Familienregistereintrag

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  • SafeHaven
    Erfahrener Benutzer
    • 21.11.2014
    • 433

    [gelöst] Familienregistereintrag

    Quelle bzw. Art des Textes: Familienregistereintrag
    Jahr, aus dem der Text stammt:
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Ostalbkreis
    Namen um die es sich handeln sollte: Schüle, Kiesel


    Hallo zusammen,

    ich bräuchte etwas Unterstützung bei einem Familienregistereintrag. Das Kind 'Margarethe' wurde unehelich geboren und ich bin im Moment auf der Suche nach einem Beweis, dass der in Familienregistern eingetragene Vater der leibliche Vater ist. Ich brauche nur den grün markierten Teil.

    "spur. der Barbara Horlacher .... ...... ..... v. 10. Juni 1859 an Kindesstatt
    angenommen u. zur Führung des Namens berechtigt ist die jenseits aufgeführte
    1. Margarethe"

    Bedeutet der Teil, den ich bisher entziffern konnte, "an Kindesstatt angenommen", dass er der leibliche Vater war oder hat er es quasi adoptiert?

    Liebe Grüße,
    Jana
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    Auf der Suche nach Spuren der Familie..

    Hertzke/Herzke von überall
    Fuchs und Behringer im 18. Jhd. aus Großhabersdorf und Umgebung
    Avdic und Seremet aus Sarajevo und Visegrad
    Kilimann, Sadlowski, Tietz, Ferrarius und Bialowons aus dem Kreis Ortelsburg

    Familie-Hertzke.de
  • henrywilh
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 11784

    #2
    Die fehlenden Wörter lauten:

    durch Arrogat.[ions] Vertrag

    Was das ist (jedenfalls, was Arrogation ist), findest du hier:

    Lexikoneintrag zu »Annahme an Kindes Statt«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 544-545.


    Das beantwortet auch die Frage dahin gehend, dass es sich nicht um den leiblichen Vater (es sei denn unerkannt) handelt.
    Schöne Grüße
    hnrywilhelm

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    • katrinkasper

      #3
      Guten Tag,
      ich lese nicht "des Namens", sondern "s(eine)s Namens".

      Kommentar

      • SafeHaven
        Erfahrener Benutzer
        • 21.11.2014
        • 433

        #4
        Guten Abend

        und vielen Dank ihr beiden. Das hat mir wirklich weitergeholfen! Habe jetzt auch eine kleine Notiz in einem Pfarrbuch zu unehelichen Kindern gefunden, dass der vermeintliche Vater vor einer Untersuchung des Falles verstorben ist. Natürlich wurde kein Name genannt. Das heißt, dass dies nun entgültig zum Ende der Linie führt. Schade!

        Liebe Grüße,
        Jana
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        • henrywilh
          Erfahrener Benutzer
          • 13.04.2009
          • 11784

          #5
          Zitat von SafeHaven Beitrag anzeigen
          Das heißt, dass dies nun entgültig zum Ende der Linie führt.
          Aber was spricht denn dagegen, die Linie der leiblichen Mutter weiter zu verfolgen?
          Das sind doch auch alles deine leiblichen Vorfahren.
          Schöne Grüße
          hnrywilhelm

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