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#1
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Ist die Frau verwitwet oder nicht?
Hallo zusammen!
Ich benötige mal Eure Einschätzung. Unter den Paten des Jahres 1631 taucht auf: "der Schlüterschen Tochter Anneke". Im Folgejahr: "Anna Schlüters, der Schlüterschen Tochter". Es ist doch anhand des Wortlautes eigentlich ziemlich sicher davon auszugehen, daß Vater Schlüter zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gelebt hat, denn sonst würde ja er anstatt der Patinnenmutter Erwähnung finden. Oder sehe ich das falsch? Die Sterbeeinträge setzen in diesem Ort sehr viel später ein, so daß ich sie nicht zu Rate ziehen kann. Es geht mir nur um die Deutung der Formulierung. Habe ich eine Möglichkeit nicht bedacht? Vielen Dank und viele Grüße consanguineus |
#2
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Bei der Formulierung könnte ich mir auch vorstellen, dass Anna vielleicht ein uneheliches Kind war?
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#3
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Nein, definitiv nicht. Ihr Taufeintrag aus dem Jahr 1611 liegt mir vor.
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#4
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Hallo,
diese vielleicht: "der Schlüterschen (Eheleute) Tochter Anneke". Im Folgejahr: "Anna Schlüters, der Schlüterschen (Eheleute) Tochter". |
#5
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Christine, diese Formulierung kommt sonst im Kirchenbuch nicht vor. Bei Annas erster Patenschaft liest es sich folgendermaßen: "Hanß Schlüters Tochter. Die Jüngste". Auch sonst ist es so, daß der Vater namentlich genannt wird.
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#6
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ich kenne solche patinnen als tochter des sowieso, somit als identifizierte und in der regel eheliche nachkommin des sowieso, wäre papa tot stünde da, tochter des seligen oder, hinterlassene tochter.
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#7
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Ja, sternap, das kenne ich auch so. Oder relicta filia oder so etwas. Darum frage ich ja nach, wie es sich in diesem Fall verhalten könnte.
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#8
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Hallo,
dann würde ich sagen, es bezieht sich auf die Mutter. Wenn normalerweise der Vater an dieser Stelle genannt wird, ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß dieser bereits verstorben war, oder die Mutter ledig (aber das war sie ja nicht). Prüfen sollte man das aber unbedingt!!! |
#9
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Guten Morgen! Ja, das ist leider nicht so einfach. Zumindest nicht auf direktem Wege. Die Taufeinträge beginnen rund 100 Jahre vor dem Rest. Für die betreffende Zeit gibt es also keine Trau- und Sterbeeinträge. Ich habe auch schon eine Menge Taufen durchgesehen um zu sehen, wann welche Mitglieder der Familie ein Patenamt übernommen haben. Bis einschließlich 1622 waren im Fürstentum ja noch mehr als drei Paten erlaubt und üblich. Da sollte irgendwann etwas zu finden sein. Vielleicht kein Beweis, aber möglicherweise weitere Indizien. Einen schönen Sonntag wünscht consanguineus |
#10
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Auch hier muss ich meinen "Senf" dazugeben. In meinen Unterlagen ist eine derartige oder ähnliche Formulierung gang und gebe. Es ist eindeutig die Tochter des Schlüters, wie auch immer. Wäre er verstorben, gäbe es den Vermerk "weiland"/ hinterlassene Tochter o.ä. Es kann natürlich auch passieren (bei mir sehr, sehr selten), dass der Pastor das vergessen hat. Rl.= relicta ist nur eine hinterlassene Ehefrau. Das bei einer Patin der Name der Mutter erscheint, habe ich nur einmal in über 50 J. erlebt und da war sie eine unehel. Tochter. Aber meistens erscheint in so einem Fall kein Zusatz.
Juanita Geändert von Juanita (30.01.2024 um 15:35 Uhr) |
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