Speziallager Sachsenhausen-Oranienburg, wer teilt Geschichte/Informationen?

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  • Svenja
    Erfahrener Benutzer
    • 07.01.2007
    • 4354

    #16
    Die Auswertung der beim DRK-Suchdienst München vorliegenden Daten aus den Archiven der ehemaligen Sowjetunion und der Nachforschungen in unserer Zentralen Namenskartei ergab folgendes Ergebnis...
    Ich denke mit diesem Satz meinten sie die Akten, die der DRK Suchdienst vor einigen Jahren von den russischen Archiven übernommen hat, nicht solche die immer noch in russischen Archiven liegen. Ich habe jedoch keine Ahnung ob sich darunter auch Akten über NKWD Lager oder deren Insassen befinden.

    Da unser Vorfahr als Bürgermeister vehaftet wurde, gehe ich auch stark davon aus, dass er NSDAP-Mitglied war.
    Wenn er schon während der NS-Zeit Bürgermeister war, musste er wohl Mitglied in der Partei sein. Informationen über die Mitgliedschaft sollten im Bundesarchiv vorhanden sein, hast du dort schon angefragt?

    Recherchen zur NS-Zeit


    Verbleib der Gefangenenakten der DDR



    Im übrigen habe ich gestern auch noch im Internet gesucht, weil mir eine Fernseh-Sendung eingefallen ist, in der auch nach dem Schicksal eines Vorfahren geforscht wurde, der in einem Speziallager war. Ich war der Meinung, dass es dort um Sachsenhausen-Oranienburg ging, habe aber nur eine Sendung gefunden, bei der es um ein anderes Speziallager in der DDR ging. Allerdings ist das ein sehr interessanter Fall bei dem es sogar einen Prozess gab und die Tonaufnahmen davon sind online vorhanden.





    Gruss
    Svenja
    Zuletzt geändert von Svenja; 17.10.2014, 14:46.
    Meine Website über meine Vorfahren inkl. Linkliste:
    https://iten-genealogie.jimdofree.com/

    Interessengemeinschaft Oberbayern http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=38

    Interessengemeinschat Unterfranken http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=37

    Interessengemeinschaft Sudetendeutsche http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=73

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    • GunterN
      Erfahrener Benutzer
      • 01.05.2008
      • 7960

      #17
      Hier kann man auch nachlesen:

      Lesen Sie aktuelle Nachrichten aus Brandenburg, Berlin, Deutschland und der Welt auf MOZ.de.


      Gruß - GunterN
      Meine Ahnen
      _________________________________________

      Kommentar

      • jezzy126
        Erfahrener Benutzer
        • 02.10.2014
        • 109

        #18
        Kurzes Zwischenstand:

        Von der Gedenkstätte Speziallager Sachenhausen habe ich eine email erhalten, in der unter anderem steht:

        "vielen Dank für Ihre Anfrage. Nachforschungen in den hier vorliegenden russischen Akten zum sowjetischen Speziallager Nr. 7/ Nr. 1 in Sachsenhausen ergaben mehrere Hinweise zu Ihrem Ururgroßvater .... Er wurde am 01.08.1945 von einer Operativgruppe des sowjetischen Geheimdienstes NKWD festgenommen. Als Haftgrund ist dokumentiert, dass er das Amt eines Bürgermeisters bekleidet habe. Anschließend wurde er im sowjetischen Speziallager Nr. 3 in Berlin-Hohenschönhausen inhaftiert. Von dort wurde er am 12.08.1945 ins Speziallager Nr. 7 in Weesow verbracht, das zu diesem Zeitpunkt bereits aufgelöst wurde. Das Lager wurde vollständig nach Oranienburg verlegt. Im sowjetischen Speziallager Nr. 7 in Sachsenhausen verstarb er am 09.01.1948. Als Todesursache ist Aorta-Sklerose angegeben. Diese amtlich unverbindlichen Angaben entsprechen der Übersetzung aus den russischen Unterlagen. Für die Genauigkeit oder Richtigkeit jener Originaleintragungen oder die behördliche Geltung der Übersetzung kann die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten keine Verantwortung übernehmen."

        Ich hatte daraufhin zurückgeschrieben, dass ja anscheinend die russischen Akten vorliegen und ich gern Kopien hätte (bezogen auf den Text, den ich oben fett hervorgehoben habe). Daraufhin kam keine Antwort. Nach einigen Wochen nochmals geschrieben, aber bis heute immer noch keine Antwort.

        Ich warte weiter, denn für mich ist es so geschrieben, dass bei mir kein Zweifel besteht, dass die russischen Akten dort vorliegen. Was meint ihr?

        Grüße, Jezzy

        Kommentar

        • scheuck
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2011
          • 4383

          #19
          Speziallager Sachsenhausen ....

          Klar, Jezzy.
          genau so steht es da, "Nachforschungen in den hier vorliegenden russischen Akten..."
          Dass sie sich dabei "falsch ausgedrückt" haben, sollte man nicht glauben, also besteht kein Zweifel darüber, dass sie die Akten vorliegen haben.

          Je nachdem, von wann diese mail ist, wäre ich nicht sonderlich geduldig; ich würde mich durchaus zeitnah in Erinnerung bringen und würde sehr wahrscheinlich dort mal anrufen. - Viel Glück in dieser hoch-interessanten Angelegenheit!
          Herzliche Grüße
          Scheuck

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          • tempelritter
            Erfahrener Benutzer
            • 29.07.2011
            • 577

            #20
            Hallo Jezzy,
            ein Blick auf die homepage erklärt, warum Du keine Antwort oder Kopien erhälst.

            "Aus Gründen des Personenschutzes und vertraglicher Verpflichtungen können aus einigen Beständen keine und aus anderen Beständen nur in Ausnahmefällen Kopien gefertigt werden"
            Gruß Chris

            Kommentar

            • scheuck
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2011
              • 4383

              #21
              Zitat von tempelritter Beitrag anzeigen
              Hallo Jezzy,
              ein Blick auf die homepage erklärt, warum Du keine Antwort oder Kopien erhälst.

              "Aus Gründen des Personenschutzes und vertraglicher Verpflichtungen können aus einigen Beständen keine und aus anderen Beständen nur in Ausnahmefällen Kopien gefertigt werden"
              DAS ist ja noch schlimmer, Chris

              "Personenschutz", okay; das wäre durch die verwandtschaftliche Beziehung zu klären
              "vertragliche Verpflichtungen"? - Verträge mit "den Russen" und daraus resultierende Auskunfts-Sperre???

              Freundlich wäre aber auch, wenn man Jezzy mitgeteilt hätte, ob diese Angelegenheit nun in den Bereich der "einigen Bestände" (aus denen keine Kopien gefertigt werden können) oder in den Bereich der "anderen Bestände" (aus denen nur in Ausnahmefällen Kopien gefertigt werden können) gehört.

              Schlimm, dass man direkten Angehörigen in einer solchen Angelegenheit Steine in den Weg legt bzw den Amts-Schimmel mächtig wiehern lässt.
              (eine andere Möglichkeit, die mir da "automatisch" in den Sinn kommt: "Kunde droht mit Auftrag")
              Herzliche Grüße
              Scheuck

              Kommentar

              • Anna Sara Weingart
                Erfahrener Benutzer
                • 23.10.2012
                • 15113

                #22
                Hallo Jezzy,
                die russischen Archive haben offenbar das Vervielfältigungsrecht an die Brandenburgischen Gedenkstätten nicht abgegeben. Dies ist so auch nachvollziehbar und allgemein üblich.
                Auf die Richtigkeit der von der Gedenkstätte gemachten Angaben würde ich vertrauen.
                Viele Grüsse


                P.S.
                Zitat von scheuck Beitrag anzeigen
                ....Schlimm, dass man direkten Angehörigen in einer solchen Angelegenheit Steine in den Weg legt...
                Hallo Scheuck. Du hast da wohl etwas "in den falschen Hals bekommen"?
                Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 22.01.2015, 15:22.
                Viele Grüße

                Kommentar

                • tempelritter
                  Erfahrener Benutzer
                  • 29.07.2011
                  • 577

                  #23
                  @scheuck
                  Es wurde doch umfassend Auskunft erteilt und man kann vor Ort Einsicht in die Akten nehmen. Wo ist jetzt das Problem bzw wo liegen da Steine im Weg?
                  Gruß Chris

                  Kommentar

                  • memo
                    Erfahrener Benutzer
                    • 19.01.2009
                    • 315

                    #24
                    Hallo Jezzy, mein Vater war ebenfalls von März bis Juli 1946 in Sachsenhausen. Er gehörte jedoch zu einer anderen Gruppe von Inhaftierten. Im Speziallager Nr. 7 Sachsenhausen wurden auch Offiziere, die sich aus britischer oder amerikanischer Kriegsgefangenschaft in die sowjetisch besetzte Zone entlassen ließen, weil sie dort zu Hause waren, gesammelt und dann über das Lager 69 (Horn-Kaserne Frankfurt/Oder) nach Russland gebracht. Über den DRK-Suchdienst habe ich seine russische Gefangenenakte erhalten. Obwohl er in allen Sammel- und Zwischenlagern in der sowjetisch besetzten Zone jedesmal verhört wurde, enthielt die Akte erst den Verhör-Fragebogen aus Krasnogorsk, seinem ersten russischen Lager. Allerdings wurden mir die Ausschnitte aus russischen Transport- und Übergabelisten des NKWD innerhalb der sowj. Besatzungszone , die meinen Vater betrafen, ebenfalls geschickt (s. Anhang) Gruß, memo
                    Angehängte Dateien

                    Kommentar

                    • scheuck
                      Erfahrener Benutzer
                      • 23.10.2011
                      • 4383

                      #25
                      Speziallager Sachsenhausen ....

                      Zitat von tempelritter Beitrag anzeigen
                      @scheuck
                      Es wurde doch umfassend Auskunft erteilt und man kann vor Ort Einsicht in die Akten nehmen. Wo ist jetzt das Problem bzw wo liegen da Steine im Weg?
                      @ Anna Sara und tempelritter
                      für mich (Klein-Geist) liegen da mehrere Steine...

                      ich bin als Angehöriger gezwungen, von Baden-Württemberg nach Oranienburg zu fahren, um mir dort vor Ort Unterlagen anzusehen (die aller Wahrscheinlichkeit nach in kyrillischer Schrift verfasst sind), die nicht kopiert werden dürfen (weil es Verträge gibt). - Was nicht kopiert werden darf, darf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht fotografiert werden. Ich habe also keine Chance, diese Dokumente, die meinen Vorfahren betreffen, mit nach Hause zu nehmen, um sie dort in aller Ruhe anzusehen und gegebenenfalls auch übersetzen zu lassen. - Richtig?
                      Herzliche Grüße
                      Scheuck

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                      • Anna Sara Weingart
                        Erfahrener Benutzer
                        • 23.10.2012
                        • 15113

                        #26
                        Zitat von scheuck Beitrag anzeigen
                        ...Richtig?
                        So ist es leider auch in anderen Archiven; und nicht nur in Oranienburg. Also nicht deren Schuld dort; sondern Schuld ist die Rechtslage.

                        Bei meinem letzten Besuch eines Kirchenarchivs durfte ich einiges auch weder kopieren, fotografieren, noch eine Vervielfätigung veranlassen, denn das Archiv besaß nicht die Rechte dazu. Ich durfte nur vor Ort angucken und mir merken was ich "sehe" (das "Pfarrergekrakel"). Und der Aufenthalt dort war auch noch gebührenpflichtig.

                        Gruss
                        Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 22.01.2015, 17:49.
                        Viele Grüße

                        Kommentar

                        • Acanthurus
                          Erfahrener Benutzer
                          • 06.06.2013
                          • 1657

                          #27
                          Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
                          Dies ist so auch nachvollziehbar und allgemein üblich.
                          Das ist weder nachvollziehbar noch in diesem Umfang üblich.

                          A.
                          Zuletzt geändert von Acanthurus; 22.01.2015, 17:52.

                          Kommentar

                          • jezzy126
                            Erfahrener Benutzer
                            • 02.10.2014
                            • 109

                            #28
                            Ja, es wurde schon recht ausführlich geantwortet, aber es wurde mit keinem Wort erwähnt, was die Akten genau enthalten. Und das möchte ich natürlich schon gern wissen und am liebsten die Dokumente vorliegen haben.

                            Dass man gar nicht antwortet find ich blöd. Wenn man tatsächlich nichts kopieren darf, könnte man das ja wenigstens in einem Einzeiler mitteilen.

                            Die Diskussion hier hat mich aber nun überzeugt, doch mal dort anzurufen und zu fragen, was Sache ist. Morgen werde ich also hoffentlich mehr wissen.

                            Ich hoffe sehr, dass ich irgendwie an die Unterlagen komme. Irgendwie finde ich es ungerecht, dass jemand von heute auf morgen verschleppt wird, ohne dass die Familie über seinen Aufenthaltsort oder wenigstens seinen Tod informiert wird und man dann selbst nach 70 Jahren kaum Auskunft erhält.

                            Die Stadt Oranienburg hat übrigens eine Geburtsurkunde ausgestellt. Das beglaubigte Original habe ich völlig umsonst erhalten, im Rahmen der "Wiedergutmachung". Das ist nett vom Standesamt, denn die können ja am wenigsten für das Schicksal der Sachsenhausen-Insassen. "Wiedergutmachung" wäre trotzdem eher ein Begriff, unter dem ich verstehe, dass die Angehörigen mindestens die gewünschten Unterlagen erhalten.

                            Ich halte euch auf jeden Fall auf dem Laufenden!

                            Kommentar

                            • Anna Sara Weingart
                              Erfahrener Benutzer
                              • 23.10.2012
                              • 15113

                              #29
                              Zitat von Acanthurus Beitrag anzeigen
                              Das ist weder nachvollziehbar noch in diesem Umfang üblich. A.
                              Ich meinte rechtlich nachvollziehbar, und nicht moralisch nachvollziehbar. Es gibt nun einmal das Urheberrecht, welches üblicherweise international anerkannt wird.
                              Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 22.01.2015, 17:58.
                              Viele Grüße

                              Kommentar

                              • Acanthurus
                                Erfahrener Benutzer
                                • 06.06.2013
                                • 1657

                                #30
                                Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
                                Es gibt nun einmal das Urheberrecht, welches üblicherweise international anerkannt wird.
                                … und was wohl schwer zur Anwendung zu bringen ist, wenn es um banale Einträge in Aktenvordrucken und andere Überlieferung ohne die vom Urheberrecht geschützte "persönliche geistige Schöpfung" geht. Das Urheberrecht wird auch durch konkurrierende Interessen eingeschränkt und so Vervielfältigung ermöglicht, etwa "zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und sie keinen gewerblichen Zwecken dient" (§ 53 UrhG).

                                A.

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