Darstellen
Hallo sternap,
das Darstellen von ehemaligen transsexuellen Menschen darfst und kannst Du nur bei Daten integrieren, die rein privat bleiben.
In der Öffentlichkeit ist dies rechtlich per Gesetz untersagt, es sei denn die Person genehmigt dies. Festgehalten ist dies im deutschen Transsexuellengesetz kurz TSG von 1980.
Dies erübrigt sich auch in sofern, dass ja sowohl der Personenstand, Geburtsurkunde und der Eintrag im Geburtenregister durcg Gesetz verpflichtend geändert werden muß. Rechtlich hat es die Person des Rechtsvorgängers NIE gegeben(alter Name, altes Geschlecht).
Darum auch der gesetzliche Schutz vor Ausforschung. Es ist so, dass selbst bei einer Ausweiskontrolle durch Polizeibeamte, diese in ihren Dienststellen keine Auskunft über die kontrollierte Person bekommen. Auf dem PC Bildschirm der Beamten erscheint dann ein popup Fenster, wo nur darauf steht: Melderegistersperre, nur die AmtsleiterInnen bekommen dann Zugriff auf die Daten. Zuwiderhandlung und Öffentlichmachung erfüllt den Bestand einer Straftat in der Bundesrepublik Deutschland und der Eurozone und wird mit Geldbuße bis zu 200.000 Euro belegt.
Viel Geschreibsel von mir, ich weiß, aber ich will es ordentlich machen.
LG Verena
Hallo sternap,
das Darstellen von ehemaligen transsexuellen Menschen darfst und kannst Du nur bei Daten integrieren, die rein privat bleiben.
In der Öffentlichkeit ist dies rechtlich per Gesetz untersagt, es sei denn die Person genehmigt dies. Festgehalten ist dies im deutschen Transsexuellengesetz kurz TSG von 1980.
Dies erübrigt sich auch in sofern, dass ja sowohl der Personenstand, Geburtsurkunde und der Eintrag im Geburtenregister durcg Gesetz verpflichtend geändert werden muß. Rechtlich hat es die Person des Rechtsvorgängers NIE gegeben(alter Name, altes Geschlecht).
Darum auch der gesetzliche Schutz vor Ausforschung. Es ist so, dass selbst bei einer Ausweiskontrolle durch Polizeibeamte, diese in ihren Dienststellen keine Auskunft über die kontrollierte Person bekommen. Auf dem PC Bildschirm der Beamten erscheint dann ein popup Fenster, wo nur darauf steht: Melderegistersperre, nur die AmtsleiterInnen bekommen dann Zugriff auf die Daten. Zuwiderhandlung und Öffentlichmachung erfüllt den Bestand einer Straftat in der Bundesrepublik Deutschland und der Eurozone und wird mit Geldbuße bis zu 200.000 Euro belegt.
Viel Geschreibsel von mir, ich weiß, aber ich will es ordentlich machen.
LG Verena
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