Späte Vaterschaftsanerkennung?

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  • BenediktB
    Erfahrener Benutzer
    • 31.05.2006
    • 540

    Späte Vaterschaftsanerkennung?

    Hallo zusammen,

    ich habe derzeit einen äußerst seltsamen "Fall" vorliegen, der mich vor ein Rätsel stellt. Vielleicht sieht jemand von euch etwas Licht im Dunklen.

    Joseph Stetter wird 1833 als unehelicher Sohn der (ebenfalls unehelich geborenen) Martina Stetter in Oberdischingen/Württemberg geboren, ein Vater ist weder im Taufeintrag noch im Familienregister angegeben oder nachgetragen. Der Oberdischinger Pfarrer registriert ihn zuletzt 1847 bei der Firmung unter seinem o.g. Namen.
    Die Mutter heiratet 1837 einen Anton Egle und hat noch 5 Kinder mit diesem. Sie stirbt 1866, der Mann 1877.

    1859 taucht Joseph Stetter als Vater einer unehelichen Tochter in Oberigling/Bayern auf, wo er als Kunst- und Handelsgärtner arbeitet. Kurioserweise heißt er nun jedoch Joseph VÖLTER. Er heiratet 1864 in Landsberg am Lech, als Eltern angegeben sind: "Joseph Völter, Rittmeister und Martina Stetter". Nach dem Tod der ersten Frau heiratete er dann 1871 die Kindsmutter von 1859(!). 1915 stirbt der gute Mann dann in Landsberg, im Sterbeeintrag sind wieder die Eltern Rittmeister Joseph Völter und Martina Stetter angegeben.
    Auffällig ist auch, dass die Taufpaten seiner Kinder (trotz seiner ärmlichen Herkunft) aus besserem Kreise stammen, z.B. ein Premierlieutenant der bayerischen Armee oder eine Haushälterin aus Tübingen(!). Er scheint auch beruflich nicht unbedingt schlecht gestellt gewesen zu sein.

    Halten wir fest: 1847 - mit 14 - heißt er noch Stetter, 1859 - mit 26 - Völter. Dazwischen fehlen mir Informationen. Kann es wirklich sein, dass ein Vater noch 15 Jahre nach der Geburt eines Kindes die Vaterschaft anerkennt und das Kind dann dementsprechend alimentiert? Kommt mit 15 noch eine Adoption in Betracht?
    Wer hat eine Idee, wie ich diesem Mysterium auf die Spur kommen könnte?

    Danke!
    Mein Ancestry-Stammbaum
  • Merle
    Erfahrener Benutzer
    • 27.07.2008
    • 1274

    #2
    Hallo Benedikt,

    ja, das kann sein, dass Väter erst später die Kinder anerkennen. Ich habe einen solchen Fall: 1836 geboren, 1857, also mit 21 Jahren, legitimiert. Ich gehe davon aus, dass es etwas mit der Volljährigkeit zu tun hatte.

    Gruß
    merle

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    • Friedrich
      Moderator
      • 02.12.2007
      • 11323

      #3
      Moin Benedikt,

      den sicheren Nachweis, daß Josef Stetter und Josef Völter ein und diesselbe Person sind, hast Du, nehme ich an?

      Friedrich
      "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
      (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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      • BenediktB
        Erfahrener Benutzer
        • 31.05.2006
        • 540

        #4
        Zitat von Friedrich Beitrag anzeigen
        Moin Benedikt,

        den sicheren Nachweis, daß Josef Stetter und Josef Völter ein und diesselbe Person sind, hast Du, nehme ich an?

        Friedrich
        Im Hochzeitseintrag ist als Geburtsdatum/-ort genannt: "15 October 1833 zu Oberdischingen". Zusammen mit dem klar angegebenen Namen der Mutter Martina Stetter hat das zu dem besagten Eintrag in Oberdischingen geführt.

        Hallo Benedikt,

        ja, das kann sein, dass Väter erst später die Kinder anerkennen. Ich habe einen solchen Fall: 1836 geboren, 1857, also mit 21 Jahren, legitimiert. Ich gehe davon aus, dass es etwas mit der Volljährigkeit zu tun hatte.

        Gruß
        merle
        Gab es irgendeinen speziellen Grund, warum das so spät stattfand oder irgendwelche Unterlagen die das dokumentieren? Mein nächster Schritt wäre vlt im Landesarchiv zu prüfen, ob es beim zuständigen Amtsgericht einen Akt gibt.
        Zuletzt geändert von BenediktB; 25.09.2013, 11:15.
        Mein Ancestry-Stammbaum

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        • stendek79
          Benutzer
          • 18.07.2012
          • 75

          #5
          Hallo!

          Derartiges findet sich auch bei meinen Ahnen. Hier ist es so, dass der Sohn 1863 zur Welt gekommen. Die Legitimierung fand im Jahre 1916 (!) statt. Hier war der Kindsvater bereits 81 Jahre alt.

          Mich würde auch interessieren welche Hintergründe so eine späte Legitimierung haben kann.

          viele Grüsse
          Thomas
          NAMEN: LOBNER (Bayern, OÖ und Böhmen)
          VATER (NÖ und Südböhmen)
          HOLECZY (Ltp. Trnovec und Budapest)

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          • Jettchen
            Erfahrener Benutzer
            • 16.10.2011
            • 1359

            #6
            Hallo Benedikt,
            versuche die Vormundschaftsakte zu finden. Dann könntest du klar nachvollziehen, wie sich das alles ergeben hat.
            Viel Glück!
            Jettchen

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            • Asphaltblume
              Erfahrener Benutzer
              • 04.09.2012
              • 1500

              #7
              Es könnte zum Beispiel sein, dass der Vater keinen legitimen Sohn hat und diesem unehelichen seinen Besitz vererben möchte. Das ist zwischen Vater und (legitimem) Sohn wesentlich steuergünstiger als zwischen nicht oder entfernter Verwandten. Es könnte auch sein, dass der Sohn für einen wichtigen Karriereschritt von legitimer Geburt sein muss, etwa zur Erlangung des Bürgerrechts, um Handwerksmeister werden zu können, als Beamter o. ä.
              Gruß Asphaltblume

              Kommentar

              • Merle
                Erfahrener Benutzer
                • 27.07.2008
                • 1274

                #8
                Zitat von BenediktB Beitrag anzeigen
                Gab es irgendeinen speziellen Grund, warum das so spät stattfand oder irgendwelche Unterlagen die das dokumentieren? Mein nächster Schritt wäre vlt im Landesarchiv zu prüfen, ob es beim zuständigen Amtsgericht einen Akt gibt.
                Hallo Benedikt,

                in der Legitimationsurkunde steht: "Er [der Erzeuger] erkenne nun hiermit den
                besagten Carl Mathias Heiliger vorderhalt(??) als sein Kind
                an und verbinde damit gleichzeitig das Gesuch um deßen
                Legitimation, damit er Comparent, denselben ohne
                Rücksicht auf das Verbot, des Artikels neunhundert acht
                des bürgerlichen Gesetzbuches Zuwendungen machen könne".

                Es hatte also in der Tat mit finanziellen Zuwendungen zu tun und der Zeitpunkt der Legitimation war vermutlich nicht zufällig nach dem 21. Geburtstag und damit der Volljährigkeit des Sohnes.

                Versuch auf jeden Fall die Legitimationsurkunde beim Archiv zu bekommen.

                Gruß
                merle

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                • BenediktB
                  Erfahrener Benutzer
                  • 31.05.2006
                  • 540

                  #9
                  Ich habe das Staatsarchiv Ludwigsburg beauftragt im Bestand des Amtsgerichts Ehingen eine Vaterschaftsanerkennung Völter/Stetter zu finden. Leider verlief die Suche negativ.
                  Mir bleibt jetzt nur noch die Möglichkeit, einen Joseph Völter, den ich bei Familysearch gefunden habe, auf Verdacht zu prüfen und mich einmal mit dem Stadtarchiv Landsberg in Verbindung zu setzen, wann er dort das erste Mal genannt wurde und unter welchem Namen seine erste Hochzeit genehmigt worden ist.
                  Hat jemand sonst noch eine gangbare Idee? Danke!
                  Mein Ancestry-Stammbaum

                  Kommentar

                  • BenediktB
                    Erfahrener Benutzer
                    • 31.05.2006
                    • 540

                    #10
                    Hallo zusammen,

                    ich möchte diesen etwas älteren Thread aufgreifen und nochmals um Ideen bitten.
                    Ich habe heute Post aus dem Stadtarchiv Landsberg bekommen. Dort hat Joseph Völter 1868 unter diesem Namen das Heimatrecht ersucht. Der abgegebe Taufschein besagt, dass er ein "unehelicher Sohn der Martina Stetter, nun verehelichten Egle in Oberdischingen +" ist. Auf den ganzen 44 Seiten (!) des Aktes wird nicht einmal auf die Herkunft des Nachnamens eingegangen. Eigentlich unvorstellbar.

                    Ich bin nun wirklich ratlos!? Wie finde ich raus, warum er plötzlich einen anderen Nachnamen hat!?
                    Mein Ancestry-Stammbaum

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                    • gudrun
                      Erfahrener Benutzer
                      • 30.01.2006
                      • 3277

                      #11
                      Hallo Benedikt,

                      ich vermute, daß die Namensänderung auf einen Hör- oder Schreibfehler zurückzuführen ist.
                      Damals konnten die Leute nicht lesen und dadurch auch einen Fehler nicht korrigieren.
                      Da sind mir schon ziemliche Fehler untergekommen. Einmal wurde aus einem Heischkamp ein Hesing. Das hat mir ein sehr bekannter Familienforscher bestätigt.

                      Viele Grüße
                      Gudrun

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                      • Alter Mansfelder
                        Super-Moderator
                        • 21.12.2013
                        • 4666

                        #12
                        Hallo zusammen,

                        Zitat von gudrun Beitrag anzeigen
                        ich vermute, daß die Namensänderung auf einen Hör- oder Schreibfehler zurückzuführen ist.
                        da er 1864 und 1915 mit Vatersangabe belegt ist, mag ich an eine solch einfache Lösung nicht glauben.

                        Es grüßt der Alte Mansfelder
                        Gesucht:
                        - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
                        - Tote Punkte in Ostwestfalen
                        - Tote Punkte am Deister und Umland
                        - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
                        - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
                        - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

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                        • gki
                          Erfahrener Benutzer
                          • 18.01.2012
                          • 4823

                          #13
                          Hallo,

                          ich versteh das Problem nicht ganz...

                          Der Vater des unehe. geborenen Sohns der Martina Stetter ist offenbar ein Joseph Völter und der Sohn nennt sich offenbar nach diesem. Ob nun berechtigt oder nicht, ist das nicht egal?

                          Es kann ja durchaus sein, daß es eine offizielle Anerkennung gab, Du sie aber nicht gefunden hast.
                          Gruß
                          gki

                          Kommentar

                          • BenediktB
                            Erfahrener Benutzer
                            • 31.05.2006
                            • 540

                            #14
                            Hallo gki,

                            das Problem daran ist, dass ich ihm derzeit keinen Vater zuordnen kann. Ich habe einen Völter in Verdacht, aber es gelingt mir kein offizielles Dokument aufzuspüren, in dem mir dies tatsächlich bestätigt wird. Es geschah ja nicht mal eine Beischreibung im Taufbuch - normal war das bislang immer der Fall bei einer offiziellen Anerkennung. Und mich wundert, dass die bayerischen Behörden bei der Ansässigmachung den abweichenden Namen nicht moniert haben.

                            Ich hatte bisher auch noch keinen Fall, wo sich ein Kind offensichtlich nach einem Vater nannte, den es nur selbst und inoffiziell namentlich kannte. Berechtigung hin oder her!?
                            Mein Ancestry-Stammbaum

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                            • gki
                              Erfahrener Benutzer
                              • 18.01.2012
                              • 4823

                              #15
                              Hallo Benedikt!

                              Zitat von BenediktB Beitrag anzeigen
                              das Problem daran ist, dass ich ihm derzeit keinen Vater zuordnen kann. Ich habe einen Völter in Verdacht, aber es gelingt mir kein offizielles Dokument aufzuspüren, in dem mir dies tatsächlich bestätigt wird.
                              Die Hochzeits- und sonstige Unterlagen des Sohnes sind doch offiziell.

                              Einen Rittmeister müßte man doch finden können.

                              Es geschah ja nicht mal eine Beischreibung im Taufbuch - normal war das bislang immer der Fall bei einer offiziellen Anerkennung.
                              Ich hab keine Ahnung was da in der Gegend üblich war.

                              Da es in meinem Forschungsgebiet separate Anerkennungsunterlagen (oder gerichtliche Urteile) für die Zeit meist nicht mehr gibt, hab ich auch keine Vergleichsmöglichkeit.

                              Und mich wundert, dass die bayerischen Behörden bei der Ansässigmachung den abweichenden Namen nicht moniert haben.
                              Wenn der Unterlagen hatte, wo draufstand, daß er so hieß und unehelicher Sohn des Rittmeisters war, warum sollten sie?

                              Ich hatte bisher auch noch keinen Fall, wo sich ein Kind offensichtlich nach einem Vater nannte, den es nur selbst und inoffiziell namentlich kannte. Berechtigung hin oder her!?
                              Hatte ich auch nicht.

                              Ich sag ja auch nicht, daß es solche Unterlagen nicht gegeben hätte. Nur, daß Du sie noch nicht gefunden hast.

                              Oder daß es sie eben nicht mehr gibt.
                              Gruß
                              gki

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