Soldat James Ryan 4 Brüder im Krieg, einer muss zurück, Realität oder Fiktion?

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  • My_name_is_Hank
    Erfahrener Benutzer
    • 19.05.2012
    • 166

    Soldat James Ryan 4 Brüder im Krieg, einer muss zurück, Realität oder Fiktion?

    Hallo,

    ich habe mal eine etwas außergewöhnlichere Frage.
    In dem Film "Der Soldat James Ryan" geht es um einen US Soldaten, deren drei Brüder bereits im Kampf gefallen sind. Nun möchte das US Militär den letzten Jungen, heile zur Mutter zurück bringen.

    War das denn in der Realität auch ab und zu so, dass man in der Tat, ab einer gewissen Grenze, die Kinder von der Front genommen hat oder diese zumindest irgendwo im Hinterland eingesetzt hat, damit der Mutter wenigstens ein Sohn bleibt? Um es so salopp auszudrücken.

    Dieser Gedanke kam mir, weil vier Brüder meiner Urgroßmutter fielen. Meinem Ururgroßvater/mutter blieb nur ein Sohn, dieser wurde nicht eingezogen, weil er lange vor dem Krieg einen Unfall hatte... Sprich, von 5 Jungs, blieb nur einer übrig. Was für eine unglaubliche Vorstellung. Wenn eine Mutter fast all ihre Jungs im Krieg verliert. Zumal diese, noch nichtmal überzeugte Nationalsozialisten waren.

    Schöne Grüße,
    Hank
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  • rocco
    Erfahrener Benutzer
    • 21.12.2009
    • 734

    #2
    Hallo Hank,

    der Film orientiert sich an einer wahren Begebenheit.

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    VG

    Rocco
    "Wish I didn't have to see now what back then I didn't see" Tobias Sammet (Avantasia)

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    • CodeRed
      Erfahrener Benutzer
      • 14.07.2011
      • 340

      #3
      Hallo Hank,

      es handelte sich um die Regel: Sole Survivor Policy



      Gruß Domi

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      • My_name_is_Hank
        Erfahrener Benutzer
        • 19.05.2012
        • 166

        #4
        Hallo,

        danke für die Quellen.
        Nun ist dort immer nur von US Militärs die Rede.
        Gab es bzw. gibt es sowas auch bei der Wehrmacht/Bundeswehr?

        Schöne Grüße,
        Hank
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        • BenediktB
          Erfahrener Benutzer
          • 31.05.2006
          • 540

          #5
          Als die Wehrpflicht noch "existierte", gab es zumindest für den Bereich der Bundeswehr die Regelung, dass Wehrpflichtige, deren sämtliche Brüder gefallen oder durch kriegerische Handlungen verstorben waren, von der Wehrpflicht befreit waren. Bestimmte Zahlen sind im Wehrpflichtgesetz aber nicht genannt.
          Für die Wehrmacht kann ich es nicht sagen.
          Mein Ancestry-Stammbaum

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          • maria1883
            Erfahrener Benutzer
            • 20.08.2009
            • 898

            #6
            Hallo zusammen,
            auch unter Hitler gab es so etwas. Mein Vater hatte 4 Brüder. Er durfte auf dem Bauernhof bleiben, alle anderen wurden eingezogen. Zum Glück blieben alle am Leben.
            Viele Grüße
            Waltraud
            Orte und Namen meiner Ahnen:
            Neu Wuhrow: Pophal, Golz, Is(s)berner, Gehrke, Draheim, Zuther, Mittelste(ä)dt, Hensel, Bleck
            Gönne (später Westgönne): Hensel, Bleck, Maronde
            Steinklippe (Belgard/Schievelbein): wie Westgönne
            Neudorf: Märtens, Boeck, Schulz, Mallon, Harmel, Manz
            Pöhlen: Milbradt, Boeck, Dittberner, Kannenberg, Märtens
            bis auf Steinklippe alles Kreis Neustettin

            Kommentar

            • Schmid Max
              Erfahrener Benutzer
              • 18.03.2013
              • 937

              #7
              ....dass Wehrpflichtige, deren sämtliche Brüder gefallen oder durch kriegerische Handlungen verstorben waren, von der Wehrpflicht befreit waren.

              Oooo , sämtliche, das wär aber krass!!

              Nach § 11 Abs.2. Ziff 1 WehrPflG gilt:
              (2) Vom Wehrdienst sind Wehrpflichtige auf Antrag zu befreien,
              1. deren Vater, Mutter, Bruder oder Schwester an den Folgen einer Wehr- oder Zivildienstbeschädigung
              verstorben ist,

              Es genügte also für die (obligatorische) Befreiung, dass 1 Elternteil oder 1 Geschwister durch die genannten Einwirkungren verstorben war.


              Für die Wehrmacht gabs keine gesetzliche Freistellungs (U.K. Unabkömmlichkeits) Regelung sondern verschiedene Erlasse.
              Diese wurden spätestens mit den Verlusten im Russlandfeldzug (ab Winter 42/43) aufgehoben,
              ab Herbst 44 gabs praktisch keine U.K. mehr aus familiären Gründen.

              Gruss vom
              Schmid Max

              Ergänzung:
              Maria hat schon recht, so ca. bis 43 gabs für verschiedene (wehrwichtige) Berufe und u.a. für den Reichbauernstand Rückstellungs-oder Versetzungsmöglichkeiten mit notwendiger Zustimmung des Kreisbauernführers. (u.a. Erlasse auf Basis des ReichserbhofG). Je nach Kriegslage und politischer Gesinnung des KBF wurden diese Rückstellungen erteilt, ab 44 jedoch generell nicht mehr.
              Zuletzt geändert von Schmid Max; 10.04.2013, 16:34.

              .................................................. .....................
              "Back to the roots" heisst nicht im Alter kindisch zu werden.

              Kommentar

              • Renate7
                Erfahrener Benutzer
                • 31.01.2013
                • 223

                #8
                Hallo, grüß Euch !

                Aus den Erzählungen unserer Bewohner weis ich,( arbeite im Altenheim) das es keine Obergrenze für Familienmitglieder beim " Dienst in der Wehrmacht" gab.
                Zitat von AlAvo Beitrag anzeigen
                Hallo Renate,hier findest Du das Wehrgesetz von 1935 sowie alle spätere Gesetzesänderungen.Darin dürfte das Thema Rück- oder Freistellungen auch abgehandelt werden.Viele Grüße AlAvo
                Eine unserer Bewohnerinnen hat alle 4 Brüder verloren, nur sie als Mädchen hat überlebt, der letzte fiel im Volkssturm.
                Aber das ist kein Einzelschicksal, wenn man sich die Sterbebilder der gefallenen Soldaten ansieht, findet man oft mehrere Geschwister oder Väter und Söhne.
                Maria hat aber auch Recht, siehe Post von Max Schmidt. Ihr Vater hätte mit einer seltenen Sondergenehmigung bis 1944 auch zuhause bleiben können,
                wenn er keine Brüder gehabt hätte. Ab 1944 mußten die Frauen die Hofarbeit erledigen.

                Herzliche Grüße

                Renate

                Kommentar

                • Matthias Möser
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.08.2011
                  • 2264

                  #9
                  Renate hat Recht, wenn man sich die Verlustlisten der im 2. Weltkrieg gefallenen deutschen Soldaten genauer ansieht, gibt es Familien, bei denen alle vorhandenen Söhnen gefallen sind, bzw. es wurden Brüder verschleppt oder vermißt. Was dies für die Eltern bedeutete (trotz "Heldentod für den Führer") kann sich jeder denken. Einfach nur schrecklich dieses millionenfache Vernichten bzw. Verheizen von Leben!

                  Gruß
                  Matthias
                  Suche nach:
                  Gernoth in Adelnau, Krotoschin, Sulmierschütz (Posen)
                  und Neumittelwalde/Kruppa (Schlesien)
                  Spaer/Speer in Maliers, Peisterwitz, Festenberg, Gräditz u. Schweidnitz (Schlesien)
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                  Schmidt in Nesselwitz u. Wirschkowitz im Kreis Militsch (Schlesien)

                  Kommentar

                  • Friedrich
                    Moderator
                    • 02.12.2007
                    • 11325

                    #10
                    Moin zusammen,

                    mir ist glaubhaft von einem Fall erzählt worden, wo alle fünf Söhne eingezogen wurden. Als vier schon gefallen waren, und der Überbringer der Todesnachricht durch den Ort ging und auf das Elternhaus zusteuerte, rief der Vater ihm zu: "Geh vorbei, geh vorbei, es ist der letzte!"

                    Er ging nicht vorbei.

                    Friedrich
                    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                    • Renate7
                      Erfahrener Benutzer
                      • 31.01.2013
                      • 223

                      #11
                      Zitat von Friedrich Beitrag anzeigen
                      Moin zusammen,

                      ..........Er ging nicht vorbei.

                      Friedrich
                      Guten Morgen,

                      ich sitze hier .... und weis nicht..., Papier wäre jetzt nass,.... einfach nur schrecklich!
                      Eine ältere Dame hat gesagt: Ich habe im Krieg meinen Mann verloren, das war schlimm, ich habe geweint, ich war traurig und verzweifelt.

                      Dann habe ich im Krieg meinen einzigen Sohn verloren. Es ist ,als ob einem ein Stück vom Herzen weggenommen wird,..herausgerissen...jetzt einfach fehlt. Die Narbe tut immer weh. Die Erinnerung an " kleine Patschehändchen, Rotznasen, tapsige Schritte, Eigenheiten " macht es so unertäglich.

                      Oft lese ich hier, das die " Älteren" nie was erzählt haben. Für manche ist die Erinnerung an das Geschehene oder Erlebte einfach nicht zu ertragen.

                      Viele liebe Grüße

                      Renate

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                      • My_name_is_Hank
                        Erfahrener Benutzer
                        • 19.05.2012
                        • 166

                        #12
                        Hallo,

                        ich habe mir schon fast gedacht, dass dieses System nicht das kleinste bisschen Menschlichkeit zuließ. Das man einer Familie tatsächlich alle Männer nimmt, um sie ohne Sinn und Verstand an die Front zu schicken, ohne Worte.

                        Ich finde allerdings im Wehrgesetz zu diesem Thema nur folgendes.
                        "§ 16. Zurückstellung. Wehrpflichtige können im Frieden von der Erfüllung der aktiven Dienstpflicht auf begrenzte Zeit zurückgestellt werden.

                        § 24. Entlassung aus besonderen Gründen.
                        (2) Soldaten können aus dem aktiven Wehrdienst entlassen werden
                        d) auf eigenen Antrag in begründeten Fällen Soldaten, die die aktive Dienstpflicht erfüllen, jedoch nur, wenn nach der Einberufung ein Zurückstellungsgrund eingetreten ist."


                        Bis die Bewilligung durch war, war es wahrscheinlich vor allem in den letzten 1 1/2 Jahren, sowieso schon zu spät.

                        Und ob das im Zweifel überhaupt als Begründung genügt hätte... Zumal es laut Beschluß des Großdeutschen Reichstags vom 26. April 1942 heißt, "daß der Führer in der gegenwärtigen Zeit des Krieges, in der das deutsche Volk in einem Kampf um Sein oder Nichtsein steht, das von ihm in Anspruch genommene Recht besitzen muß, alles zu tun, was zur Erringung des Sieges dient oder dazu beiträgt. Der Führer muß daher - ohne an bestehende Rechtsvorschriften gebunden zu sein - [...] nötigenfalls jeden Deutschen - [...] mit allen ihm geeignet erscheinenden Mitteln zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten".

                        Im Zweifel sind also alle Vorschriften hinfällig, der Führer ist an keine Rechtsvorschriften gebunden. Wenn der Führer ruft, muss jeder Deutsche antreten, ohne Ausnahme. Und Zurückstellung gab es nur im Frieden, also auch da keine Chance.

                        Schöne Grüße,
                        Hank
                        Suche Informationen zu Immilla und Reimann (Schlesien: Hennersdorf, Greiffenberg, Friedersdorf am Queis, Krummöls, Steinbach), Häselhoff (Mülheim an der Ruhr), Giesen (Mülheim an der Ruhr), Diekmann (Niedersachsen: Hessisch-Oldendorf, Bakede, Hülsede und Umgebung), Bremer (Niedersachsen: Rodenberg und Umgebung), Lucht (Pommern: Naseband, Kreis Neustettin)

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