Kaufvertrag 1626 - 2 Namen

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  • Wanderer40
    Erfahrener Benutzer
    • 06.04.2014
    • 881

    [gelöst] Kaufvertrag 1626 - 2 Namen

    Quelle bzw. Art des Textes: Grundbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1626
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Nordmähren
    Namen um die es sich handeln sollte: Mück/Schaft(?)


    Hallo,

    ich habe hier einen Kaufvertrag, bei welchem ich mir beim Lesen der Namen von 2 Zeugen nicht ganz sicher bin. Speziell beim zweiten bin ich mir unsicher, da nach "Sche" eine Schlaufe nach unten geht, welcher Buchstabe für mich daher wie ein "s" aussieht. Nur Schestt klingt blöd, Schefft wäre naheliegender.

    Was würdet Ihr lesen?

    Vielen Dank im Voraus für eure Vorschläge

    LG
    Wanderer40


    ich lese:

    Denn die letzten 50 Reichsthaler auf
    weinachten dieses 27 Jahres etc.
    Dabej lesset der Verkauffer das
    holbe getreid in allen Vnd ieden
    Item 2 hüner vnd ein Haußhanen, die
    Versessene Zinß aber auf nechst
    Künfftig Johannis sol halb der Ver
    Kauffer vnd halb die Frau Kauferin
    Zu entrichten Schuldig sein etc.
    Weil aber die altten Erben alß Andreß
    langer auf diesem Verkauftten hauß noch
    hundert Reichsthaler Zu fordern hatt
    So söl sich die Frau Kaufferin mit Ihme
    (absonderlich dem obbeschrieben Kauf
    ohn schaden) vertragen vnd Vergleichen
    Solchen Kauf haben auf bejden Thailen
    Zugesagt vnwandelbarlichen Zu haltten
    bejwesen der Ehrnvesten vnd Wolbenambten
    hern Johann Micken/Mickern, Mertten Schefft/Schestt
    Johann Teuer, Andreß Langer
    Actum ut supra
    Angehängte Dateien
  • Bendis
    Erfahrener Benutzer
    • 28.08.2012
    • 798

    #2
    Hallo,

    Micken und Schefft lese ich auch.
    VG
    Bendis

    Kommentar

    • Verano
      Erfahrener Benutzer
      • 22.06.2016
      • 7819

      #3
      Im Vergleich mit den anderen Buchstaben: Mickern und Schestt.

      Das s erscheint mir ähnlich wie bei zugesagt, Doppel-t wie bei hatt.

      Den Namen Schest gibt es.
      Viele Grüße August

      Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

      Kommentar

      • Zita
        Moderator
        • 08.12.2013
        • 6059

        #4
        Hallo Wanderer 40,

        ich lese "Mickern, Marten Schafft". Das kleine "a" erscheint ja in verschiedener Weise, aber zB in der Zeile darunter bei "Langer" doch recht ähnlich. Beim "ff" ist der 1. Buchstabe deutlich länger als der 2., vgl. "Kaufferin".

        Liebe Grüße
        Zita

        Kommentar

        • henrywilh
          Erfahrener Benutzer
          • 13.04.2009
          • 11784

          #5
          Ich lese auf jeden Fall ff.
          Ob da noch ein t hinter ist? Ich sehe keins.

          Der Querstrich spricht klar gegen ss.
          Ein tt ist das nicht, weil ein t nicht mit einer Schleife im UZS beginnt, insofern sieht "hatt" usw. anders aus.
          Schöne Grüße
          hnrywilhelm

          Kommentar

          • Verano
            Erfahrener Benutzer
            • 22.06.2016
            • 7819

            #6
            Guten Abend zusammen,

            "Auf jeden Fall ff? "

            Dabei war ich mir sicher und hatte ich mir verschiedene „s“ nicht nur bei zugesagt, u.a. auch bei versessene und nechst angesehen.

            Da muss ich dann bei der geballten Ladung Lesehilfekompetenz noch mal genauer hinsehen. Henrys Einwand mit dem Doppel-T stimmt.

            Schafft oder Schefft ist natürlich als Name geläufiger.
            Viele Grüße August

            Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

            Kommentar

            • henrywilh
              Erfahrener Benutzer
              • 13.04.2009
              • 11784

              #7
              Zitat von Verano Beitrag anzeigen
              auch bei versessene und nechst angesehen.
              Mit Querstrich ist das eigentlich immer ff oder tt.
              Und da am Anfang die Schleife nach unten geht, kommt für mich nur ff infrage.
              Zuletzt geändert von henrywilh; 20.05.2017, 21:11.
              Schöne Grüße
              hnrywilhelm

              Kommentar

              • Verano
                Erfahrener Benutzer
                • 22.06.2016
                • 7819

                #8
                Volle Zustimmung .
                Viele Grüße August

                Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

                Kommentar

                • Wanderer40
                  Erfahrener Benutzer
                  • 06.04.2014
                  • 881

                  #9
                  Hallo,

                  Also bleibt es doch bei Schefft.

                  Vielen Dank an alle Helfer für die Klarstellung.

                  LG
                  Wanderer40

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