfe_limprecht_k70sy6.jpg

„Der Friedrich Limprecht erklärt, dass er das von seiner Ehefrau am 22. März 1903 zu Dudweiler geborenem, unter Nr. 221 des Geburtsregisters der Gemeinde Dudweiler eingetragenem Kind Wilhelm als das seinige anerkenne“.

Kann man hier davon ausgehen, dass Friedrich Limprecht tatsächlich der Vater, des vor seiner Hochzeit geborenen Kindes Wilhelm ist oder hat er dieses nur an vatersstatt angenommen? Der Zeitraum zwischen Geburt und Heirat ist mit 7 Monaten doch recht groß.

Wie ist „als das seinige anerkenne“ zu interpretieren - hat hier jemand Erfahrung mit solchen Eintragungen zu unehelichen Kindern?

Danke & eine schönes Wochenende
Michael
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  #2  
Alt 03.03.2017, 13:58
Benutzerbild von scheuck
scheuck scheuck ist offline weiblich
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Hallo, kurpfaelzer!

JA, bei denjenigen Kindern, die bei meinen Ahnen anlässlich der Heirat legitimiert wurden, ist das so, das sind "eigene", voreheliche Kinder, die vor der Legitimation den Familiennamen der Mutter haben.

Die Legitimation folgt als "Anhang" nach dem eigentlichen Text der Heirats-Urkunde. - Diese Urkunden haben einen "wundervollen Text" ....
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Messemer.pdf (36,5 KB, 39x aufgerufen)
__________________
Herzliche Grüße
Scheuck
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  #3  
Alt 06.03.2017, 13:03
kurpfaelzer kurpfaelzer ist offline männlich
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Beitrag

Hallo scheck!

am Anfang der Urkunde noch Jungfrau und am Ende schon Mutter
Hier liegt wohl nicht so eine große Differenz zwischen Heirat und Geburt - oder irre ich mich?

Nun es könnte sich in meinem Fall ja auch um ein Kind aus einer anderen vorehelichen Liaison handeln, vor allem da zwischen der Geburt Wilhelms und der Ehe der Eltern über ein halbes Jahr vergangen war.
Das Kinder wurde dann, der Einfachheit halber (?), angenommen anstatt es zu adoptieren, was die "Verfehlung" der Braut wohl auch noch verschlimmert hätte?!
Ist die große Zeitliche Differenz nicht eher ein Indiz dafür, dass es sich bei dem Vater des Kindes um einen anderen handeln müsste als um den späteren Bräutigam?

Grüße
Michael
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  #4  
Alt 06.03.2017, 13:21
Benutzerbild von scheuck
scheuck scheuck ist offline weiblich
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Hallo, kurpfaelzer!

Tja, mit den "Jungfrauen" scheint man es nicht so eng gesehen zu haben

Das Kind ist bei der Legitimation 8 Monate alt, wobei es bei meinen Schiffern offenbar immer darauf ankommt, wann sie für "offizielle Anlässe" gerade mal "Zeit" haben.

Die "Verfehlungen" scheinen früher nicht eine wirklich große Rolle gespielt zu haben, anderenfalls kann ich mir nicht erklären, dass ich "uneheliche Mütter" unter meinen Ahnen habe, die bis zu fünf Kinder haben. - Diese Mütter haben nachweislich nie geheiratet, die Väter sind nicht bekannt. Ich habe aber auch uneheliche Kinder, deren Mütter später geheiratet haben, wobei ich davon ausgehe, dass der spätere Ehemann nicht der Vater eines der Kinder ist, denn sie werden nicht legitimiert, auch nicht "angenommen" und behalten den Familiennamen der Mutter.

Ob die große Differenz zwischen Geburt und späterer Heirat unbedingt ein Indiz dafür ist, dass der Bräutigam nicht der Vater ist, ist schwer zu sagen. Wie alt war denn die Mutter bei der Geburt des Kindes bzw. bei der Heirat?

Um Kinder zu zeugen bedurfte es keiner "Genehmigung", zur Heirat allerdings schon, wobei bei einer Heirat oftmals auch Geld eine Rolle gespielt hat. Kann doch sein, dass man sich zum Zeitpunkt der Geburt eine Heirat noch nicht "leisten" konnte bzw. auch keine Einwilligung der Eltern vorgelegen hat? - Eine solche Einwilligung scheint auch bei volljährigen Heiratswilligen erforderlich gewesen zu sein; in den vielen Heirats-Einträgen, die ich habe, ist immer angegeben, dass eine Einwilligung schriftlich oder mündlich vorgelegen hat.
__________________
Herzliche Grüße
Scheuck
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  #5  
Alt 06.03.2017, 14:08
Benutzerbild von sk270278
sk270278 sk270278 ist offline männlich
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Hallo kurpfaelzer,

da das Kind angenommen wurde, spricht einiges dafür, daß es sich beim Ehemann auch um den biologischen Vater handelt. Es gab in früheren Zeiten mehrere Gründe NOCH nicht heiraten zu dürfen (z.B. Geld, eigener Hausstand, Beruf, ... ->siehe auch andere Beiträge).
Solange es allerdings keine eindeutigen Beweise/Nachweise für die Vaterschaft gibt, würde ich es 'in Klammern' aufnehmen und weitersuchen.

Gruß Stefan
__________________
Schön daß es euch alle gibt - DANKE an sämtliche Helferinnen und Helfer!


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  #6  
Alt 07.03.2017, 14:16
gki gki ist offline
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Beiträge: 4.820
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Hallo,

ich find den Abstand zwischen Geburt und Hochzeit nicht sonderlich groß.
__________________
Gruß
gki
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  #7  
Alt 07.03.2017, 14:33
mumof2 mumof2 ist offline weiblich
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Beiträge: 1.346
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Ich finde den Abstand auch nicht so groß. Ich einen "Fall" gefunden, wo zwischen der Geburt des Kindes und der Anerkennung durch den Vater 23 Jahre liegen. Die Vaterschaft erfolgt auch erst im Rahmen einer Eheschließung. Pikanterweise war der Bräutigam zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit einer anderen Frau verheiratet, mit der er auch Kinder hatte. Diese erste Ehe wurde nicht nur geschieden, sondern im Nachhinein (kirchlich) für ungültig erklärt.
In diesem Fall bin ich mir nicht wirklich sicher, ob die Vaterschaft "echt" ist, oder dem bislang unehelichen Kind durch diesen Schritt der Charakter eines ehelichen gegeben werden soll ohne teure Adoption. Fatalerweise war der Ehemann, der sich nun zum Vater erklärte, ehemals jüdisch und wird das "Kind" damit später in eine lebensgefährliche Situation gebracht haben.
__________________
Viele Grüße
mum of 2
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  #8  
Alt 07.03.2017, 15:27
Dunkelgraf
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Hallo,

man kann hier nicht davon ausgehen, dass der anerkennende Vater auch der biologische Erzeuger ist. Diese Formulierung "als das seinige anerkannt" ist bewusst neutral gehalten und findet sich soweit ich gesehen habe ausschließlich zwischen 1871 und 1914. Das Kaiserreich legte Wert auf geordnete Verhältnisse, daher übernahmen Männer die Kinder ihrer Bräute häufig als die Ihrigen. Damit war kein Unterschied mehr zu unehelichen. Aufschluss gibt eventuell das Standesamt mit der Geburtsurkunde, bei der der leibliche Vater eingetragen sein könnte.

Gruß
Dunkelgraf
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  #9  
Alt 07.03.2017, 23:35
Benutzerbild von Anna89
Anna89 Anna89 ist offline
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Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 427
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Zitat:
Zitat von kurpfaelzer Beitrag anzeigen
(...) Ist die große Zeitliche Differenz nicht eher ein Indiz dafür, dass es sich bei dem Vater des Kindes um einen anderen handeln müsste als um den späteren Bräutigam? (...)
Nicht unbedingt... 3 der Großeltern meines Mannes kamen unehelich zur Welt, in 2 Fällen wurde geheiratet.
Seine Oma war eines von 4 unehelichen Kindern, in dem Fall haben die Kindeseltern sechs Jahre nach dem ersten Kind geheiratet und wohl auch nur, weil der Kindesvater in den 2. Weltkrieg musste.
Und der Opa, dem seine Eltern heirateten erst als er sieben Jahre alt war. Der Onkel vom Opa heiratete seine Frau, mit der er eine sechsjährige Tochter hatte, auch nur weil er in den Krieg einrücken musste.
Zusammen gelebt und sich hoffentlich auch geliebt haben die Eltern sich in jedem Falle, im ersten aber 100%ig!

Die Idee von Dunkelgraf ist sinnvoll, eventuell bringen dich auch die Kirchenbücher weiter.

(In einem weiteren Fall hatte mein Mann eine Vorfahrin, welche 1887 unehelich in einer Gebäranstalt geboren wurde. In ihrem Hochzeitseintrag fand ich den Vater nicht angeführt, im Kirchenbuch schon. Die Kindeseltern hatten dann 7 Jahre später geheiratet, die Tochter wurde damals zur Adoption freigegeben.)
__________________
LG Anna

Suche jegliche Informationen zu OSKAR RICHARD BINNER *1897 in Wildschütz (Eltern Friedrich Wilhelm Binner und Marie geb. Keil) °° IDA META FRANKE *1901 in Seifersdorf Krs. Goldberg Haynau (Mutter Ida Franke) bis 1945 Schlesien, 1945-1973 Schmidmühlen in Bayern, 1973-1993 in Helmbrechts, Bayern.
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