Erben-Ermittler

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • scheuck
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2011
    • 4383

    Erben-Ermittler

    Ihr Lieben,

    dieses Thema hatten wir schon mal, daher meine Frage:

    hat jemals jemand von Euch etwas von "Meyer&Levy" in Berlin gehört bzw. noch besser, Erfahrungen gemacht?

    Was soll man davon halten, wenn man ein Schreiben "vom Nachlassgericht" Berlin bekommt, in dem einem mitgeteilt wird, dass oben genanntes Unternehmen einen nach vielen Mühen als potentiellen Erben einer Frau entdeckt hat, die am 04.11.1940 in Angermünde verstorben ist?

    Die Angaben zur Person, die gemacht werden, stimmen, aber .... - 77 Jahre nach dem Tod der Erblasserin wird man gefunden???

    Es steht allerdings nichts davon in jenem Schreiben, dass man die Summe x erstmal vorab zu zahlen habe, bevor überhaupt weitere Dinge passieren können!

    Mich interessiert brennend, was Ihr davon haltet , und ich bin dankbar für jeden Tipp!
    Herzliche Grüße
    Scheuck
  • Kasstor
    Erfahrener Benutzer
    • 09.11.2009
    • 13440

    #2
    Hallo,

    vermutlich geht es eigentlich um einen aktuelleren Erbfall und die genannte ist bei den Erbenermittlern in einem Zweig die bislang "jüngste" Ermittelte.
    Vorschuss gibt es bei seriösen Ermittlern ja nicht.
    Die Honorarquoten bewegen sich ja nach bisher Gelesenem so zwischen 10 und 30 % des anteiligen Erbteils.

    Frdl. Grüße

    Thomas
    FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

    Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

    Kommentar

    • Brunoni
      Erfahrener Benutzer
      • 07.04.2012
      • 2185

      #3
      Hallo Scheuck,

      kam dieses Schreiben allgemein vom Nachlaßgericht?
      Ich habe mal im Amtsgericht Charlottenburg um Auskunft gebeten, welche ich auch umfassend erhielt.
      Mein Weg wäre ein Schreiben an dieses Nachlaßgericht in Berlin und ein Schreiben nach Angermünde.
      Da die betreffende Person dort verstorben ist, erteilt das Gericht ja Auskunft und kann Dir mehr mitteilen.
      An dem langen Zeitraum würde ich mich nicht stören.
      Ich finde es nur sonderbar, daß sich die Erbenermittler nicht direkt an Dich wenden.

      Viele Grüße
      Brunoni

      Kommentar

      • scheuck
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2011
        • 4383

        #4
        Hallo, Brunoni!

        DANKE für Deinen Beitrag!

        Nein, das Schreiben kommt von jenem Erben-Ermittler, der offenbar im Auftrag des Nachlass-Gerichtes arbeitet.

        Ob sie sich nicht auch an mich persönlich gewendet haben, kann ich nicht sagen, denn ich bin seit Tagen nicht daheim und habe somit auch keinen "Zugriff" auf meinen Briefkasten gehabt. - Ich weiß nur, dass einer meiner beiden Vettern das Schreiben heute bekommen hat.

        Ich habe aber inzwischen mit einer Freundin hier am Ort gesprochen, die vor langen Jahren ein solches Schreiben von "Meyer&Levi" bekommen hatte. Da hatte alles seine Richtigkeit, und sie hat ihr Erbe bekommen.

        Mein Vetter meint, diese potentielle Erbschaft habe man eventuell mir und dem bei Ancestry eingestellten STB zu verdanken - Erben-Ermittler gucken da vielleicht auch mal nach
        Herzliche Grüße
        Scheuck

        Kommentar

        • Bendis
          Erfahrener Benutzer
          • 28.08.2012
          • 798

          #5
          Hallo scheuck,

          erkundige dich doch über diese Erbenermittler beim Verband Deutscher Erbenermittler e.V. mal.
          Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE®) e.V. - Ziel des Verbandes ist es, die Wahrnehmung dieses Berufsstandes und das Ansehen in der Öffentlichkeit zu fördern und auf die hohe Qualität der Dienstleistungen, die auf fundierten fachlichen Kenntnissen basiert, hinzuweisen.

          Ich denke, Erkundigungen einzuziehen ist in solch einem Fall legitim
          VG
          Bendis

          Kommentar

          • Kasstor
            Erfahrener Benutzer
            • 09.11.2009
            • 13440

            #6
            Hallo,

            im Auftrag des Gerichts arbeiten die Ermittler im Normalfall nicht.
            Entweder handelt es sich um einen Fall wie hier fortlaufend im Forum vom Berliner http://forum.ahnenforschung.net/show...30295&page=139 eingestellt, d.d. das Gericht veröffentlicht bei unklarer Faktenlage einen Erbenaufruf und ein Erbenermittler klinkt sich ein ; oder ein eingesetzter Nachlasspfleger schaltet nach mehr oder weniger eigener Ermittlungsarbeit einen Erbenermittler ein.
            Das Honorar einsparen kann man nur, wenn man selber das zuständige Nachlassgericht und den Fall ermittelt, um den es geht.

            Frdl. Grüße

            Thomas
            Zuletzt geändert von Kasstor; 27.05.2017, 20:49.
            FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

            Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

            Kommentar

            • scheuck
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2011
              • 4383

              #7
              Hallo, Kasstor und alle anderen!

              Nachdem mein Vetter mir den Schrieb nun komplett vorgelesen hat, bin ich schlauer!

              Es ist so, der Nachlass-Pfleger ist mit seinem Latein am Ende gewesen und hat zur weiteren Klärung den Genealogen bzw. Erben-Ermittler herangezogen.

              Die Erblasserin ist namentlich genannt; meine Annahme, es handele sich um die Halb-Schwester meiner Großmutter, ist falsch Gestorben ist Liselotte K., die Enkelin der Halb-Schwester meiner Oma.

              Der Sohn der Halb-Schwester hat 1919 in Berlin geheiratet, da kann man mit Kindern also "ab 1920" rechnen. Jene unverheiratete Liselotte K. mag vielleicht vor +/- 10 Jahren gestorben sein.

              Der Familien-Rat wird jetzt zusammenkommen; etwas schwierig, ein Vetter ist bereits im Urlaub (bis Oktober), der andere ist fast auf dem Weg und kommt auch erst im Oktober zurück.
              Erbscheine müssen beigebracht werden, was für mich bedeutet, dass ich erstmal meine eigene Geb.-Urkunde suchen muss
              Herzliche Grüße
              Scheuck

              Kommentar

              • Acanthurus
                Erfahrener Benutzer
                • 06.06.2013
                • 1657

                #8
                Zitat von Bendis Beitrag anzeigen

                erkundige dich doch über diese Erbenermittler beim Verband Deutscher Erbenermittler e.V. mal.
                Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE®) e.V. - Ziel des Verbandes ist es, die Wahrnehmung dieses Berufsstandes und das Ansehen in der Öffentlichkeit zu fördern und auf die hohe Qualität der Dienstleistungen, die auf fundierten fachlichen Kenntnissen basiert, hinzuweisen.

                Ich denke, Erkundigungen einzuziehen ist in solch einem Fall legitim
                Der Schatzmeister eben jenes Verbandes scheint zu o.g. Unternehmen zu gehören ;-)

                A.

                Kommentar

                • scheuck
                  Erfahrener Benutzer
                  • 23.10.2011
                  • 4383

                  #9
                  Zitat von Acanthurus Beitrag anzeigen
                  Der Schatzmeister eben jenes Verbandes scheint zu o.g. Unternehmen zu gehören ;-)
                  A.
                  JA, das habe ich auch gesehen und komme deshalb zu der Ansicht, dass es sich doch sehr wahrscheinlich um nichts Unseriöses handeln wird.

                  €110.000.- geteilt durch x = y
                  y minus 24% Honorar = z
                  z minus 30% Erbschaftssteuer

                  Der Faktor x ist vollkommen unklar; der Beweis der eigenen Identität wird auch etwas kosten (beglaubigte Kopien), der Erbschein ist auch nicht umsonst.
                  Alles zusammen eine Wundertüte ?
                  Herzliche Grüße
                  Scheuck

                  Kommentar

                  • Acanthurus
                    Erfahrener Benutzer
                    • 06.06.2013
                    • 1657

                    #10
                    Für Erben ohne Trauer doch nicht schlecht. Erbschaftssteuer könnte bei mehreren Erben unter den Freibetrag teilen. Erbschein im sehr niedrigen dreistelligen Betrag. Die beglaubigten Kopien sind Pillepalle. Im Übrigen finde ich es komisch, sowas am konkreten Fall öffentlich zu diskutieren. Es gibt ja auch noch andere Beteiligte.

                    Grüße, A.
                    Zuletzt geändert von Acanthurus; 27.05.2017, 22:42.

                    Kommentar

                    • renatehelene
                      • 16.01.2010
                      • 1983

                      #11
                      Oh "Scheuck"

                      jetzt haste aber "Dein Fett weg"

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X