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#11
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Hallo,
Zitat:
@Beldani P.S. In der Pfalz wurde die standesamtlichen Aufzeichnungen übrigens schon ca. 100 Jahre früher begonnen! Falls Du da auch mal suchst. |
#12
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Vielen Dank das ihr Euer Wissen mit mir teilt:-)
mein Vater ist katholisch, wir Kinder evangelisch ( Mutter ist evangelisch). Ich war mit meiner Oma aber mal zu einer Messe und sie wusste genausowenig wie ich, wann man sich hinkniet und wann man den Pfarrer nachsprach. Das ist echt interessant was es da für verschiedene Möglichkeiten gibt, wie hier entschieden worden ist. Ich könnte den ganzen Tag über das was und warum nachdenken !! Das ist spannender als ein Buch zu lesen. Bei dem vielen denken fallen mir sogar "Gesprächsfetzen" mit meiner Oma vor langer Zeit ein. Hab mir ein Notizbuch gekauft und nun wird alles was mir einfällt notiert. Vielen Dank nochmal Liebe Grüße |
#13
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Hallo,
ich glaube, das wissen sehr viele Katholiken heutzutage nicht mehr. |
#14
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Zitat:
ja, mir ist bekannt, dass im Kirchenrecht als Dimission u.a. die „Entlassung“ (Ermächtigung) eines Pfarrangehörigen zur Heirat in einer anderen Gemeinde bezeichnet wird. Dies trifft aber grundsätzlich auch auf den Fall zu, bei dem eine Person aus der Gemeinde einer Konfession in eine andere Gemeinde einer anderen Konfession am gleichen Ort entlassen wird. Da in den Orten Hamm, Kamen und Unna Mischehen im 19. Jhdt. relativ häufig waren (wohl wegen der deutlich geringeren Anzahl an Katholiken), während in vielen Orten des angrenzenden Bistums Münster Mischehen verboten waren, habe ich mir 5 Beispielsfälle aus Camen (im 19. Jhdt. mit „C“ geschrieben) angeschaut. Daraus ergeben sich folgende Daten: dim.[kath.]24.02.1838; °°[luth.]01.03.1838 dim.[kath.]07.10.1847; °°[luth.]08.10.1847 dim.[kath.]18.02.1851; °°[luth.]18.02.1851 dim.[kath.]19.11.1851; °°[luth.]20.11.1851 dim.[kath.]14.07.1853; °°[luth.]14.07.1853 Die Kinder aus diesen Mischehen wurden dann aber ausnahmslos kath. getauft. Diese von mir wohl kirchenrechtlich nicht ganz zutreffend als Dimissionseinträge bezeichneten Vermerke wurden stets unter Ausnutzung der gesamten Breite der beiden Seiten des geöffneten Kirchenbuches hinweg geschrieben. Bei allen Beispielen stammen beide Brautleute „von hier“, also aus Camen und ist angegeben, welcher der beiden kath. und welcher ev. ist. Danach endet der Text etwa mit „nach dreimaliger Proklamation aus der hiesigen Gemeinde entlassen“ oder mit „hat den Proclamationsschein erhalten“. Insoweit handelt es sich dann formell um einen Eintrag zur Bestätigung der durchgeführten Proklamation, so dass ich mich gerne korrigieren möchte. Das ändert aber nichts daran, dass es bei einer Mischehe zweier ortansässiger Personen in beiden Kirchenbüchern einen Eintrag gab und demnach in den Kirchenbüchern beider Konfessionen (kath. und ev.; den erschwerenden Fall, dass es in manchen Orten – so auch in Camen – eine luth. und eine ref. Gemeinde gab, lasse ich dabei außer acht) entsprechende Einträge vorhanden sein sollten, wodurch das Auffinden des tatsächlichen Traueintrages erleichtert werden sollte. Viele Grüße Ralf |
#15
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Meine Urgroßmutter war evangelisch, mein Urgroßvater katholisch.
Er "musste" konvertieren, da eine Ehe sonst wohl nicht von meinem Ururgroßvater erlaubt worden wäre. Das ist zumindest mein Eindruck, nach allem was ich von ihm weiß. Er war wohl sehr, sehr gläubig. Meine Oma ist evangelisch und heiratete meinen katholischen Opa. Das hat meine Uroma aber auch nur erlaubt, weil versprochen wurde alle Kinder katholisch zu taufen. Bisher habe ich keine früheren "Misch"Ehen. |
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