Sperre Kirchenbücher 70 Jahre?

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  • Naschi33
    Erfahrener Benutzer
    • 21.01.2015
    • 533

    Sperre Kirchenbücher 70 Jahre?

    Hallo,
    ich habe eine Frage zur Sperre der Kirchenbücher:
    Sind diese 70 Jahre gesperrt?
    Ich suche Einträge aus den Jahren 1933 - 1937. Leider sind diese nicht online abrufbar, aber im Index des betreffenden Taufbuches zu finden.
    Ist der Grund dafür, dass noch niemand dazu gekommen ist, sie online zu stellen oder ist die Sperre länger als 70 Jahre?
    Könnte ich in der betreffenden Pfarre vorbeikommen und selbst nachlesen?
    Danke!
    LG!
  • Hampusch
    Erfahrener Benutzer
    • 30.09.2014
    • 882

    #2
    Hallo,

    aus Datenschutzgründen spricht dem nichts entgegen, aber generell kann es sich noch je nach Region unterscheiden.

    Im Landeskirchlichen Archiv Berlin/Brandenburg z.B. wären die Einträge frei, hier heißt es aktuell:
    "Aus Datenschutzgründen dürfen Taufen ab 01.01.1927, Trauungen ab 01.01.1947 und Konfirmationen ab 01.01.1942 nicht eingesehen werden.
    Falls die von Ihnen gesuchten Daten in die Sperrfristen fallen, können Sie einen schriftlichen Antrag an das Archiv stellen, um einen kostenpflichtigen Auszug zu erhalten. Benennen Sie hierbei Ihren verwandtschaftlichen Grad zum Gesuchten. Eine persönliche Einsicht in gesperrte Akten, Kirchenbücher und Fiches ist nicht möglich.

    VG Dirk
    Gruß Dirk

    Immer auf der Suche nach FN:
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    • Suchende/r
      Benutzer
      • 20.01.2015
      • 29

      #3
      Hallo,

      In Österreich sind Taufbücher 100 Jahre, Trauungen 75 Jahre und Sterbebücher 30 Jahre gesperrt. Es sollen ja keine Informationen über noch Lebende an jedermann/frau herausgegeben werden.

      Und außerdem endet die Onlinestellung mit 1938, weil ja dann die Standesämter "übernahmen".

      Selbst nachlesen wird bei Geburten nach 1916 wohl nur gehen, wenn du ein direkter Abkömmling bist.

      Liebe Grüße

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      • holsteinforscher
        Erfahrener Benutzer
        • 05.04.2013
        • 2491

        #4
        Moinsen,
        wenn du in deutschland suchst, dann sind die allg. Sperrfristen:
        Geburten 80 Jahre, Trauungen 110 Jahre, Sterbefälle 30 Jahre.
        Es gibt aber auch Ausnahmen die sich im Personenstandsgesetz
        zu finden sind.
        Beste grüsse von der Kieler-Förde
        Roland
        Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
        Roland...


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        • Löffel
          Erfahrener Benutzer
          • 31.08.2006
          • 121

          #5
          Zitat von holsteinforscher Beitrag anzeigen
          Moinsen,
          wenn du in deutschland suchst, dann sind die allg. Sperrfristen:
          Geburten 80 Jahre, Trauungen 110 Jahre, Sterbefälle 30 Jahre.
          Es gibt aber auch Ausnahmen die sich im Personenstandsgesetz
          zu finden sind.
          Beste grüsse von der Kieler-Förde
          Roland
          Meines Wissens gilt das Personenstandsgesetz aber nicht für Kirchenbücher.


          Viele Grüße
          Matthias

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          • AlfredM
            • 21.07.2013
            • 2248

            #6
            Hallo Roland

            Entschuldige aber du hast die Sperrfristen verwechselt
            Geburten = 110 Jahre
            Hochzeit = 80 Jahre
            Sterbefälle = 30 Jahre

            Bei den kath. KB in Regensburg ist die Sperrfrist auf alles
            120 Jahre.
            MfG

            Alfred

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            • Naschi33
              Erfahrener Benutzer
              • 21.01.2015
              • 533

              #7
              Hallo,
              ich wohne in Österreich.
              Danke für den Hinweis, dass ich nicht mehr in Kirchenbüchern, sondern am Standesamt suchen müsste. Darauf wäre ich gar nicht gekommen...
              Viele Grüße und danke!

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