Frage zur Geburtsurkunde und Familiennamen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • 21acob
    • Heute

    Frage zur Geburtsurkunde und Familiennamen

    Hallo,

    ich habe eine Geburtsurkunde von Wilhelm Heinrich geboren am 25.01.1903.

    Dort steht "unverheirateten Elisabetha Thoma , in der Wohnung von Heinrich Thoma."

    Schon einmal die 1. Frage wieso steht dort unverheiratet wenn diese dann doch im Jahr 1903 den gleichen Nachnamen haben ?

    Dann steht dort im Randvermerk:
    "Der Eisenbahnarbeiter Heinrich Velten hat als Ehemann der Elisabetha Thoma gegenüber dem Standesbeamten mit Einwilligung der Mutter und des Vormundes
    (Warum Vormund ?) seinen Familiennamen Velten erteilt."

    Wenn ich das also richtig verstehe hat Heinrich Velten mit Elisabeth Thoma geheiratet und dann Ihren Namen angenommen ( ?? Damals üblich ?? )
    und der Sohn Wilhelm Heinrich hat dann aber den Familiennamen des Vaters bekommen ( Velten) ?

    ist das so richtig oder gibt es eine andere Erklärung ?


    Link zur Urkunde:
    Quelle bzw. Art des Textes: Geburtseintrag Jahr, aus dem der Text stammt: 1903 Ort und Gegend der Text-Herkunft: Bad Kreuznach Namen um die es sich handeln sollte: Wilhelm Heinrich Hallo Zusammen, Habe mal wieder eine Geburtsurkunde die teilweise sehr klein geschrieben ist und ich diese kaum entziffern kann.



    .
    Zuletzt geändert von Gast; 16.10.2017, 18:30. Grund: Link Hinzugefügt
  • Geufke
    Erfahrener Benutzer
    • 20.01.2014
    • 1073

    #2
    Eher unwahrscheinlich, Heinrich Thoma wird wohl ein Verwandter gewesen sein, Vater, Bruder Cousin, etc. pp. Heinrich Velten hat die Mutter des Kindes später geheiratet und das Kind legitimiert und dieses bekam dann den Nachnamen des Vaters.

    Die beiden haben nur zufällig den gleichen Vornamen, und Heinrichs gab es damals, wie Sand am Meer!
    Zuletzt geändert von Geufke; 16.10.2017, 18:54.
    Viele Grüße, Anja

    Noch immer verzweifelt gesucht: Hans (evtl. Johannes) Georg Timm, um 1930 in und um Parchim

    Kommentar


    • #3
      Achso also hat Elisabeth Thoma dann das Kind ( Heinrich Velten) in der Wohing von zb. Vater ( Eltern) bekommen.
      Und der spätere Ehemann Heinrich Velten hat dann mit Zustimmung der Mutter den Namen Velten an Wilhelm Heinrich (Kind) weiter gegeben ?

      Wilhelm haben die Eltern dazu getan und Heinrich den Namen vom Vater oder von Vater der Mutter dann genommen ?
      Aber 100% sicher ist es ja dann auch nicht das Heinrixh Velten der Vater ist oder ?

      Kommentar

      • Geufke
        Erfahrener Benutzer
        • 20.01.2014
        • 1073

        #4
        Zitat von Boca12 Beitrag anzeigen
        Achso also hat Elisabeth Thoma dann das Kind ( Heinrich Velten) in der Wohing von zb. Vater ( Eltern) bekommen.
        Jep
        Zitat von Boca12 Beitrag anzeigen
        Und der spätere Ehemann Heinrich Velten hat dann mit Zustimmung der Mutter den Namen Velten an Wilhelm Heinrich (Kind) weiter gegeben ?
        Naja, die Mutter wird froh gewesen sein, dass er sie geheiratet und das Kind legitimiert hat.

        Zitat von Boca12 Beitrag anzeigen
        Wilhelm haben die Eltern dazu getan und Heinrich den Namen vom Vater oder von Vater der Mutter dann genommen ?
        Die Auswahl der Vornamen hat eher mit den Vornamen der Paten zu tun, kann aber auch ganz willkürlich sein.

        Zitat von Boca12 Beitrag anzeigen
        Aber 100% sicher ist es ja dann auch nicht das Heinrixh Velten der Vater ist oder ?
        Wenn nicht 100% dann doch sehr wahrscheinlich. Welcher Mann würde schon freiwillig ein nicht von ihm gezeugtes Kind anerkennen? Ich habe übrigens einige solche Fälle, da wurden erst ein oder 2 Kinder gezeugt und dann geheiratet. Kommt vor.
        Viele Grüße, Anja

        Noch immer verzweifelt gesucht: Hans (evtl. Johannes) Georg Timm, um 1930 in und um Parchim

        Kommentar

        • Mats
          Erfahrener Benutzer
          • 03.01.2009
          • 3391

          #5
          Zitat von Geufke Beitrag anzeigen
          Heinrich Velten hat die Mutter des Kindes später geheiratet und das Kind legitimiert und dieses bekam dann den Nachnamen des Vaters.

          Hallo,

          von Legitimation und Vaterschaftsanerkennung steht da nichts.
          Heinrich Velten hat einfach nur die Einwilligung gegeben, daß das Kind seinen Namen tragen darf.

          Deshalb auch Vormund. Früher bekam jedes Kind, dessen Vater verstorben oder unbekannt war einen Vormund. Frauen hielt man damals für unfähig und nicht in der Lage, ein Kind zu erziehen. Wie auch, sie durften ja nichtmal für sich selbst entscheiden.

          Fazit:

          Heinrich Thoma ist irgendein Verwandter der Mutter,
          Heinrich Velten ist der spätere Ehemann der Mutter aber nicht der Vater des Kindes.

          Grüße aus OWL
          Anja

          Achso: das ganze nennt man "Einbenennung". Gibt es heute, gab es auch damals schon. Einfach mal nach dem entsprechenden Paragraphen goooo....ln.
          Zuletzt geändert von Mats; 16.10.2017, 19:45. Grund: Ergänzung
          Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
          der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
          also ist heute der richtige Tag
          um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
          Dalai Lama

          Kommentar


          • #6
            Aus den Thema mit der Urkunde :

            zur Vormundschaft: heute ist das Jugendamt bei nicht ehelichen Kindern, solange die Mutter noch minderjährig ist (§*1791c BGB) sowie während eines laufenden Adoptionsverfahrens (§*1751 Abs. 1 BGB) Gesetzlicher Amtsvormund. Auch vor 1924 (Einführung der Amtsvormundschaft) gab es landesrechtlich unterschiedliche Formen der Berufs- und Anstaltsvormundschaft und Einzelvormundschaft für uneheliche Kinder.
            Also es kann sein das er der leibliche Vater ist muss aber nicht sein.
            Wie stell ich das denn bitte jetzt nich fest ?

            Kommentar

            • Mats
              Erfahrener Benutzer
              • 03.01.2009
              • 3391

              #7
              Zitat von Boca12 Beitrag anzeigen
              Also es kann sein das er der leibliche Vater ist muss aber nicht sein.
              Ich denke nicht, daß er der leibliche Vater des Kindes ist.

              Aus der Lesehilfe:

              Zitat von Christian40489 Beitrag anzeigen
              zum Randvermerk:
              Der Eisenbahnarbeiter Heinrich Velten wohnhaft in Kreuznach, hat als Ehemann der Elisabeth Thoma dem unten genannten Kinde, durch die gegenüber dem unterzeichneten Standesbeamten abgegebene Erklärung am 28.März 1906, mit Einwilligung der Mutter und des Vormundes seinen Familiennamen Velten erteilt
              Kreuznach den 28.März 1906
              Der Standesbeamte
              Wenn Heinrich Velten der Vater wäre und die Vaterschaft anerkannt hätte, würde der Randvermerk anders lauten. In dem Eintrag ist ja kein Vater angegeben. Ich denke, es kann nicht sein, daß einfach nur die Änderung des Familiennamens im Randvermerk festgehalten wird, der Vater aber nicht ausdrücklich genannt wird.

              In diesem Fall ging es wohl tatsächlich nur um die Einbenennung.
              Auch der Vormund wird wohl weiter als Vormund tätig gewesen sein.
              Bei einer Vaterschaftsanerkennung wäre der Vater auch automatisch Vormund.

              Grüße aus OWL
              Anja
              Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
              der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
              also ist heute der richtige Tag
              um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
              Dalai Lama

              Kommentar

              • Horst von Linie 1
                Erfahrener Benutzer
                • 12.09.2017
                • 19713

                #8
                Guten Abend,
                ich kann auch nur das wiederholen, was XJS bereits schrieb:
                Velten ist nicht der leibliche Vater.
                Ansonsten hätte er das Kind anerkannt.
                Die Formulierung im Geburtseintrag ist eindeutig.
                Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                Und zum Schluss:
                Freundliche Grüße.

                Kommentar


                • #9
                  Ok Danke euch !

                  Aber wie finde ich nun den leiblichen Vater heraus ?

                  Kommentar

                  • Horst von Linie 1
                    Erfahrener Benutzer
                    • 12.09.2017
                    • 19713

                    #10
                    Aus den Vormundschaftsakten (sofern erhalten geblieben).
                    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                    Und zum Schluss:
                    Freundliche Grüße.

                    Kommentar

                    • Mats
                      Erfahrener Benutzer
                      • 03.01.2009
                      • 3391

                      #11
                      Oder gar nicht.
                      Z.B wenn die Mutter einfach schweigt und keinen Namen nennt oder aber das Gericht in einem Prozess den Vater nicht ermitteln kann ....

                      Wie auch immer: wenn nirgendwo festgehalten ist, wer angeblich oder tatsächlich, nach Aussage der Mutter oder per Gerichtsbeschluß oder nach eigener Anerkennung der Vaterschaft der Vater sein soll, ist diese Linie hier beendet.

                      Grüße aus OWL
                      Anja
                      Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                      der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                      also ist heute der richtige Tag
                      um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                      Dalai Lama

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X