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  #1  
Alt 18.02.2017, 13:04
Benutzerbild von Naschi33
Naschi33 Naschi33 ist offline weiblich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.01.2015
Ort: nördliches Niederösterreich
Beiträge: 533
Standard Sperre Kirchenbücher 70 Jahre?

Hallo,
ich habe eine Frage zur Sperre der Kirchenbücher:
Sind diese 70 Jahre gesperrt?
Ich suche Einträge aus den Jahren 1933 - 1937. Leider sind diese nicht online abrufbar, aber im Index des betreffenden Taufbuches zu finden.
Ist der Grund dafür, dass noch niemand dazu gekommen ist, sie online zu stellen oder ist die Sperre länger als 70 Jahre?
Könnte ich in der betreffenden Pfarre vorbeikommen und selbst nachlesen?
Danke!
LG!
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  #2  
Alt 18.02.2017, 13:12
Benutzerbild von Hampusch
Hampusch Hampusch ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.09.2014
Ort: Schwerin M-V / Lübben Spreewald
Beiträge: 882
Standard

Hallo,

aus Datenschutzgründen spricht dem nichts entgegen, aber generell kann es sich noch je nach Region unterscheiden.

Im Landeskirchlichen Archiv Berlin/Brandenburg z.B. wären die Einträge frei, hier heißt es aktuell:
"Aus Datenschutzgründen dürfen Taufen ab 01.01.1927, Trauungen ab 01.01.1947 und Konfirmationen ab 01.01.1942 nicht eingesehen werden.
Falls die von Ihnen gesuchten Daten in die Sperrfristen fallen, können Sie einen schriftlichen Antrag an das Archiv stellen, um einen kostenpflichtigen Auszug zu erhalten. Benennen Sie hierbei Ihren verwandtschaftlichen Grad zum Gesuchten. Eine persönliche Einsicht in gesperrte Akten, Kirchenbücher und Fiches ist nicht möglich.

VG Dirk
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  #3  
Alt 19.02.2017, 22:57
Suchende/r Suchende/r ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 20.01.2015
Beiträge: 29
Standard

Hallo,

In Österreich sind Taufbücher 100 Jahre, Trauungen 75 Jahre und Sterbebücher 30 Jahre gesperrt. Es sollen ja keine Informationen über noch Lebende an jedermann/frau herausgegeben werden.

Und außerdem endet die Onlinestellung mit 1938, weil ja dann die Standesämter "übernahmen".

Selbst nachlesen wird bei Geburten nach 1916 wohl nur gehen, wenn du ein direkter Abkömmling bist.

Liebe Grüße
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  #4  
Alt 20.02.2017, 00:31
holsteinforscher holsteinforscher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.04.2013
Beiträge: 2.491
Standard

Moinsen,
wenn du in deutschland suchst, dann sind die allg. Sperrfristen:
Geburten 80 Jahre, Trauungen 110 Jahre, Sterbefälle 30 Jahre.
Es gibt aber auch Ausnahmen die sich im Personenstandsgesetz
zu finden sind.
Beste grüsse von der Kieler-Förde
Roland
__________________
Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
Roland...


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  #5  
Alt 21.02.2017, 16:35
Löffel Löffel ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 31.08.2006
Ort: Frankfurt/M.
Beiträge: 121
Standard

Zitat:
Zitat von holsteinforscher Beitrag anzeigen
Moinsen,
wenn du in deutschland suchst, dann sind die allg. Sperrfristen:
Geburten 80 Jahre, Trauungen 110 Jahre, Sterbefälle 30 Jahre.
Es gibt aber auch Ausnahmen die sich im Personenstandsgesetz
zu finden sind.
Beste grüsse von der Kieler-Förde
Roland
Meines Wissens gilt das Personenstandsgesetz aber nicht für Kirchenbücher.


Viele Grüße
Matthias
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  #6  
Alt 21.02.2017, 16:43
AlfredM AlfredM ist offline männlich
 
Registriert seit: 21.07.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 2.248
Standard

Hallo Roland

Entschuldige aber du hast die Sperrfristen verwechselt
Geburten = 110 Jahre
Hochzeit = 80 Jahre
Sterbefälle = 30 Jahre

Bei den kath. KB in Regensburg ist die Sperrfrist auf alles
120 Jahre.
__________________
MfG

Alfred
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  #7  
Alt 21.02.2017, 18:28
Benutzerbild von Naschi33
Naschi33 Naschi33 ist offline weiblich
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 21.01.2015
Ort: nördliches Niederösterreich
Beiträge: 533
Standard

Hallo,
ich wohne in Österreich.
Danke für den Hinweis, dass ich nicht mehr in Kirchenbüchern, sondern am Standesamt suchen müsste. Darauf wäre ich gar nicht gekommen...
Viele Grüße und danke!
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